Zitat von
Werner M.
Nein. Das Risiko ist eine Klage des Bewerbers gegen die Absage. (Das AGG greift weiter; es berührt auch den Arbeitsalltag. Wenn man sich als AG halbwegs vernünftig verhält, hat man aber zumindest in diesem Bereich wenig Ärger oder Risiko.)
Aber nehmen Sie meine Erfahrung mit meiner Rumänin (siehe Post #23): gute Papierform, aber keine Ahnung im relevanten fachlichen Bereich. Ihre Absage nach dem Vorstellungsgespräch beantwortete sie mit einer Klage wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung, u.a. mit dem Hinweis, dass die letztendlich eingestellte Person eine geringere Qualifikation hätte (Danke, Facebook...) und bei uns keine Frau in einer gehobenen Position arbeiten würde (stimmte zu der Zeit, ist aber bei einer rel. kleinen Gruppe von Ingenieuren kein Alleinstellungsmerkmal...).
Dass der tolle Abschluss in Wirklichkeit von einer bulgarischen "Feierabend-Uni" stammte und die behauptete vierjährige einschlägige Arbeitserfahrung nicht weitergehend belegt werden konnte, liess die Richterin in der Güteverhandlung kalt. Auch war die Argumentation rel. schwierig, um nicht auch noch in der Verdacht weiterer Diskriminierungsfaktoren (Bulgarien...) zu kommen.
Letztendlich führten dann formale Nachweise zur "Abschmetterung" der Klage. Macht nicht wirklich Spaß...