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Arbeitskampf: Gericht verbietet Fluglotsenstreik in Frankfurt

REUTERSDas Arbeitsgericht Frankfurt hat den Ausstand der Fluglotsen auf dem Frankfurter Flughafen verboten. Die Gewerkschaft der Flugsicherung wollte mit einem Streik im Tower den Ausstand der Kollegen auf dem Vorfeld unterstützen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...818219,00.html
  1. #140

    Zitat von membot Beitrag anzeigen
    Sie können Ihren eigenen Arbeitsvertrag kündigen, aber nicht den des Arbeitgebers.
    Das ist ein kleiner Unterschied.
    Hört man Sie eigentlich auch so Dinge sagen wie: "Sauerei, ich kann meinen eigenen Handyvertrag kündigen, aber nicht den des Handyanbieters."

    Der Arbeitsvertrag ist ihr beider Vertrag, geschlossen zwischen AG und AN, und kündbar von AG und AN.
  2. #141

    Zitat von membot Beitrag anzeigen
    Natürlich geht das nicht. Ein Arbeitnehmer kann seinen eigenen Vertrag kündigen, aber nicht den vom Arbeitgeber.
    Doch. Von der Kündigung ist auch das Vertragsexemplar des Arbeitgebers betroffen.
  3. #142

    Ja - und? Das zeigt doch nur, dass sowohl Arbeitnehmervertreter als auch Arbeitgebervertreter nichts dabei finden, wenn sie erst mal in der entsprechenden Position sind. Daher sehe ich Gewerkschaften bei weitem nicht so heroisch, wie so mancher hier. Das zeigt sich auch dann, wenn es um die Bezahlung ihrer eigenen Mitarbeiter geht - die werden weder besonders üppig bezahlt, noch gibt es dort zweistellige Lohnsteigerungen - außer vielleicht bei den Gewerkschaftsfunktionären.
    Meines Erachtens hat sich die GDF hier ganz einfach verzockt - sonst hätte man nicht verzweifelt versucht, die Fluglotsen mit rein zu ziehen, die vom aktuellen Tarifkonflikt gar nicht betroffen sind.

    Zitat von membot Beitrag anzeigen
    Eben. Haben Sie schon mal mitbekommen, dass es bei der Lohnverhandlung von Vorstandsmitgliedern zu großen Auseinandersetzungen gekommen ist?
    Wenn ein Vorstand 30% mehr will, bekommt er die.
    Wenn ein Angestellter 30% mehr will, bekommt er nach wochenlangen Auseinandersetzungen mit Streik 5%.
    Sie merken, was faul an diesem System ist?
  4. #143

    Mal ganz privat gefragt

    Zitat von membot Beitrag anzeigen
    Nein, als Arbeitnehmer können Sie sich nicht vom Arbeitegeber trennen, ohne die Firma oder zumindest den Posten zu verlassen.
    Der Arbeitgeber kann das.
    Verstehen Sie jetzt den Unterschied?
    Wenn nicht, dann rate ich Ihnen, Ihrem Arbeitgeber einemal eine Kündigung auszustellen. Dann werden Sie den Unterschied verstehen.
    Sind Sie im Leben auch so wirr, wie Sie hier schreiben? Bei den Gedankengängen, die Sie offenbaren, muss man ja befürchten, dass Sie, wenn Sie Joghurt einkaufen wollen, mit einer Tüte Milch und Fußpilzcreme nach Hause kommen. Denn mit Joghurt kann man sich auch eincreme und Milch hat viel Eiweiß.
  5. #144

    Sie können Ihrem Unternehmen kündigen, in dem Sie ihrem Chef einen Koffer voll Geld auf den Tisch stellen und ihm den Laden abkaufen.

    Es ist ja richtig, dass vieles aus dem Ruder gelaufen ist, gerade bei Aktiengesellschaften. Aber immer nur die Leier von den bösen Arbeitgebern und den unterdrückten Arbeitnehmern finde ich etwas zu einseitig und gerade beim aktuellen Fall unpassend. Die Geiz-ist-geil Mentalität und Gier hat sich doch in allen Gesellschaftsschichten breit gemacht. Ich möchte gar nicht wissen, wer alles hier, wenn er in der entsprechenden Position wäre, versuchen würde, sich selbst ein möglichst großes Stück vom Kuchen abzuschneiden, auch zu Lasten anderer. Aber wenn es um einen selbst geht ist es ja nicht so schlimm, nicht wahr?

    Zitat von membot Beitrag anzeigen
    Das finde wir alle ganz toll von Ihnen.
    Versuchen Sie beim nächsten mal Ihrem Unternehmen zu kündigen und nicht den eigenen Anstellungsvertrag. Dann verstehen Sie auch den Unterschied.
  6. #145

    Zitat von membot Beitrag anzeigen
    Nein, als Arbeitnehmer können Sie sich nicht vom Arbeitegeber trennen, ohne die Firma oder zumindest den Posten zu verlassen.
    Der Arbeitgeber kann das.
    Verstehen Sie jetzt den Unterschied?
    Wenn nicht, dann rate ich Ihnen, Ihrem Arbeitgeber einemal eine Kündigung auszustellen. Dann werden Sie den Unterschied verstehen.
    Versteh ich nicht. Was ist denn "eine Kündigung ausstellen"? Den Vertrag zwischen AG und AN kündigen? Ja, das kann ich und das kann der AG.

    Reiten Sie evtl. auf dem Punkt herum, daß Sie dann Ihren Platz verlassen müssen, anstatt dass das Unternehmen seinen Standort von Ihnen weg 100m nach rechts verlegt?
  7. #146

    abstrakt

    Zitat von Maynemeinung Beitrag anzeigen
    Sind Sie im Leben auch so wirr, wie Sie hier schreiben? Bei den Gedankengängen, die Sie offenbaren, muss man ja befürchten, dass Sie, wenn Sie Joghurt einkaufen wollen, mit einer Tüte Milch und Fußpilzcreme nach Hause kommen. Denn mit Joghurt kann man sich auch eincreme und Milch hat viel Eiweiß.
    Nein nein, dem Foristen geht es gewissermaßen um eine linke Abstraktion des Verhältnisses Arbeitnehmer/Arbeitgeber. Im Bilde gesprochen haben wir in der Mitte unserer kleinen Szene das Produktionsmittel, die Firma samt dem Arbeitsplatz. Rechts davon den Arbeitgeber, der das Produktionsmittel, unmoralisch wie er ist, ganz für sich allein beansprucht. Links davon den Arbeitnehmer, der quasi mit leeren Händen dasteht, und mit dem der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag bei der Firma geschlossen hat.

    Kündigt nun der eine dem anderen, bleibt die Firma IMMER bei dem Arbeitgeber, nie bei dem Arbeitnehmer, und das ist ein Ungleichgewicht in den Folgen und natürlich ungerecht.
  8. #147

    Hmmm....

    Zitat von spiegel-hai Beitrag anzeigen
    Nein nein, dem Foristen geht es gewissermaßen um eine linke Abstraktion des Verhältnisses Arbeitnehmer/Arbeitgeber. Im Bilde gesprochen haben wir in der Mitte unserer kleinen Szene das Produktionsmittel, die Firma samt dem Arbeitsplatz. Rechts davon den Arbeitgeber, der das Produktionsmittel, unmoralisch wie er ist, ganz für sich allein beansprucht. Links davon den Arbeitnehmer, der quasi mit leeren Händen dasteht, und mit dem der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag bei der Firma geschlossen hat.

    Kündigt nun der eine dem anderen, bleibt die Firma IMMER bei dem Arbeitgeber, nie bei dem Arbeitnehmer, und das ist ein Ungleichgewicht in den Folgen und natürlich ungerecht.
    Also wenn das so ist, sollten wir dem Mitforisten erklären, dass sich der böse Arbeitgeber das Produktionsmittel nicht durch Gewalt angeeignet hat und es ihm in der Regel auch gar nicht gehört, er also im Marxschen Sinne ein entfremdeter Kapitalist ist, weil er das Produktionsmittel nur für die eigentlichen Kapitalisten verwaltet. Gerade bei dem Produktionsmittel Fraport ist das kniffelig, da auch die Stadt, also der geknechtete Arbeitnehmer in der Region, Miteigentümer ist, sich quasi selbst ausbeutet.
  9. #148

    freiwillig

    Zitat von pussinboots Beitrag anzeigen
    Freiwillig hat bisher kaum ein Arbeitgeber mehr Lohn herausgerückt.
    Genau wie freiwillig kaum ein Angestellter arbeitet. Er will das Geld, der andere die Leistung. Das geht beides ohne Streik.


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