Der Kammerdiener hat anscheinend gestohlen, betrogen, seine besondere Vertrauensstellung missbraucht.
Dafür muss er bestraft, wenn sich die Vorwürfe als zutreffend erweisen.
Warum soll man ihm dann Gnade widerfahren lassen. Er ist absichtlich und hinterhältig straffällig geworden.
Einige Jahre Gefängnisaufenthalt werden ihn sicherlich moralisch bessern
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