Wer seinen Chef als "Wichser" tituliert, muss nicht unbedingt mit einer Kündigung rechnen. Lange Betriebszugehörigkeit kann als mildernder Umstand gelten.
http://www.spiegel.de/0,1518,804644,00.html
Mal ernsthaft, wie soll man jemanden mit „Sie sind ein Arschloch“ beleidigen?
Als leitender Angestellter, wollte ich nicht auf die Team-Webseite unseres Unternehmens. Ich sehe auf jedem Foto gelinde gesagt bescheiden aus. Nun habe ich mir genau dafür vom Geschäftsführer ein „Sie sind ein Arschloch“ eingefangen. Huch, was war denn das? Jedenfalls wurde mein GF nicht entlassen. Und vor das Arbeitsgericht bin ich nicht gezogen. Das mal zum Thema Gleichheit vor dem Gesetz.
Wenn jemand wirklich derb wird, spricht es entweder gegen ihn selbst und es gilt was „kratzt es die Eiche, wenn die Sau sich dran wetzt“ oder man sollte als Beleidigter mal anfangen nachzudenken, was man falsch gemacht hat. Im Zeitalter der political correctness wird jede Form der Kritik an kriminellen und amoralischen Elementen unserer Gesellschaft weichgespült und kaputtrelativiert Was mischt sich da unser Rechtssystem ein? Wegen der Ehre? Bittschön, was ist denn das überhaupt? Ehre ist eine Frage des Zeitgeistes und der Kultur und nicht eine Frage von Gesetzen die nun deutlich mehr als 100 Jahre auf dem Buckel haben. Ich gehe soweit zu behaupten, dass es zu dem Thema keinen gesellschaftlichen Konsens gibt.
Auch ist es sicher für die psychische Gesundheit besser ein reinigendes Gewitter zu haben. Man kann natürlich auch solange runter schlucken bis man "dem Arschloch" das Leben richtig zur Hölle macht.
Und ein neuer Ansatz für ABM
Man sollte vielleicht auch Beleidigungen in der Partnerschaft verfolgen, wenn die Gerichte sonst nichts tun haben.
zum einen gibt es Vorgesetzte für die entsprechende Bezeichnungen zutreffend sind und daher keine Beleidigung sein können.
Zum anderen sollte man die Kirche tatsächlich im Dorf lassen.
Ein anständiger und respektabler Vorgesetzter wird niemals derartige Worte an den Kopf geworfen bekommen.
Das sollte man stets bedenken und die Ursachen analysieren.
Dann hören wir im Gerichtssaal also demnächst folgendes:
...Im Namen des Volkes verkündige ich daher folgendes Urteil: Der Kläger ist kein respektabler Vorgesetzter und ist daher vom Beklagten zu Recht als "Arschloch" bezeichnet worden. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Ein Widerspruch gegen dieses Urteil ist nicht möglich...