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Arkansas: Finderin von Lottoschein soll Millionen-Gewinn zurückgeben

APLottoposse im US-Bundesstaat Arkansas: Eine Frau kauft ein Los, wirft es aber weg. Eine zweite Frau fischt das Ticket aus dem Müll, löst es ein und gewinnt eine Million Dollar. Eine dritte Frau macht Ansprüche geltend. Wem gehört das Geld? Nun hat ein Richter ein Urteil gefällt.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,830977,00.html
  1. #60

    Wen interessiert hier

    Zitat von jh72 Beitrag anzeigen
    Ist ja hübsch, wie hier alle spekulieren. Warum nicht mal ins Gesetz schauen, ggf. mit kundiger Hilfe?

    Vorausgesetzt, der Besitz des Lottoscheins hat mit dem Gewinnanspruch überhaupt was zu tun, empfehle ich (wenn es um die Behandlung nach dt. Recht geht) mal einen kurzen Blick auf § 119 BGB. Sollte das Scheinwegwerfen als Gewinnverzichtserklärung prinzipiell überhaupt irgendwie taugen, darf man wohl davon ausgehen, dass die Dame, hätte sie gewusst, auf welchen Gewinn sie da ggf. verzichtet, den Schein wohl kaum weggeworfen.

    Und man darf auch unterstellen, dass dies der Finderin hätte klar sein müssen, abgesehen davon, dass das nicht ihr Mülleimer war.

    Und natürlich kann auch eine Geschäftsinhaberin von den Fehlern eines von ihr selbst betriebenen Automaten nicht auch noch rechtlich profitieren. Im Gegenteil haftet sie für die daraus entstandenen Schäden, es sei denn, sie hat diese Haftung irgendwie ausgeschlossen (etwa durch Hinweis am Automaten).
    Das BGB ??

    Merkt Ihr ( fast alle ) überhaupt, worum es hier geht ?

    Das ist USA und nicht Rubbel-Lose in der autofreien Zone.

    So... und nun zu wichtigerem...
  2. #61

    Nicht mal...

    Zitat von weizenbier warrior Beitrag anzeigen
    Angesichts der Fettleibigkeit der Damen vergeht mir jedliche Sympathie für eine der Seiten.
    ... für 1.000.000 ?
    Wäre ein Haufen Weizen ...
  3. #62

    Wahlergebnis Nieten

    Zitat von Zaziemetro Beitrag anzeigen
    ....
    Da kann man mal sehen, wie vertrauenswürdig die digitale Technik so ist. Man stelle sich mal vor, auf diesem Wege würde Wahlen abgehalten ....
    Jedes Wahlergebnis sind ohnehin nur Nieten.
  4. #63

    Mal ganz ohne juristisches Hintergrundwissen:
    Die eigentliche Gewinnerin hätte ohne die Finderin nie von dem Gewinn erfahren. Die Finderin hätte ohne die Gewinnerin nie etwas gefunden. Sollten nicht beide sich den Gewinn teilen?
  5. #64

    Wollen wir es jetzt GANZ komplizieren?

    Zitat von gute_frage Beitrag anzeigen
    Dame A hat den Lottoschein nur weggeworfen, weil das Display des Ausleseautomaten "kein Gewinn" angezeigt hat. Daher könnte der Hersteller dieses Automaten aufgrund der Produkthaftung regresspflichtig sein. Nun wäre zu prüfen, ob es bei uns diese Art Automaten überhaupt bei uns gibt. Sonst könnte dieser Fall ja gar nicht bei uns eintreten. Weiterhin wäre zu prüfen, ob Dame B und vielleicht sogar Dame C ein Finderlohn zustehen würde oder eine zusätzliche Prämie (als Erfüllungsgehilfe des Automatenherstellers), weil ohne sie nie in Erfahrung gebracht worden wäre, dass der Schein ein gewinn erzielt hat. Nun müsste weiter geprüft werden, ob der Automatenhersteller für einen Finderlohn haftbar gemacht werden kann. Theoretisch denkbar, in der Praxis aber nur, wenn es diese Automaten gibt und wenn die Produkthaftung noch gilt. Und wenn solche Summen von der Höhe her, tatsächlich bei uns eingeklagt werden könnten, was eher zu bezweifeln ist.
    Nein ...

    Auf jedem Los steht hinten drauf, daß der Gewinn an den Überbringer des Loses ( und nur an den ) ausgezahlt wird.

    In jeder Annahmestelle hängen die Gewinnlisten aus.

    Wer lesen kann, ist also mal wieder im Vorteil und wer das Los lesen lässt, ohne die offiziellen Zahlen zu vergleichen, handelt grundsätzlich fahrlässig.

    Die andere "Grazie" macht offenbar ihr Geld mit den "Dusseln", die auch den einen oder anderen "Dreier" wegschmeissen.

    Na und, wo ist das Problem ?

    Wer hat am Ende das Los, das ist hier die Frage; und die ist wohl geklärt. Alles andere ist doch ein Witz, zumal der Gewinn ja wohl ausgezahlt wurde oder kann man in USA bereits mit einem Stück Papier Autos kaufen und Kinder oder wen auch immer beschenken ?

    Ich versuch das mal morgen auf meiner Bank ...
  6. #65

    Wenn die Frau nun einen Koffer voll Geld weggeworfen hätte in dem Glauben, er sei leer, wären sich wohl alle einig daß sie weiterhin Anspruch darauf hat, aber Finderlohn zahlen muß, was es in den USA vielleicht gar nicht gibt und zumindest moralisch dadurch verwirkt ist daß die Finderin zur Herausgabe gezwungen werden muß.
    Interessant finde ich aber auch die Variante daß das Gerät vielleicht gar nicht defekt war sondern sie nur die vielen Nullen gesehen hat, aber nicht den Strich davor. Wer rechnet denn auch mit einer Million wenn man vielleicht schon jahrelang Nieten zieht.
  7. #66

    optional

    Was für "Agenten" sind denn hier unterwegs ?

    Der Lottoschein wurde aufgrund einer falschen Information entsorgt.

    Und jeder der nicht gerade dem "Messiwahn" verfallen ist, würde ebenso handeln.

    Das hat doch nichts mit "daran erkennbar aufgegeben Eigentum" zu tun.

    Die "007 Pfosten" würde ich ja gerne schreien hören, wenn Sie aufgrund der falschen Info Ihren Rechtsanspruch geltend machen würden.
  8. #67

    Warum sollen sich die beiden streiten?

    Jeder kriegt die Millionen..und zwar vom Hersteller des Automaten.Wenn diese richtig Funktioniert hätte,dann gäbe dieses problem nicht!fertig!

    Und Ausserdem können diese Hersteller es als Werbung abschreiben,denn genug pabliziti haben Sie ja bekommen.Und so ne Weltweite-Werbekampanje kostet um das 50 Fache!
  9. #68

    Wenn ich meinen Laptop irgendwo vergesse und SIe finden ihn und beanspruchen ihn behalten zu dürfen, dann entspricht das nicht geltendem Recht.

    Wenn ich alte Sachen zum Sperrmüll herausstelle, dann hat keiner der vielen Sperrmüllgeschäftemacher das Recht meinen Sperrmüll zu stehlen und anderswo zu verkaufen.
    Auch wenn ich das Zeug vor die Tür gestellt habe gehört es dennoch mir.

    Abenso hat die Besitzerin dieses Loses auch dann das Anrecht darauf, wenn jemand anderes das Los aus dem Abfall stiehlt.
    Hier ist die Sachlage für mich völlig klar.
  10. #69

    Das ist m e i n Geld, verdammt nochmal

    Ich habe der Dame am Bahnhof von Little Rock auf deren flehentliches Bitten hin das Geld ausgelegt. Sie versprach mir daraufhin, mich angemessen am möglichen Gewinn zu beteiligen.
    Als angemessen erachte ich 1.Hinflug in die USA, ohne diesen wäre ich gar nicht vor Ort gewesen. 2. Kosten für meine Ausbildung, ohne die ich gar nicht in Little Rocki gewesen wäre. 3. Aufenthaltskosten vor Ort für eine Woche, ich wollte bereits viel früher abreisen. 4.,5. e.t.c. ergibt summs summarum 1 243 746, 43 Euro.








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