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Arbeitsrecht: Ich Chef? Was darf ich jetzt noch tun?

CorbisWer plötzlich Chef wird, muss von einem Tag auf den anderen neue Regeln beherrschen. Während sich Betriebsräte bis zu vier Wochen lang im Arbeitsrecht schulen lassen dürfen, verlassen sich viele Führungskräfte auf ihren Instinkt. Das ist riskant und kann sehr teuer werden.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...856867,00.html
  1. #1

    Quatsch

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Wer plötzlich Chef wird, muss von einem Tag auf den anderen neue Regeln beherrschen.
    Niemand wacht morgens auf und ist plötzlich Chef. Und wenn das so passieren sollte, dann ist er lang genug im Unternehmen, daß er die neuen Herausforderungen auch meistern kann.

    Alle anderen werden in Seminaren auf ihre neue Rolle vorbereitet.
  2. #2

    Machtanspruch............

    In größeren Firmen mit vielen Abteilungen und Arbeitnehmervertretungen haben die Chefs keine Macht im ursprünglichen Sinne mehr. Sie sind Schnittstellenoperatoren, die Anomalitäten im Ablauf der Firmenvorgänge lösen müssen, aufgrund ihrer vorausgesetzten, notwendigen Allgemeinbildung. Und da klemmt es bei so manchem Chef. Denn da ist auf einmal Lesen, Schreiben und rechnen wieder gefragt, welches bei vielen hochspezialisierten Tätigkeiten aus der Mode gekommen ist und bei jungen Leuten, die in Ausbildung sind, schon garnicht mehr in Mode ist. Das ist natürlich branchenabhängig. Und da DE ne Werkbank für Fertigprodukte einerseits und ein Großraumbüro für Ingenieurleistungen andererseits ist, sollte da eigentlich was getan werden. Chefs müssen nicht immer gute Funktionierer sein, sondern ne ganze Menge Kreativität und vor allem Überblick ist gefragt. Leute, die nicht gewohnt sind, in größeren Dimensionen und Zusammenhängen zu denken, sind dafür gänzlich ungeeignet. Habe auch noch nicht gehört, daß der Hochsprung-Weltmeister auch gleichzeitig Weitsprung-Weltmeister ist. Da kommt übrigens bei dieser Gelegenheit die Frage auf, warum manche Chefs soviel verdienen. Möglicherweise taugen nur ganz wenige Leute zum Chef und Mangel wird immer bezahlt. Bei Mercedes gabs mal nen Chef, der hatte sich dort vom Lehrling hochgearbeitet und enwickelte sich dann zur Altlast. Der hat als junger Mensch immer alles richtig gemacht und wurde von allen anderen Richtigmachern hochgelobt. Ohne Fleiß kein Preis, muß nicht immer stimmen.
  3. #3

    Schulung - Klarstellung

    Betriebsräte können sich nach Betriebsverfassungsgesetz ( § 37 Abs. 6 i.V.m. § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1) nicht nur 4 Wochen, sondern unbegrenzt schulen und fortbilden. Die Maßnahme muss nur für die Ausübung des Amtes 'erforderlich' sein.
  4. #4

    yoooh

    Zitat von ekel-alfred Beitrag anzeigen
    Niemand wacht morgens auf und ist plötzlich Chef. Und wenn das so passieren sollte, dann ist er lang genug im Unternehmen, daß er die neuen Herausforderungen auch meistern kann.

    Alle anderen werden in Seminaren auf ihre neue Rolle vorbereitet.
    Ansonsten wird eine Person auch mal nach der Qualifikation ausgesucht und gefördert. Man will doch nicht Geld in eine Person stecken die bald wieder verschwindet.
  5. #5

    Erstaunlich ...

    ... ist dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht einen solche Information verbreitet: "Das ist erstaunlich, denn dieselben Unternehmen müssen ihren Betriebsratsmitgliedern innerhalb einer vierjährigen Amtszeit drei Wochen Schulung ermöglichen, und wenn sie erstmalig Betriebsrat sind, sogar vier." Das ist falsch. Betriebsratsmitglieder sind so lange und so oft zu schulen, wie es für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist - unbegrenzt. Zusätzlich gibt es einen persönlichen Bildungsanspruch für Seminare, die zwar nicht erforderlich, aber doch geeignet sind. Arbeitsrecht ist in der Regel erforderlich, Rhetorik könnte eher geeignet sein. Dafür gibt es dann 3 bzw. 4 Wochen. (§ 37 Abs 6 und 7 des Betriebsverfassungsgesetzes).

    Ralf Dannemeyer
    perspektiven - Institut für Betriebsräte, Weimar
    www.betriebsrat4you.de


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