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Anleihen: Der Bond fürs Leben

DPADie goldenen Zeiten der Staatsanleihen sind vorbei. Entweder gibt's nur eine Mini-Rendite - oder das Ausfallrisiko ist unvertretbar hoch. Wer bei der Geldanlage weiterhin auf Bonds setzen will, muss sich deshalb in den Nischen des Marktes umschauen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...824551,00.html
  1. #1

    "Und wie sieht es mit den extremen Langläufern aus? Bieten wenigstens sie eine renditestarke Alternative zu Bundesanleihen? Argentinien hat sogar schon eine ewig laufende Anleihe emittiert. England will demnächst eine 100 Jahre laufende Anleihe begeben. Doch diese Instrumente taugen nach Meinung der Geldprofis nicht für private Anleger, weil die Laufzeit den Lebenshorizont überschreitet."

    Man kann Anleihen auch vor Fälligkeit verkaufen. In dem Sinne kann man auch noch von einer 100jährigen Anleihe profitieren.
  2. #2

    Tilgungsfreie Anleihen ...

    Zitat von Crom Beitrag anzeigen
    "Und wie sieht es mit den extremen Langläufern aus? Bieten wenigstens sie eine renditestarke Alternative zu Bundesanleihen? Argentinien hat sogar schon eine ewig laufende Anleihe emittiert. England will demnächst eine 100 Jahre laufende Anleihe begeben. Doch diese Instrumente taugen nach Meinung der Geldprofis nicht für private Anleger, weil die Laufzeit den Lebenshorizont überschreitet."

    Man kann Anleihen auch vor Fälligkeit verkaufen. In dem Sinne kann man auch noch von einer 100jährigen Anleihe profitieren.
    Sollte es nur in Ausnahmefällen geben dürfen. Streng genommen handelt es sich bei ihnen um "Scheingeschäfte" - und die sind nach dem BGB nichtig ;)
    Schließlich bekundet der Darlehensgeber ja, dass er das Geld gar nicht zurückzahlen möchte und der Darlehensnehmer, dass er es gar nicht zurück will. Es handelt sich also von Anfang an um ein Rechtsgeschäft zu Lasten Dritter, die dann die Abwicklung übernehmen sollen. Eine Rechtsordnung, die derartige Geschäftspraxis legalisiert und erlaubt, sie in der Rechnungslegung abzubilden, handelt pervers.

    Aber derartige Konstrukte sind Ursache der Finanzkrise: Das Auftürmen von Geldschulden zur Finanzierung von Sachwerten, die schon längst vergangen sind, wenn die Schuld abläuft, hat die Geldmenge aufgebläht.

    Also: Tilfungsfreie Darlehen / Anleihen auf absolute Ausnahmefälle beschränken: Zur Staatsfinanzierung verbieten und institutionellen Anlegern, die sich fremder Mittel bedienen, die Anlage in derartige Assets verbieten!

    Wer es dann trotzdem macht, setzt sein persönliches Kapital ins Risiko - und das ist nicht zu beanstanden. Aber derart dubiose Geschäfte nicht "mit dem Geld anderer Leute"!!!
  3. #3

    Wieso

    Zitat von zudummzumzum Beitrag anzeigen
    Sollte es nur in Ausnahmefällen geben dürfen. Streng genommen handelt es sich bei ihnen um "Scheingeschäfte" - und die sind nach dem BGB nichtig ;)
    ist das ein Scheingeschaeft?
    Ein Zahlungsversprechen wird verkauft. Das ist bei jeder Rente genauso, nur das das Wertpapier frei handelbar ist.
    Zitat von zudummzumzum Beitrag anzeigen
    Schließlich bekundet der Darlehensgeber ja, dass er das Geld gar nicht zurückzahlen möchte und der Darlehensnehmer, dass er es gar nicht zurück will. Es handelt sich also von Anfang an um ein Rechtsgeschäft zu Lasten Dritter,
    Welche dritte?
    Die verkaufte Ware ist z.B. das Versprechen, 100 Euro pro Jahr zu zahlen. Wieviel das wert ist, koennen sie ganz einfach ausrechnen. Das ist nicht anders, als das Versprechen, 5 Jahre lang jaehrlich 100 Euro und danach einmalig z.B. 2000 Euro zu zahlen.

    Zitat von zudummzumzum Beitrag anzeigen
    Also: Tilfungsfreie Darlehen / Anleihen auf absolute Ausnahmefälle beschränken
    Geld ist eine Ware. Die kann man genausogut auch vermieten.
  4. #4

    Geld ist eben keine Ware ...

    Zitat von vhe Beitrag anzeigen
    ist das ein Scheingeschaeft?
    Ein Zahlungsversprechen wird verkauft. Das ist bei jeder Rente genauso, nur das das Wertpapier frei handelbar ist.
    Welche dritte?
    Die verkaufte Ware.....
    Geld ist nur ein Zahlungsmittel.
    Früher, auf den Banknoten der Bundesbank, wurde das deutlich: Dort stand drauf, dass "Eigentümer" des Geldes immer die Bundesbank war, egal, wer den Schein gerade in Besitz hatte.

    Geld ist also weniger "Ware" als nur ein "Recht"; der Schein oder die Münze kein "Wert", sondern nur der abstrakte Anspruch etwas kaufen zu dürfen, was dann ins Eigentum übergeht. Das Gleiche gilt für Kontoguthaben: das ist nicht mein Geld, sondern das der Bank! Ich habe nur ein Forderungsrecht darauf.

    Aber all diese Unterscheidungen sind zugegebenermaßen akademisch-spitzfindig und brauchten jahrzehntelang niemanden zu interessieren. Erst in der Krise wird es deutlich, nämlich dann, wenn "Spitz auf Knopf" festgestellt werden muss, wemm was zusteht.

    Genau dort sind wir heute aber. Nach 50 Jahren Bilanzkosmetik lässt sich das nicht mehr feststellen oder gar rückabwickeln. Von allen Seiten, egal wo man "sein Geld" anlegt, drohen Verlustrisiken in ungeahntem Ausmaß.

    Dagegen hilft m.E. nur eine gewisse Rückbesinnung auf das, was Geld ist - und wieder sein sollte. Der Grundsatz sollte lauten, dass man mit seinem Geld machen kann, was man will, mit fremdem Geld nicht. Insofern bin ich nur der Auffassung, dass Banken und Staaten bestimmte Geschäfte nicht erlaubt sein dürften, weil die immer mit dem Geld anderer Leute arbeiten. Nicht de jure, aber gefühlt. Und das müsste die Rechtsordnung viel besser einarbeiten!
  5. #5

    ...

    Zitat von zudummzumzum Beitrag anzeigen
    Der Grundsatz sollte lauten, dass man mit seinem Geld machen kann, was man will, mit fremdem Geld nicht.
    Das ist widerspruechlich. Einerseits darf ich jemandem Geld zur beliebigen Verwendung leihen (da ich mit meinem Geld anstellen kann, was ich will), andererseits darf ich ihm mein Geld nur zur eingeschraenkten Verwendung verleihen, kann also mit meinem Geld nicht anstellen, was ich will.
  6. #6

    Genau dieser Widerspruch ist ja das Problem

    Zitat von vhe Beitrag anzeigen
    Das ist widerspruechlich. Einerseits darf ich jemandem Geld zur beliebigen Verwendung leihen (da ich mit meinem Geld anstellen kann, was ich will), andererseits darf ich ihm mein Geld nur zur eingeschraenkten Verwendung verleihen, kann also mit meinem Geld nicht anstellen, was ich will.
    Wenn ich mein Geld jemandem verleihe, der eine todsichere Geschäftsidee hat und das Geld dann weg ist, ist es mein Problem. Das ist okay.
    Wenn ich aber mein Geld auf die Bank gebe und nicht weiß, dass die es genauso macht, müsste an sich die Bank haften. Wie wir heute wissen, klappt das aber nicht: zu hoch die Beträge, zu gering das Eigenkapital, zu unkalkulierbar die Risiken in ihrer Abhängigkeit voneinander, ...

    Deshalb der einfache Unterschied: Im direkten Geschäft sollte es aus dem gleichen Prinzip erlaubt sein, aus dem es als "indirektes Geschäft" verboten ist.
    Staaten und Banken hantieren mit fremdem Geld - also sollten sie es nicht dürfen. Aber wenn Siemens eine derartige Anleihe herausgibt und sich genügend andere - private - Käufer finden, warum nicht?








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