Vielleicht kann ja ein Rechtskundiger mal erörtern, wie die Lage in Deutschland wäre. Aber für mich stellt sich das so dar:
1. Die Dame A, die den Schein weggeworfen hat, hat das Eigentum daran erkennbar aufgegeben.
2. Die Dame B, die den Schein genommen hat, hat auch keinen Anspruch darauf. Begründung: Entweder beruft sie sich darauf, den Schein quasi "gefunden" zu haben. Das würde aber voraussetzen, dass die Vorbesitzerin A ihn irgendwo in der Öffentlichkeit verloren oder weggeworfen hat, was aber nicht der Fall ist. Im anderen Fall hat sie (B) den Schein nicht gefunden, sondern irgendwo weggenommen, wo er jedenfalls nicht herrenlos war.
3. Die Dame C, die den Laden betreibt, in der das Los gekauft, weggeworfen und und von B an sich genommen wurde, ist zwar womöglich Eigentümerin des Behälters und damit auch des Inhaltes (i.d.R. Altpapier). Gleichwohl darf sie aber den Gewinn nicht für sich beanspruchen, weil sie ja als Verkäuferin nicht aus dem Fehler ihrer Kundin Gewinn erzielen darf (sinngemäß).
Also ist das Los als nicht eingelöst anzusehen. Da der Gewinn allerdings bereits ausbezahlt wurde, wird das schwierig umzusetzen sein...
???
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