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Anti-Neonazi-Protest: Deutsche Polizeigewerkschaft fordert Rücktritt Thierses

So hatten sich die Rechtsextremen ihren Mai-Marsch nicht vorgestellt. Tausende Rechtsextreme wollten durch den Prenzlauer Berg ziehen - am Ende waren es 500, immer wieder wurden sie aufgehalten. Auch von Bundestags-Vizepräsident Thierse: Er setzte sich auf die Straße, bis die Polizei ihn wegführte.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...692466,00.html
  1. #70

    vor dem Gesetz ist alle gleich!

    Zitat von chrylle Beitrag anzeigen
    Kameraden, kleiner Moritz, Kameraden, nicht Bürger.
    Wir Bürger haben heute Gesicht gezeigt und die Kameraden nach Hause geschickt, bevor sie den ein- oder anderen unserer Mitbürger zusammen schlagen konnten. Wie schon in Dresden. Das ist sehr, sehr erfreulich und ein weiteres Zeichen des toleranten Berlins.

    Komse doch mal vorbei. Ihr enges Gemüt könnte doch ein bisschen Geschmeidigkeit gebrauchen.


    Neben bei
    Genosse, es geht im Rechtssinne nicht darum, was auf einer genehmigten Demo gezeigt oder gesagt wird, sondern ob man dieses Recht auch ausüben kann!

    Was die Linke vom Recht anderer hält, zeigen die vielen Brandanschläge. Und unter den Tätern befand sich auch der 20-jährige Sohn eines Linkspolitikers!
  2. #71

    Sehr gut, Herr Thierse

    Wie oft beschwert man sich über die Politik in ihrem Elfenbeiturm. Weltfremd nennt man sie, wenn sie da abgeschirmt von ihren Bodyguards in schwarzen Limousinen vorfahren. Als zu fern vom normalen Bürger.
    Und dann kommt einer daher und setzt sich mit auf die Straße. Sehr gut!

    Ob das nun Profilierung war oder nicht, schlimmer finde ich es, wenn die Politik in ihrem schicken Büro sitzen bleibt und drohend die Zeigefinger hebt und sagt: "Da müssen wir was machen."
  3. #72

    reicht leider nicht

    Zitat von Joern-Michael Beitrag anzeigen
    Ich will doch sehr hoffen, dass man gegen Herrn Thierse auch die erforderliche Strafanzeige vorlegt:

    § 21 Versammlungsgesetz
    Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Hallo Joern,
    ich sympathisiere mit dir. Es reicht aber nicht. "Absicht" ist gegeben, "vereiteln" auch, "Störung" höchstwahrscheinlich auch, aber bei "grobe" wird es sehr schwierig. Auch wenn ich den Herrn T. verabscheue, dumm ist er halt nicht, und kann sich einen Anwalt leisten, mit dem er das im Vorhinein abklärt. Abe als VIZEPRÄSIDENT sollte er trotzdem abgewählt werden.
  4. #73

    Danke

    Zitat von gerd2006 Beitrag anzeigen
    Weitere Berliner Toleranzzeichen werden dann wohl heute nacht folgen. Nieder mit dem Kapitalismus, her mit dem Länderausgleich aus Bayern und BW.
    Ich möchte mir bei Ihnen ganz, ganz herzlich bedanken, dass Sie mir so großzügig und frohen Herzens Ihr hart erarbeites Geld zur Verfügung stellen.

    Knutscher!
  5. #74

    Zitat von Joern-Michael Beitrag anzeigen
    Ich will doch sehr hoffen, dass man gegen Herrn Thierse auch die erforderliche Strafanzeige vorlegt:

    § 21 Versammlungsgesetz
    Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Mal abgesehen davon, dass eine Sitzblockade wohl kaum den Gewaltbegriff im Sinne der Vorschrift erfüllt, ist auch Herr Thierse Grundrechtsträger. Und eine Spontandemo gegen eine Nazidemo steht auch erst mal unter dem Schutz der Verfassung. Kein Bürger braucht Nazis die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Die Versammlung der Nazis war angemeldet und wurde nicht verboten. Die Gegendemos wurden langsam aber sicher aufgelöst. Wenn die Gegendemos effektiv waren: Pech für die Nazis. Unrecht ist ihnen nicht geschehen.
    Meine Hochachtung an alle Gegendemonstranten. Mehr davon.
    Der Feind steht rechts.

    Axeman
  6. #75

    Versammlungsgesetz

    500€ bei Ramelow sind ja wohl ein Witz. Das sind ja nicht einmal 2 Tagessätze.
  7. #76

    Zitat von OnkelBenz Beitrag anzeigen
    mit etwa 600 Spinnern wird unsere Demokratie nicht fertig?

    Da ist sich nicht einmal der Herr Bundestagspräsident zu blöd, die grundrechtlich verbriefte Meinungs- und Demonstrationsfreiheit zu untergraben und den Glatzenauftritt medial aufzuwerten?
    Kostenlose Promotion für den Nazi Mob. Praktischerweise können diese sich jetzt als Opfer darstellen.

    Hauptsache die eigene Klientel wurde beeindruckt.
  8. #77

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Auch von Bundestags-Vizepräsident Thierse: Er setzte sich auf die Straße, bis die Polizei ihn wegführte.
    Thierse, der Weihnachtsmann, als Blockierer, was für ein peinliches Bild, das tut richtig weh.
    Dank seiner Zivilcourage bleiben wir nun ein freies Land und werden auch morgen von den anständigen Demokraten weiter regiert und nicht von der NPD.
    Als phantasieloser dröger Norddeutscher frage ich mich immer wieder: Wie wird Hysterie eigentlich erlernt, wie kann man so etwas einstudieren?
  9. #78

    Ich bin gegen rechts!

    Ich bin gegen rechts - aber wir sind eine Demokratie. Entweder ist den Rechten auch die freie Meinungsäußerung erlaubt oder sie sind so rechts, dass sie zu verbieten sind.
    Gegen eine Gegen-Meinungsäußerung spricht nichts: Aber das Behindern eine "rechten Demo" (die ich persönlich nicht gut heiße) untergräbt unsere eigene Demokratie.
  10. #79

    Versammlungsgesetz

    Zitat von chrylle Beitrag anzeigen
    Fein, Sie können Paragraphen posten. Leider geht Ihnen das Anwendungswissen ab. Der Polizei vor Ort allerdings nicht: die hat von einer Anzeige gegenüber Thierse richtiger Weise Abstand genommen, da von ihm keine Gewalt ausging. Wie von den zehntausenden anderen Bürgern in unserer Stadt auch nicht, die den braunen Durchfall zurück auf die Dörfer geschickt haben.
    Nun, warten wir mal ab, was der Staatsanwalt sagt. Ist ja nicht erforderlich, dass eine Anzeige von der Polizei gefertigt wird. Die kann auch vom freiheitlich-demokratisch gesonnenen Bürger kommen :-)

    Im Übrigen wird auch noch immer die Rechtsmeinung vertreten, dass Sitzblockaden trotz und auch im Sinne der BVerfG-Entscheidung von 1995 "Gewalt" darstellen, wenn z.B. die "Blockierer" weggetragen werden müssen. Da reicht dann auch schon die Beteiligung, selbet wenn der Herr freiwillig aufgestanden und weg gegangen wäre.


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