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Anklage der Bundesanwaltschaft: Zschäpe soll Drahtzieherin des NSU gewesen sein
dapdWelche Rolle spielte Beate Zschäpe innerhalb des Terrortrios NSU? Zeitungsberichten zufolge legt die Anklageschrift nahe, dass sie Drahtzieherin war. Zudem hält die Bundesanwaltschaft für Zschäpe offenbar eine Sicherungsverwahrung für nötig.
Zschäpe: NSU-Mitglied als Drahtzieherin soll in Sicherungsverwahrung - SPIEGEL ONLINE
- #1 16.11.2012 15:46 von
Aehm...
Wie kann die Akte der 'Welt' vorliegen wenn sie doch VS ist?
- #2 16.11.2012 15:56 von
optional
ist doch jetzt mal gut mit dem Thema was kein Mensch mehr interessiert...werden die Namen der 3 Nazis eigentlich schon in der SChule auswendig gelernt weil man es ständig in den Medien hört?
- #3 16.11.2012 16:03 von
aha, Verschlusssache, aber die
und Frau Zschäpe darfs auf dem Computer lesen, muß also eine Sicherheitüberprüfung überstanden haben, ebenso wie ihre Anwälte. Das ist Vorschrift, denn die Öffentlichmachung würde das Staatswohl gefährden , sonst wärs keine Verschlusssache, sehr eigenartig.........
- #4 16.11.2012 16:03 von
- #5 16.11.2012 16:06 von
Karriere
O ha, Frau Zschäpe macht Karriere, nachträglich gewissermaßen. Anscheinend meint die Bundesanwaltschaft, sie müsse besonders dick auftragen, damit am Ende irgendetwas hängenbleibt.
Bis zum Ende des Jahre ist die gute dann zur Gründerin der braunen Szene mutiert, deren rechtsdemagogischen Verführungskünsten Mundlos und Böhnhard hilflos ausgeliefert waren. Im Januar oder Februar wird die dann die Gen-Analyse ergeben haben, daß es sich bei ihr um einen unter unbekannten Umständen aufgetauten Klon Hitlers aus den Geheimlaboren des CIA handelt... kann sie übrigens malen? [/spottoff] - #6 16.11.2012 16:18 von
Praktisch für den VS
Wenn das Urteil schon feststeht,kann man sich die Verhandlung sparen
- #7 16.11.2012 16:19 von
- #8 16.11.2012 16:19 von
Leute informiert euch mal...
Die Anklageschrift ist nicht als geheim oder vertraulich eingestuft sondern als "VS-NfD Nur für den Dienstgebrauch". Auch die Befehle zur Mülltrennung bei der Bundeswehr sind VS-NfD. Das darf jeder lesen. Das die Anklageschrift schon so früh bei der Presse landet und damit auch irgendwie Vorschub zu einer Vorverurteilung leistet ist natürlich schon bedenklich. Nach unserem gegenwärtigen Rechtssystem ist die Frau immerhin unschuldig so lang ihr nicht stichhaltig das Gegenteil bewiesen wurde.
- #9 16.11.2012 16:25 von
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