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Ariane Friedrichs Selbstjustiz: Der Spießrutenlauf

DPAAriane Friedrich hat den Namen und Wohnort eines Mannes bekannt gegeben, der ihr eine obszöne Mail geschickt haben soll. Mit der Veröffentlichung will sie sich aus der Opfer-Rolle befreien. Fraglich, ob ihr das so gelingt.

http://www.spiegel.de/panorama/leute...829286,00.html
  1. #180

    Zitat von deccpqcc Beitrag anzeigen
    man geht zur polizei und erstattet anzeige.

    falls die polizei den fall "liegenlässt" (was in der realen welt bei sexuellen belästungen über die wir hier reden nicht vorkommt) gibt es weitere rechtliche möglichkeiten sich auch dagegen zur wehr zu setzen.

    allerdings scheint ....
    Sie haben aber ein kurzes Gedächtnis. Der tatsächliche Mörder von Emden war polizeibekannt, hat sich selbst! angezeigt vor der Tat und was ist passiert? Frau Friedrich als Frau hat reagiert, als Polizistin scheint sie selbst in ihre Kollegen nicht das größte Vertrauen zu haben - hinsichtlich der langen Bank, die wahrscheinlich in vielen Polizeirevieren steht.
  2. #181

    Jeder Erwachsene muss die Folgen seines Handelns absehen können - auch diese arme kleine Wurst namens Thorsten.
    Frau Friedrich hat sich einfach mit den selben Mitteln gewehrt. Allerdings hat sie sich damit auch auf sein Niveau herabbegeben. Das tut mir leid für sie.

    Naja, Abschreckung ist ja auch in der Politik seit langem ein probates Mittel. Wenn Frau Friedrich zu diesem Mittel greift, scheint sie nicht sehr auf die abschreckende Wirkung von Gerichtsurteilen zu vertrauen. Wer kann es ihr verdenken ?!?
  3. #182

    Juristisch korrekt

    Zitat von paix Beitrag anzeigen
    MOMENT einmal
    Erstens:
    Wenn jemand unter meiner ID illegale Downloads abzieht, kommen die Abmahner juristisch korrekt zu mir und ich muss zahlen, außer ICH kann beweisen das ich gehackt wurde.
    Hallo paix, stellen sie sich mal vor ich habe mir ihr Passwort besorgt und würde ein penisfoto mit ihrem account veröffentlichen..
    dämmerts?
  4. #183

    Zitat von nebenjobber Beitrag anzeigen
    muß ich natürlich meine Meinung revidieren, ich war von einer Kurzschlußreaktion ausgegangen direkt nach Erhalt der mail.
    Jetzt allerdings den nächsten Pranger einzurichten soll die Lösung sein?
    Warum sperrt das fratzenbuch eigentlich nicht die Seite von Frau Friedrich wenn sie diese nicht moderiert und der Hetze Einhalt gebietet?
    Weils Klicks erzeugt..
    Und Klicks werden zu barer Münze, wenn Werbung im Spiel ist.
    Was glauben denn sie woher die Euronen Börsenwert von Facebook herkommen?
    Fehlt nur noch das auf der Seite von Frau F. jetzt Seile, Fackeln und Mistgabeln beworben werden.
  5. #184

    Zitat von mal_nachgedacht Beitrag anzeigen
    Hier wird viel von Selbstjustiz gesprochen. Das habe ich noch nicht verstanden... vielleicht kann das einer der wortgewaltigen Autoren erklären:

    Ist es verboten den Namen eines Täters zu veröffentlichen? Gut, es steht noch nicht fest, ob der vermutete Täter tatsächlich der Täter ist (was sich anhand des vorliegenden Bildmaterials ja recht schnell feststellen lassen müßte). Erst wenn es sich um eine Falschbeschultigung handelt, hat sich Frau Friedrichs etwas zu schulden kommen lassen. DANN hätte sie die Konsequenzen zu tragen. Nur im Falle einer Verurteilung kommen diestrechtliche Folgen überhaupt in Betracht.

    Sollte aber der vermutete Täter der Täter sein - was ja nicht ganz unwahrscheinlich ist - wieso sollte er das Recht auf Verheimlichung seiner Straftat haben?
    Einfache Frage, einfache Antwort:
    Ist es verboten den Namen eines Täters zu veröffentlichen? Ja, ist es.

    Es gibt den Schutz der Persönlichkeitsrechte, und der wiegt schwerer als das Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Information. Durch Prozess und Strafe wird der Gerechtigkeit genüge getan, alles weitere dienst nur zu Befriedigung von Neugierde und Rachegelüsten.
    Und nach der Strafe hat der verurteilte seine Strafe erhalten, seine Schuld gegen die Gesellschaft abgebüßt. dann ist er (bis auf Ausnahmen) damit nicht mehr zu behelligen.
  6. #185

    Zitat von Jan B. Beitrag anzeigen
    Also das Bild eines Genitals würde ich jetzt nicht als Angriff bezeichnen. Ich denke da können selbst viele Stalking-Opfer nur den Kopf schütteln, da ihnen wesentlich Schlimmeres zugefügt wurde.

    Und nun stellen Sie sich mal vor, in Ihrem Ort gibt es jemanden der genau so heißt wie sie. Der Mann ist ein Stalker und belästigt sein Opfer seit langem. Nun wehrt sich das Opfer (das zufällig noch promiment ist) und veröffentlich Namen und wohnort dieser Person. Am nächsten Tag klingeln mehrere Menschen bei ihenn und schlagen sie zusammen, weil man Sie für den Stalker hielt. Rufen Sie dann auch noch Bravo?
    Ich kann Ihnen nur zustimmen. Darüberhinaus muss man dran denken, dass der Belästiger evtl. auch Familie, Frau und Kinder hat. Die sind dann ebenfalls Übergriffen ausgesetzt, vor allem für Kinder des Stalkers kann es in der Schule richtig übel werden.

    Und, wie es im Artikel schon anklingt, man kann gar nicht wissen, wie so ein geouteter, den sie ja gar nicht persönlich kannte, auf die Bloßstellung reagiert. Im schlimmsten Fall dreht er durch und wird aggressiv. Entweder gegen sich selbst (Selbstmord), gegen die Belästigte oder gegen andere Unbeteiligte in seinem Umfeld (Frau, Kind, Hund). In Belgien ist vor ein paar Monaten ein Mann Amok gelaufen und hat mehrere Menschen getötet, weil er wegen einer Sittlichkeitsgeschichte zur Polizei vorgeladen war. Gerade bei psychisch labilen Menschen, die ja häufig hinter solchen Belästigungen stecken, muss man da mit allem rechnen, wenn sie sich in die Enge getrieben fühlen.
    Ich dachte immer als Polizistin ist man auch in solchen psychologischen Fragen geschult. Da hat Frau Friedrichsen wohl nicht aufgepasst.
  7. #186

    Sie

    Zitat von Ditmar Beitrag anzeigen
    ist doch nichts hinzuzufügen.

    geanu meine Meinung, dieser Mensch hat nichts zu suchen im Polizeidienst.
    Wer ist eigentlich Ariane Friedrichs?
    Eine überhebliche Selbstdarstellerin, zumindest wenn Sie denn im Stadion steht und Sich selbst produziert.
    haben Frau Friedrichs schon im Stadion gesehen,etwa als
    überhebliche "Selbstdarstellerin"........wenn diese über eine ca
    2m hohe Stange springt ?
    Versuchen Sie selber mal, nicht unter (!) sondern über so eine
    Stange zu springen............
    Meine Hochachtung vor dieser Leistung.
    Und was macht eigentlich Frau Friedrichs ihrer Meinung nach
    bei der Polizei,daß Sie glauben macht:Frau Friedrich sei dienstuntauglich ?
    Aus Fehlern kann man lernen......Sie wohl eher nicht
  8. #187

    Zitat von Hotte Hitzig Beitrag anzeigen
    Ist erstmal richtig, es sei denn der Hack wurde schon VOR dem Versand der fraglichen Mail gemeldet.
    Was relativ einfach zu prüfen ist.
    Ich will nicht bestreiten das es Defizite in der Bearbeitung solcher Fälle gibt, dies berechtigt aber nicht dazu MEHRERE Menschen wahllos zu beschuldigen, nur weil sie das Pech haben den gleichen Namen zu haben und zufällig in einem namensgleichen Ort zu wohnen.
    Falsch, Frau.....
    Aif die Idee, hier selbst eine Straftat begangen zu haben, ist von den Selbstgerechten hier im Forum noch keiner gekommen. Da hagelt es Anschuldigungen wie "Straftat", "Selbstjustiz" und "Lynchmob" und noch keine einziger ist auf die Idee gekommen, dass er damit möglicherweise selbst eine Straftat der Verleumdung begeht.
  9. #188

    ungefragt

    Zitat von jahiro Beitrag anzeigen

    Wer seine Genitalien fotographiert und ungefragt verschickt, darf sich hinterher nicht beschwere, wenn sie veröffentlich werden. Die Mittel sind durch die Tat gerechtfertigt.
    hallo jahiro, hab mir eben ein facebook account unter dem namen "jahiro" eröffnet, werde gleich mal paar genitalbilder rumschicken..
    ihre privatadresse hab ich ebenfalls hinterlegt..
    dämmerts?
  10. #189

    Ich bin zwar nicht wortgewaltig, aber

    Zitat von mal_nachgedacht Beitrag anzeigen
    Hier wird viel von Selbstjustiz gesprochen. Das habe ich noch nicht verstanden... vielleicht kann das einer der wortgewaltigen Autoren erklären:

    Ist es verboten den Namen eines Täters zu veröffentlichen? Gut, es steht noch nicht fest, ob der vermutete Täter tatsächlich der Täter ist (was sich.....
    Ich versuchs mal.
    Ich weiß nicht ob es verboten ist den Namen des Täters zu nennen, aber wenn es erlaubt ist dann erst wenn er auch der Täter ist, derzeit handelt es sich um Beschuldigte, das ist ein bissi was anderes. außerdem sind hier mehrere Personen im Spiel.
    Also wenn der Täter FESTSTEHT, aber das tut er eben noch nicht!

    Somit hat Frau Friedrichs sich sehr wohl etwas zu Schulden kommen lassen und aus dem Opfer wurde tatsächlich ein Täter.
    Weil es bewiesen ist das sie den Namen veröffentlicht hat.
    Deshalb kommen dienstrechtliche Maßnahmen serwohl in Betracht.
    Es sei denn ihr FB Account wurde gehackt....sorry couldn't resist
    DIE vermuteten Täter sind es wohl nicht alle gewesen, sonst käme vieleicht noch Bandenbildung hinzu.
    ES KANN NUR EINEN GEBEN
    Ob der dann ein Recht darauf hat nicht genannt zu werden, kann ich leider nicht sagen.
    Hats denn bei dem Rest geschnaggelt?








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