Zitat von
WinstonSmith.
Es heißt in der Resolution des Sicherheitsrates 1851, dass er
"beschließt, dass die Staaten und die Regionalorganisationen, die bei der Bekämpfung der Seeräuberei und der bewaffneten Raubüberfälle auf See vor der Küste Somalias zusammenarbeiten und deren Namen dem Generalsekretär von der Übergangs-Bundesregierung vorab notifiziert wurden, für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Verabschiedung der Resolution 1846 ermächtigt sind,
in Somalia alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen
zu ergreifen, um seeräuberische Handlungen und bewaffnete Raubüberfälle auf See gemäß dem Ersuchen der Übergangs-Bundesregierung zu bekämpfen, wobei alle auf Grund dieser Emächtigung ergriffenen Maßnahmen im Einklang mit dem anwendbaren humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen stehen müssen "
Es wird auch ausdrücklich erwähnt, dass die Staaten - in Abstimmung mit der somalischen Übergangsregierung - vorgehen sollen,
"insbesondere indem sie im Einklang mit dieser Resolution, der Resolution 1846 (2008) und dem Völkerrecht Marinefahrzeuge und ilitärluftfahrzeuge entsenden sowie Boote, Schiffe, Waffen und ähnliches Gerät, die bei der Begehung von Seeräuberei und bewaffneten Raubüberfällen auf See vor der Küste Somalias verwendet werden oder für deren Verwendung es einen hinreichend begründeten Verdacht gibt, beschlagnahmen und beseitigen"