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Ansgar Heveling: CDU-Hinterbänkler trollt die Netzgemeinde

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Hevling hat es geschafft: Mit einem Gastbeitrag fürs "Handelsblatt" hat er sich zum Gespött gemacht. Heveling greift darin die "Netzgemeinde" an und warnt vor dem Untergang unserer Gesellschaft, in höchst eigentümlichen Sprachbildern. Das Netz witzelt zurück.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...812249,00.html
  1. #410

    Unterschied

    Zitat von Incredibleois Beitrag anzeigen
    Dann erklären sie mir mal, was es für die Musikindustrie für einen Unterschied macht, ob sie durch eine Privatkopie einen potentiellen Kunden verliert oder durch eine Raubkopie.
    Richtig, gar keinen!
    Falsch. Bei einem Rechtsbruch entsteht der Musikindustrie ein Anspruch auf Schadensersatz, den sie allerdings erst durchsetzen muss, und den sie sich selbst durch utopische Milchmädchenrechnungen so hoch rechnet, dass der Anspruch zumindest in seiner Höhe berechtigterweise angezweifelt wird.

    Bei einer Privatkopie bekommt die Musikindustrie nur eine kleine Entschädigung, die aber garantiert und ohne besonderen Aufwand.

    Sie sehen, es macht durchaus einen Unterschied.
  2. #411

    Ms

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Eine Lizenz kann man nur erwerben ,wenn man einen Lizenzvertrag abschließt. Den schließe ich beim Kauf einer CD aber nicht ab,
    Doch, tun sie.
    denn einem solchen Vertrag würde ich niemals zustimmen.
    Doch, tun sie. Durch konkludentes Handeln.
    Eine Zustimmung ist bei einem Lizenzvertrag aber explizit erforderlich,
    Nein.

    sonst müsste man ja auch nicht beim Erwerb von Software den Lizenzbedingungen zustimmen. Stimmt man nicht zu, funktioniert die Software nicht. Es gibt kein Sonderlizenzrecht für digitale Musik.
    Das ist einfach falsch. Auch bei Software reicht konkludentes Handeln. Sie bekommen ja auch extra ein Rückgaberecht. Wenn Sie z.B. einen PC mit einer Windowslizenz erwerben, was ja in den meisten Fällen so abläuft, dann haben Sie, wenn Sie der Lizenz nicht zustimmen, ein Recht die Windowslizenz gegen Geld zurückzugeben an Microsoft.
  3. #412

    Unfug

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich noch nie zur Durchsetzung des Urheberrechts geäußert, insbesondere nicht zum verfassungswidrigen Kopierschutzverbot.
    Quark. Lesen Sie einfach mal nach.
  4. #413

    Seufz

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Jeder kann sich bei Youtube kostenlos anmelden, das wussten Sie nicht? Kein Wunder, Sie drucken ja auch noch das Internet aus.
    Dachte ich mir doch. Grenzenlos naiv. Die Tatsache, dass sie nicht direkt eine Rechnung von Google bekommen setzen Sie mit "kostenlos" gleich. Na ja, dann glauben Sie vermutlich auch, dass Sie für Privatfernsehen nichts zahlen.
    Oh Mann. Machen Sie doch mal die Augen auf. Glauben Sie wirklich Google würde Ihnen was schenken?
  5. #414

    #

    Zitat von sample-d Beitrag anzeigen
    Der Unterschied ist folgender: Eine Privatkopie ist die Kopie eines legal erworbenen Musikstückes (egal auf welchem Medium). Der Bekannte der die Kopie erhält darf von einer Kopie jedoch keine weiteren Kopien anfertigen. Dadurch ist der (potentielle) Schaden begrenzt auf eben Freunde / Bekannte des Käufers - und das kann der Musikmarkt verkraften - wie auch schon zu Zeiten der Musikkassette. Zu analogen Zeiten war dann zudem auch aufgrund von Qualitätsverlusten physikalisch nach der Kopie der Kopie Schluss. Das ist eben heute anders. Deshalb ist das Kopieren von Kopien das Problem. Nicht das Kopieren von 'Originalen', d.h. bezahlten Stücken/Medien.
    Das leuchtet mir nicht ein. Grundsätzlich kann es nur auf die Anzahl der Kopien ankommen, nicht auf die Frage, ob die Kopie von einer Kopie angefertigt wurde. Wenn ich eine CD 1x kopiere und der Empfänger der Kopie sie genau ein weiteres mal kopiert und weitergibt sind der Musikindustrie 2 potentielle Kunden abhanden gekommen. Wenn ich aber von meinem Original 7 Kopien anfertige und verteile sind es 7 potentielle Kunden weniger.
    Das Problem liegt nicht darin, von was kopiert wird, das Problem ist die Verbreitung durch das Netz unabhängig davon ob von Original oder Kopie kopiert wird. Musste man früher jemanden kennen, der genau die gesuchte Kassette/CD hatte, kann man heute über die entsprechenden Seiten gleich ganze Discographien von völlig fremden herunterladen. Das ist das Resultat einer technologischen Entwicklung. Die primäre Daseinsberechtigung der großen Musikunternehmen, nämlich den Vertrieb von Musik zu organisieren ist damit entfallen und genau diese Entwicklung hat die Musikindustrie kollektiv verschlafen.
  6. #415

    Nutzungsrechte

    Zitat von SunSailor Beitrag anzeigen
    Die meisten unterschreiben aber immer noch eine Abtretung der Nutzungsrechte,
    Das ist ja auch okay. Nutzungsrechte können abgetreten werden. Der Mitforist behauptet jedoch steif und fest es würde eine Urheberrechtsabtretung unterschrieben. Eine solche gibt aber nunmal gar nicht.
  7. #416

    Nutzung

    Zitat von doctorwho Beitrag anzeigen
    ich denke der wortlaut der verträge die ich kenne ( zum glück ohne sie je unterschreiben zu müssen ) wäre etwas zu umfangreich für dieses forum ,
    Dann posten Sie mal einen Link.

    es läuft aber immer darauf hinaus , die ansprüche von "mitwirkenden" zu minimieren bzw. diese vermeintlich unveräusserbaren rechte als künstler oder produzent oder plattenfirma selbst wahrzunehmen bzw. auszubeuten . und zwar in bild , ton , print , web und was es sonst noch alles gibt .......

    antwort sinnlos . ok ?
    Jetzt kommen wir der Sache näher. Sie verwechseln permanent Urheberrechte und Nutzungsrechte. "Auszubeuten" - das ist Nutzung. Nutzungsrechte können übertragen werden, auch exklusiv. Das sind jedoch keine Urheberrechte, Nutzungsrechte sind abgeleitet vom Urheberrecht. Und eine exklusive Übertragung von Nutzungsrechten kann vom Urheber jederzeit gekündigt werden.
  8. #417

    Besser

    Zitat von sample-d Beitrag anzeigen
    Der Unterschied ist folgender: Eine Privatkopie ist die Kopie eines legal erworbenen Musikstückes (egal auf welchem Medium). Der Bekannte der die Kopie erhält darf von einer Kopie jedoch keine weiteren Kopien anfertigen. Dadurch ist der (potentielle) Schaden begrenzt auf eben Freunde / Bekannte des Käufers - und das kann der Musikmarkt verkraften
    Nee, da ist der Gesetzgeber großzügiger als Sie denken. Die Vorlage einer Kopie darf nur nicht "offensichtlich rechtswidrig" (oder kopiergeschützt) sein. Eine Privatkopie ist definitiv nicht rechtswidrig. Deshalb ist auch eine Privatkopie von einer Privatkopie legal.

    Übrigens heißt das auch, dass man völlig legal eine Kopie von einer geliehenden CD, oder einer Videokassette aus der Videothek (!) für sich selbst ziehen darf (sofern kein wirksamer Kopierschutz drauf ist).
  9. #418

    Die Mär vom "geistigen Eigentum"

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Hevling hat es geschafft: Mit einem Gastbeitrag fürs "Handelsblatt" hat er sich zum Gespött gemacht. Heveling greift darin die "Netzgemeinde" an und warnt vor dem Untergang unserer Gesellschaft, in höchst eigentümlichen Sprachbildern. Das Netz witzelt zurück.

    Ansgar Heveling: CDU-Hinterbänkler trollt die Netzgemeinde - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
    Die Mär vom "geistigen Eigentum"! Wir alle lernen lebenslang von anderen und im Team. Wer heute vom "geistigen Eigentum" als Individualrecht faselt, will nicht, dass wir alle vorwärts kommen sondern lediglich Märkte abschotten und Zensur ausüben.
    Das Urheberrecht ist ein absolutes "Steinzeitrecht".
  10. #419

    433

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Nutzungsrechte kann man nicht kaufen,die kann man nur lizensieren.
    Und die Lizenz kann man kaufen.

    Nur Sachen kann man kaufen, siehe §433BGB. Also, wer lag jetzt nochmal falsch mit dem Kaufvertrag?
    Sie. Offenbar haben Sie den 433 nicht mal gelesen...
    Lizenzverträgen muss man erst zustimmen, siehe Softwarelizenzverträge, das geht eben nicht konkludent an der Kasse.
    Natürlich geht das. Übrigens stimmen Sie nicht an der Kasse konkludent zu, sondern beim Nutzen.


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