Zitat von
gustavsche
Der Sozialstaat sollte an dieser Stelle nicht so streng sein, schließlich fragt auch niemand, wie vermögend jemand ist, wenn er Arbeitslosengeld beantragt.
Schlimm find ich es aber, wenn die Arbeitsagentur die Leute nötigt, juristische Wege einzuschreiten. Das muss aufhören. Da spart die Arbeitslosenkasse vielleicht 1000 € pro Fall... Auf das Geld sollte die Agentur schlauerweise verzichten, denn: Es enstehen richtig viel Kosten beim Gericht. Es bringt doch nichts, wenn wegen 1000 € ein Verfahren geführt wird, dass insgesamt um die 5000 € kostet. Und wenn es ein einsolventer Betrieb ist, der leider viele betriebsbedingte Kündigungen aussprechen musste, dann bleibt es doch am Ende sowieso beim Staat hängen, wenn die Kündigung für rechtsmäßig erklärt wird. Dann zahlt die Prozesskostenhilfe.