Zitat von
paix
MOMENT einmal
Erstens:
Wenn jemand unter meiner ID illegale Downloads abzieht, kommen die Abmahner juristisch korrekt zu mir und ich muss zahlen, außer ICH kann beweisen das ich gehackt wurde.
Da gilt auch nicht die Unschuldsvermutung, bzw. es gilt als Beweis, das ich es war, weil es mein Account war. Wieso sollte das in dem Fall jetzt plötzlich anders sein ? Kein Gleichbehandlungsgrundsatz ?
Also erst einmal liegt ja der Beweis vor, von welchem Account gesendet wurde. Damit ist das ein Beweis gegen den Inhaber desselben.