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Arbeitsrecht: Kiffen in der Freizeit führt zur Kündigung

ddpWer auf der Arbeit gern mal zum Joint greift, fliegt raus - das versteht sich von selbst. Aber auch mit Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeit riskiert man den Job, wie nun ein Gericht entschieden hat. Und zwar dann, wenn die Sicherheit gefährdet ist.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...854913,00.html
  1. #1

    So ein Quatsch

    Und wer am Wochenende Alkohol trinkt ist kein Sicherheitsrisiko?
    Das schon komisch wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
    Gebt den Scheiß endlich frei, dann hört auch diese mittelalterliche Rechtssprechung nach ein paar Jahren auf.
    Sicherheitsrisiko, ich fasse es nicht!
  2. #2

    Hm, warum nimmt der Mann denn dieses faire Angebot nicht an? Er hatte die einmalige Chance, zu beweisen, daß es ihn nicht bei seiner Arbeit beeinträchtigt. Es hätte ENDLICH einen Präzedenzfall gegeben, an dem sich zukünftige Streitschlichter hätten orientieren können. Schade. Wirklich schade.
  3. #3

    Welch ein Blödsinn!

    Erstens werden nach ca. 12 Stunden nur noch völlig unwirksame Substanzen ausgeschieden, und das leider mehrere Wochen. Zweitens hat doch gerade die neue große Studie nachgewiesen, dass Erwachsene in keinster Weise ein Intelligenzdefizit erwerben, auch wenn sie täglich kiffen. Übrigens haben mehrere universitäre Studien ergeben, dass Kiffer im Straßenverkehr sicherer fahren.
  4. #4

    ja ne.. ist klar... und die ganzen alkoholtrinkenden gefahrenquellen dürfen weiter machen. tolles land
  5. #5

    kiffen verboten, sich zu Tode saufen aber kein Problem

    Es ist mir gestattet, Zigaretten zu kaufen und zu rauchen, obwohl ich Krebs davon bekommen kann und vermutlcih sterbe. Alkohol, bekomme ich an jeder Ecke, obwohl meine Leber darunter leidet. Kosten für Krankenkassen in Millionenhöhe, aber vergleichsweise "harmloses" Gras verbietet mir der Staat? Mit welchem Recht?
  6. #6

    Drogen und Drogen

    Das entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Aus der bloßen Tatsache dass jemand in der Freizeit Cannabis konsumiert lässt sich doch nicht ableiten dass der Mann nicht zuverlässig arbeiten kann. Das ist grotesk.
    In jedem seriösen Ranking liegt die Droge Alkohol über Cannabis, aber in Besäufnis am Wochenende juckt diese Leute vermutlich gar nicht. Da ist ein trauriges Beispiel dafür dass unsere Gesellschaft längst nicht so rational ist wie immer getan wird. Man könnte lachen wenn man nicht heulen müsste. Alkohol wird einfach nicht mit dem Etikett "Droge" versehen, alles andere aber schon. Egal ob Hanf oder Heroin. Basta. Obwohl Opiate auf ähnliche Rezeptoren wirken wie Alkohol, also diesem näher stehen, auch puncto körperlicher Abhängigkeit. Es ist ermüdend zu sehen wie die Gesellschaft sich in seit langem in einer intellektuellen Stagnation wälzt.
    Eine Entlassung ist eine brutale Strafe, die ebenfalls wissenschaftlich belegt, Menschen stark traumatisiert. Aber das interessiert alles nicht.
  7. #7

    Zitat von HermesXXX Beitrag anzeigen
    Und wer am Wochenende Alkohol trinkt ist kein Sicherheitsrisiko?
    Das schon komisch wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
    Gebt den Scheiß endlich frei, dann hört auch diese mittelalterliche Rechtssprechung nach ein paar Jahren auf.
    Sicherheitsrisiko, ich fasse es nicht!
    das sehe ich aehnlich, allerdings bekam der Kläger ja ein ganz gutes und vernuenftiges Angebot von den Berliner Verkehrsbetrieben vorgelegt: Unter der Vorraussetzung, dass er regelmaessig dem Betriebsarzt einen Besuch abstatte (sodass sich dieser dann eigenhaendig haette von der Gefaehrdung/Nichtgefaehrdung überzeugen können), waere es im erlaubt gewesen weiter dort zu arbeiten und sogar weiter zu rauchen (sonst haette der Arzt ja keinen Anlass ihn zu untersuchen). Vernuenftiger Kompromiss wie ich finde; darauf wollte sich der Kläger dann ja nicht einlassen - selber Schuld
  8. #8

    Mal weitergedacht

    Dieser Logik zufolge müssten für solche Berufe dann aber doch sämtliche Rauschmittel/Drogen in der Freizeit verboten sein. Auch das Glas Bier oder Wein müsste nicht nur nach Feierabend, sondern eben auch am Wochenende streng verboten sein, wenn man den Gedanken konsequent weiterdenkt.

    Und wo man den Gleisbauer als sicherheitsrelevanten Beruf klassifiziert, da lassen sich zahllose Berufe finden, die mindestens genauso "sicherheitsrelevant" sind - angefangen bei jedem Brummi-Fahrer.

    In Anbetracht der extrem geringen Angebots an völlig Drogen-abstinent lebenden Personen in Deutschland, müsste man bei konsequenter Durchsetzung dieses Gedankens in zahllosen Berufen da bald irrwitzige Einstiegsgehälter anbieten und würde trotzdem nicht alle Stellen besetzen können. ;-)
  9. #9

    Zitat von herrlasko Beitrag anzeigen
    aber vergleichsweise "harmloses" Gras verbietet mir der Staat? Mit welchem Recht?
    Mit dem sog. positiven Recht.








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