DPAAriane Friedrich hat den Namen und Wohnort eines Mannes bekannt gegeben, der ihr eine obszöne Mail geschickt haben soll. Mit der Veröffentlichung will sie sich aus der Opfer-Rolle befreien. Fraglich, ob ihr das so gelingt.
http://www.spiegel.de/panorama/leute...829286,00.html
Sie dürfen das veröffentlichen, Sie sollten aber allzu derbe Ausdrücke auslassen oder "unkenntlich machen" und z.B. pornografische Bilder durch Schwarzbalken entschärfen. Ansonsten tun Sie genau das, was dem Briefschreiber vorzuwerfen ist.
Sie dürfen NICHT den Name und die Anschrift, die als Absender auf dem Briefumschlag steht, veröffentlichen. Jedes Kindergartenkind weiß, daß das höchstwahrscheinlich nicht der wahre Name des Briefschreibers ist...
Tja, Herr Lacher, wohnhaft im W.h. Weg 2 in B.h.
Morgen schon könnte es eine Freemail-Adresse mit ihrem Klarnamen geben, übermorgen ein Account in einem sozialen Netzwerk, Freitag könnte jemand in ihrem Namen Schweinkram verschicken und nächste Woche sind Sie genau so berühmt wie T.D aus A.
Da heute jedes Kleinkind IP Adressen verschleiern kann und man selbst eine Fake-Personalausweisnummer mittels weniger Mausclicks generiert hat, besteht wohl eine durchaus realistische Chance, dass der vermeintliche Absender mit der zugegebenermaßen dämlichen Mail nichts zu tun hat. Entsprechend hat die Dame überreagiert und mit Nennung des Klarnamens einen Fehler gemacht. Das hat auch nichts mit Täterschutz zu tun, sondern man hält einfach die Füße still, solange man nur Vermutungen anstellen kann. Dass die Art Selbstjustiz auch noch bejubelt wird, finde ich verwunderlich. Hab übrigens als Mann von Frauen schon schlimmere Emails bekommen, trotzdem kein Fass aufgemacht.