Falsch. Bei einem Rechtsbruch entsteht der Musikindustrie ein Anspruch auf Schadensersatz, den sie allerdings erst durchsetzen muss, und den sie sich selbst durch utopische Milchmädchenrechnungen so hoch rechnet, dass der Anspruch zumindest in seiner Höhe berechtigterweise angezweifelt wird.
Bei einer Privatkopie bekommt die Musikindustrie nur eine kleine Entschädigung, die aber garantiert und ohne besonderen Aufwand.
Sie sehen, es macht durchaus einen Unterschied.

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