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Arkansas: Finderin von Lottoschein soll Millionen-Gewinn zurückgeben

APLottoposse im US-Bundesstaat Arkansas: Eine Frau kauft ein Los, wirft es aber weg. Eine zweite Frau fischt das Ticket aus dem Müll, löst es ein und gewinnt eine Million Dollar. Eine dritte Frau macht Ansprüche geltend. Wem gehört das Geld? Nun hat ein Richter ein Urteil gefällt.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,830977,00.html
  1. #50

    Meines Erachtens...

    Zitat von Optimisten Beitrag anzeigen
    IN Deutschland ist das so einfach, dass der Fall bei Anfängern des 1. Semesters angesprochen wird.

    Lösung: Die ursprüngliche Besitzerin erhält den Gewinn, denn sie hätte das Eigentum an dem Schein nicht aufgegeben, wenn es ein Gewinn gewesen wäre. Daher wird die Aufgabe angefochten wegen Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft des Scheins und sie erhält Eigentum an dem Schein zurück.

    Alles ganz einfach und wirklich nichts besonderes.
    Anfechtbar sind nur Willenserklärungen. Das Wegwerfen des Scheins ist keine Willenserklärung sondern ein Realakt.

    Ihr Ergebnis ist aber gleichwohl richtig. Ich würde es etwas anders begründen:

    Berechtigter ist der Träger des in der Urkunde verbrieften Forderungsrechts. Das ist die ursprüngliche Inhaberin des Papiers. Diese hat den Vertrag zwischen sich selbst und der Lottogesellschaft geschlossen und hat dadurch die Forderung gegen die Lottogesellschaft auf Auszahlung des Gewinns erworben. Dadurch, dass sie lediglich den Lottoschein, also das (bloße) Papier wegwarf, hat sie nicht auf die Inhaberschaft an der verbrieften Forderung verzichtet. Es verhält sich nicht anders als hätte sie den Schein verloren. Die Forderung steht ihr daher nach wie vor zu.

    Die Finderin des Scheins konnte durch den Besitz des Papiers lediglich eine widerlegliche Vermutung begründen, dass ihr das Recht aus dem Papier zustehe, welche sie u.U. zum Empfang des Gewinns berechtigte aber nicht dazu, den Gewinn dauerhaft behalten zu dürfen. Die durch den Besitz des Papiers begründete Vermutung der rechtmäßigen Inhaberschaft an der Forderung ist jedoch widerlegt, da feststeht, dass die ursprüngliche Inhaberin nie wissentlich und willentlich auf die Forderung verzichtet hat sondern lediglich auf das Papier als solches und dies in Unkenntnis des Gewinns.

    Möglicherweise steht der Finderin Finderlohn zu. Dieser dürfte jedoch auch nach dem amerikanischen Recht allenfalls einen kleinen Bruchteil des Gewinns ausmachen.

    Die Inhaberin der Lottostelle hat nicht den Schimmer eines Anspruchs.
  2. #51

    Zitat von sichersurfen Beitrag anzeigen
    Der Automat hat ja korrekt angezeigt. Die Besitzerin sah aber nicht die Eins vor den vielen Nullen. Pech.
    Das wissen sie woher?

    Für mich klingt das so das die Käuferin die Info erhielt das Los wäre eine Niete und den Besitzanspruch auf das Los auf Basis dieser Information aufgegeben hat. Von daher finde ich die Entscheidung nicht grundverkehrt, der Finderin sollte die Gewinnerin aber einen gewissen Anteil zusprechen da sie ohne sie ja auch leer ausgegangen wäre. Das aber weniger von Rechts wegen als mehr aus Fairness.

    Ich finde sogar das selbst die Ladenbesitzering rechtlich mehr Anspruch hat als die Losfinderin, denn auch wenn es Müll ist gehört es theoretisch dem Ladenbesitzer. Ich bin mir ziemlich sicher das es auch verboten ist z.B. auf Privatgrundstücke von Leuten zu gehen und sich bei deren Müll zu bedienen, zumindest so lange er nicht auf der Strasse steht. Bin aber kein Jurist, kann mich auch irren. Vom Bauchgefühl her würde ich es aber so sehen...

    Abseits vom Recht aber sollte die Finderin was bekommen, ohne sie wäre das Los sicherlich einfach verfallen...
  3. #52

    Zitat von fleischwurstfachvorleger Beitrag anzeigen
    Soll sie, nach Ansicht der herausragenden Juristen in diesem Forum, sich ne große Cola kaufen, um die Becher auszutauschen, oder darf sie gleich vor Freude (zusammen mit dem Papa) wild rumhüpfen?
    Da in ihrem Fall der Käufer gar nicht an dem Los interessiert war, ist es eine andere Sachlage. Hier geht es ja darum das die Käuferin das Los geprüft hatte, eine Falsche Information bekam und es ausschliesslich deswegen weg warf. In ihrem Fall hatte der Käufer kein Interesse an dem Los.

    Wobei ich denke das auch da der Käufer Anspruch hätte wenn er es noch mitbekäme...

    Eh selten dämlich in so einem Fall (also die Finderin im Artikel, nicht ihre Tochter die die Problematik kaum verstehen wird) das Los nach der Gewinninfo nicht zu nem anderen Laden zu tragen und da einzulösen, dann hätte es evtl nie einer gemerkt. Außer die Lose sind wirklich personalisiert...
  4. #53

    Zitat von Emmi Beitrag anzeigen
    Vielleicht kann ja ein Rechtskundiger mal erörtern, wie die Lage in Deutschland wäre. Aber für mich stellt sich das so dar:
    1. Die Dame A, die den Schein weggeworfen hat, hat das Eigentum daran erkennbar aufgegeben.
    Sie hat den Schein versehentlich weggeworfen. Es ist ein Verlust. Können Sie sich noch an die DM-Scheine erinnern? Ich wollte jemanden fünf Mark geben (mit der hübschen Bettina von Armin), aber versehentlich einen Zwanziger (Droste) gegeben. Der Fehler wurde schnell erkannt. Der Freund hätte nicht das Recht gehabt, die überschüssigen 15 Euro einfach zu behalten.

    Stellen Sie sich vor, Sie würden einen Kaffee-Becher wegschmeißen und verlieren auch Ihre Uhr dabei im Mülleimer. Ist die Uhr weggeworfen worden oder ist es nicht so, dass Sie Ihre Uhr als Verlust ansehen.
  5. #54

    Zitat von gankuhr Beitrag anzeigen
    Hierzulande sind selbst Kaufverträge usw. ungültig, wenn man einen Irttum nachweisen kann, und man kann wohl ziemlich sicher von einem Irrtum ausgehen, wenn eine Million $ im Mülleimer landen. Daher sagt mein Gefühl, dass in Deutschland ähnlich entschieden werden würde.

    Was ich fair fände, wäre das Geld der Frau zurückzugeben, abzüglich dem, was die "Finderin" schon ausgegeben hat. Denn dass sie jetzt auf Schulden sitzt, darf auch nicht passieren. Man könnte es als eine Art Finderlohn sehen.
    Was ich gut finde, dass die Ladenbesitzerin leer ausgeht, denn die ist einfach nur gierig.
    Was ich mich frage: steht auf sonem Lottoschein denn in den USA ein Name? Wie kann sonst nachgewiesen werden, ob die Klägerin überhaupt wirklich die Vorbesitzerin war?
    Die Finderin hat sich inkorrekt verhalten. Sie hätte den Fund melden müssen und nur in diesem Falle gibt's Finderlohn. Zumindest nach deutschem Recht.
  6. #55

    Die Besitzerin hat ihn in der Annahme weggeworfen, dass der Lottoschein ohne Gewinn sei. Wenn der Schein gefunden wird, wie auch immer, gehört er trotzdem der Käuferin, evt. kann ein Finderlohn ausgegeben werden, hätte jemand geklagt gegen mich, hätte ich aber darauf auch verzichtet...
  7. #56

    Zitat von fleischwurstfachvorleger Beitrag anzeigen
    Kunde bringt seinen Müll zur McDonalds-Müllsammelstelle. - Seine Lose auf dem Becher hat der Kunde unberührt gelassen. - Warum auch immer.
    Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Lotto spielt man des Lottos wegen. Diese Lose bei McDonald's aber sind Beiwerk und geschätze 80 % der Kunden interessieren sich nicht dafür. Und diese wurden mit ziemlicher Sicherheit mit Vorsatz zum Müll gebracht.
  8. #57

    Vielleicht war es der Rechtsanwalt der Klägerin. Er hat den Automat manipuliert. So kam es zum Prozess, und nun kann er ein hohes Honorar kassieren. Wahrscheinlich steckt er sogar mit der Ladenbesitzerin unter einer Decke. Oder?
  9. #58

    optional

    Oder stecken Automat und Papierkorb unter einer Decke??
  10. #59

    Verdacht aus Logik

    Zitat von Zaziemetro Beitrag anzeigen
    Hat man wenigstens überprüft, ob Frau Lisa Petriches, die Inhaberin des Ladens, den Automaten nicht vielleicht manipuliert hat? Immerhin schon seltsam, wenn der erst "Niete" meldet und kurz darauf plötzlich "Gewinn".
    Da kann man mal sehen, wie vertrauenswürdig die digitale Technik so ist. Man stelle sich mal vor, auf diesem Wege würde Wahlen abgehalten ....
    Der Manipulationsverdacht ist nicht abwegig.
    Schliesslich soll die Kiosk-Frau ja auch mit der Zeitpunktbehauptung der Verbotschildaufstellung (des Papierkorbfloehens) zu schummeln versucht zu haben.
    Sowieso eine sehr merkwuerde ploetzliche Handlung, dieses angebliche Schild.
    War vielleicht so, dass sie einfach auf Verdacht hin gelegentlich den Automat auf 100% Kopfschuetteln manipuliert hatte, um dann danach die selber aus dem Papierkorb entleerten Wegwurflose bei wieder eingeschaltetem Automat nochmal durchlaufen zu lassen.
    So konnte sie frueher oder spaeter mit einem Treffer rechnen.

    Die fremde Papierkorbfloeherin war ihr aber in diesem Fall dann zufaellig zuvorgekommen. Als dann auch noch der Gewinn anfiel, war der naechste Ratioschritt die Verbotsschildmanipulation, um die Mio noch retten.


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