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Ariane Friedrichs Selbstjustiz: Der Spießrutenlauf

DPAAriane Friedrich hat den Namen und Wohnort eines Mannes bekannt gegeben, der ihr eine obszöne Mail geschickt haben soll. Mit der Veröffentlichung will sie sich aus der Opfer-Rolle befreien. Fraglich, ob ihr das so gelingt.

http://www.spiegel.de/panorama/leute...829286,00.html
  1. #100

    Zitat von weshalbwarumwohin Beitrag anzeigen
    Faustrecht- und Prangermentalität? Ich möchte nun zum zehnten Mal das klarstellen, was auch Ihnen die Haare spaltet:
    Ich glaube, es hat keinen Sinn. Auch wenn Sie es hundert mal erklären. Die, die hier einen Mittelalterlichen Pranger fordern und die unseren Rechtsstaat verachten, ignorieren alle vernünftigen Argumente. Vielleicht sollte man einen Pranger für diese Leute eröffnen. Vielleicht unter IchFindeDenRechtsstaatScheiße.de. Ach nee, das wäre ja dann kein Pranger, sondern eine Selbstdarstellungsplattform für diese Leute, sie schämen sich ja nicht dafür, sondern sind stolz drauf :-(
  2. #101

    Zitat von movfaltin Beitrag anzeigen
    men und bekommen werden. Von beiden Geschlechtern. Von daher ist das in meinen Augen (und wie gesagt: vor meinem persönlichen und recht unbelasteten Hintergrund) ein Rufmord,
    Nein, denn Frau Friedrich hat genau den Namen verwendet der
    ihr diese Mail geschickt hat.
    Wenn dieser Name falsch ist, dann hat hier derjenige Rufmord
    betrieben und einen Menschen diese Tat angehängt, der diesen
    Namen verwendet hat.
  3. #102

    Lesen ist schwer

    Zitat von DieterJakobi Beitrag anzeigen
    Sieh da, man hat den rechtstaatlichen Weg enddeckt.
    Selbstjustiz durch einer Polizeibeamtin, geht garnicht.
    Damit soll keinesfalls der Schweinkram des "Täters" beschönigt werden, keinesfalls.
    Aber offensichtlich gibt es ja noch andere Personen mit gleichem Namen und gleicher Adresse.
    So wird Opfer zum Täter...
    So wo haben Sie das in dem Artikel gelesen, dass es noch andere Personen mit gleichem Name und Adresse gibt? Wann gibt es sowas ueberhaupt? Das Problem ist eher, was wenn die Seite gehackt war oder der Account gefaelscht war. Wenn man sich sicher sein kann das er der taeter war ist das schon voellig in Ordnung, ihn auch zu veroeffentlichen.
  4. #103

    Zitat von Rainer Helmbrecht Beitrag anzeigen
    Wenn die Konsequenzen so dramatisch sind, wie die, die ein Stalker, oder Beleidiger tragen muss, dann kann es ja nicht so schlimm werden.

    Die beiden.....
    Es geht darum, wohin das ganze führen wird. Zum öffentliche Pranger, wie in den USA, wo auch in kauf genommen wird, dass Leben zerstört wird, oder die Rechtsstaatlichkeit, wenn auch nicht vollkommen, gewahrt bleibt.

    Wo ist die Grenze des Erlaubten zu ziehen ?
  5. #104

    Nicht nur "Handgreiflichkeiten" bzw. körperliche Gewalt sind "Übergriffe"

    Zitat von Xiuhcoatl Beitrag anzeigen
    Handelt es sich nicht.

    Es wurden Schriftzeichen mitgeteilt (elektronisch).

    Die (elektronische) Mitteilung von Schriftzeichen kann kein Übergriff sein, da kein "Greifen" stattfindet.
    Über die Zeiten, wo ein "Übergriff" auf eine Person nur "Handgreiflichkeit" bzw. "körperliche Gewalt" bedeutet, sollten wir in unserer Kultur hinweg sein:
    Die zwischenmenschliche Qualität einer Kultur kommt gerade darin zum Ausdruck, dass nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gewalt als solche bezeichnet und auch sanktioniert wird, auch wenn man sich damit schwer tut:
    Beispiel "Mobbing": psychische Gewalt, die einen Menschen zerstören kann, oder eben (nicht körperliche) sexuelle Übergriffe, die einen Menschen in seiner seelischen Gesundheit schwer beeinträchtigen können.
  6. #105

    ...

    [QUOTE=Petra Raab;10070933
    Wenn der Mann unschuldig ist, dann lacht er darüber, dass er mit
    seinem Penis von seinen Freunden darüber aufgezogen wird und nach ein- zwei Wochen ist dieser Spuk vorbei.[/QUOTE]
    Jau klar, wenn er unschuldug ist, lacht er sich den Ast ab, dass er im Büro jetzt mit ganz anderen Augen angesehen wird. Ich wette, die Kollegen, werden ihn ganz genau so sehen, wie vorher auch! Oh mann... Gut klar, wenn so wie bei Ihnen der Mann eh schon die Ausgeburt des Bösen ist, dann kann der natürlich nicht mehr tiefer sinken.
  7. #106

    Sie haben es auch nicht verstanden:

    Zitat von jahiro Beitrag anzeigen
    Was wäre denn Ihr Vorschlag? Frauen haben sich gefälligst alles gefallen zu lassen ? Fragen sie in Ihrem Bekanntenkreis mal rum, wieviele Frauen das toll finden solche Bilder zu bekommen und wieviele nicht ... dass dürfte sehr klar ausfallen, das Urteil !

    Zur Polizei gehen.....
    Fall 1:
    Wenn Sie jemand ungefragt anfasst, begrabscht oder eindeutig körperlich belästigt, können Sie ihm/ihr von mir aus auch in den Genitalbereich treten, man kann dies dann als Notwehr auslegen, und die Person hat es eindeutig verdient. Sie haben sich gewehrt, den richtigen getroffen,weil er für Sie direkt sichtbar zu erkennen war und der Täter wird es sich nun zweimal und öfter überlegen, ob er so etwas wieder macht.
    In diesem Fall -> Klasse Aktion Frau F.!

    Wenn aber die Identität nicht eindeutig feststellbar ist, weil es sein kann, dass ein Account mit fremdem Namen benutzt wird, oder andere den gleichen Namen besitzen, dann lasse ich den virtuellen Rundumschlag stecken, und begehe damit keinen Rufmord oder Anprangerung, wie es gerade der Fall ist. Egal ob sie den Richtigen erwischt hat oder nicht.
    In diesem Fall -> Dumme und unüberlegte Aktion Frau F.!
  8. #107

    Zitat von zoon.politicon Beitrag anzeigen
    Es handelte sich im weiteren Sinne um einen sexuellen Übergriff auf Frau Friedrich. Dabei geht es um Ausübung von Macht und um Demütigung des Opfers. Anders ausgedrückt: die angegriffene Person wird in die Rolle des schwachen Opfers gedrängt.

    Erst in letzter Zeit hat eine öffentliche Diskussion .....
    Wer ist der Täter ? Wurde dieser eindeutig identifiziert ? Ist kein Unschuldiger betroffen ? usw.
  9. #108

    Merkwuerdig

    Zitat von Deep Thought Beitrag anzeigen
    Unfassbar, daß ausgerechnet eine Polizistin Selbstjustiz begeht.
    Wenn sie (vermutlich über ihre Anwälte vom Provider des Täters) bereits die persönlichen Daten des Inhabers des email-Accounts hat, dann hat sie auch als C-Prominente und Polizistin KEIN Recht, genau so übles Unrecht zu begehen, sondern muss auf die Justiz vertrauen.
    Was, wenn der Inhaber des e-mail Account gar nicht der wirkliche Absender ist?
    Was, wenn .....
    Also abgesehen von der Tatsache, dass der account des Betroffenen gehackt sein koennte, was natuerlich sehr problematisch ist, sehe ich kein Problem darin den Taeter blosszustellen. Also wenn man definitiv wuesste, dass der Absender seine eigenen account benutzt hat, finde ich es sogar richtig. Und was soll der bescheuerte Einwand es koennte ein Jugendlciher oder Psycho sein? Haben die Narrenfreiheit? Von der Staatsanwaltschaft hat der Taeter in dem Fall erstmal kaum was zu befuerchten, aller im schlimmsten Fall eine Bewaehrungsstrafe, eher aber eine Geldstrafe oder Verfahren wird eingestellt. Und dann machen diese Gestoerten weiter.
  10. #109

    ...

    Zitat von Petra Raab Beitrag anzeigen
    Nein, denn Frau Friedrich hat genau den Namen verwendet der
    ihr diese Mail geschickt hat.
    Wenn dieser Name falsch ist, dann hat hier derjenige Rufmord
    betrieben und einen Menschen diese Tat angehängt, der diesen
    Namen verwendet hat.
    Rufmord begeht doch wohl der, der einen falschen Namen veröffentlicht. Das war Frau Friedrichs. Hören Sie auf, Petra Raab, Ihnen fehlen die kognitiven Fähigkeiten, einfachste logische Zusammenhänge nachzuvollziehen. Es fehlt Ihnen auch jegliches Verständnis für Ethik und Moral. Das haben Sie aber immerhin mit Frau Friedrichs gemein.

    Frau Friedrichs' Selbstjustiz ist unrecht. Das kann man wenden, wie man will. Egal, ob der Verfasser der Mail diesen Namen trug oder nicht, es gibt auch noch andere, die diesen Namen tragen in Deutschland. An denen hat Frau Friedrich und nur Frau Friedrich Rufmord begangen. Das kann sie auch nicht mehr mit ihren Heulsusengeschichten wegen Stalking oder sonst was wett machen. Das hat sie schlicht und ergreifend zu verantworten, wahrscheinlich auch vor Gericht. Jeder, der den veröffentlichten Namen trägt und hier falsch beschuldigt wurde, hat ein gutes Recht, Frau Friedrichs zivilrechtlich zu belangen und es wäre im Sinne der Gerechtigkeit, wenn dies auch geschehen würde.








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