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Arkansas: Finderin von Lottoschein soll Millionen-Gewinn zurückgeben

APLottoposse im US-Bundesstaat Arkansas: Eine Frau kauft ein Los, wirft es aber weg. Eine zweite Frau fischt das Ticket aus dem Müll, löst es ein und gewinnt eine Million Dollar. Eine dritte Frau macht Ansprüche geltend. Wem gehört das Geld? Nun hat ein Richter ein Urteil gefällt.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,830977,00.html
  1. #70

    Deutsches Recht

    Der Fund ist im BGB geregelt (§ 965 ff.) und ist eine Möglichkeit des Eigentumerwerbs. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich dabei um eine verlorene Sache handelt, also Ende des Besitzes ohne den Willen des Eigentümers.

    In der Tat eine verzwickte Situation, aber davon ausgehend, dass die Erwerberin des Loses ihren Besitzwillen aufgegeben hat, würde ich zunächst davon ausgehen, dass der Ladenbesitzer Eigentum erworben hat, da die Sache sich in seinem Laden befindet. Er hat zwar keinen direkten, aber, da sich der Gegenstand in seinen Räumen befindet, sog. gelockerten Gewahrsam. Der Fall ist ähnlich gelagert wie bei den Lebensmittel, die aus den Supermarktmülltonnen "gefischt" werden. Bedenkt man aber, dass die Finderin regelmäßig aus dem Müll Lose entwendet hat & dies wohl mit Willen der GF/Ladenbesitzers geschah, könnte hierin eine Einwilligung, bzw. eine Besitzaufgabe liegen.
  2. #71

    Bestes Beispiel..........

    dafür, wie Menschen wirklich sind. Anstatt zu teilen, stechen sie sich die Augen aus. Selbst die Kioskbesitzerin, sicher immer freundlich zu den Kunden, will nun die Kohle. Krank, die Menschheit.......
  3. #72

    M. E. hat die "Käuferin" des Lottoscheins beim "Kauf" einen Lotterievertrag abgeschlossen. Der Schein dient nur dessen Durchführung. Wo der Schein liegt, ob er weggeworfen wird oder nicht, spielt also kein Rolle, überhaupt sind die Eigentumsverhältnisse am Schein irrelevant. Gläubigern der Gewinnauszahlung bleibt die "Käuferin". Ein Angebot der Abtretung des etwaigen Auszahlungsanspruchs im Wegwerfen des Scheins zu sehen, ist erstens lebensfremd und schon deswegen kaum möglich, weil der mögliche Annehmende nicht bestimmt war. Damit ist das Ergebnis eindeutig.
  4. #73

    fifty-fifty

    Den Gewinn zwischen Lottoscheinerwerberin und Finderin teilen und beide sind happy (fifty-fifty). Als Lösung für die Zukunft: Lotto nur mit registrierten Teilnehmern (ähnlich wie in Deutschland mit Lottocard). (imho)








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