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Angeklagter Bauer: Freispruch im Fall Lolita Brieger

dapdFast 29 Jahre wurde Lolita Brieger vermisst, erst im vergangenen Sommer fanden Ermittler die Leiche auf einer stillgelegten Müllkippe. Der Ex-Freund der Toten, ein angesehener Landwirt, wurde wegen Mordes angeklagt - und nun von einem Gericht freigesprochen.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...838181,00.html
  1. #1

    Kein echter Trost ...

    Der Ruf des honorigen Landwirt-Sohnes dürfte trotz des Freispruchs endgültig ruiniert sein, ein leichter Trost, wenn auch nicht tröstend für die Familie der ermordeten Lolita Brieger. Manche Urteile sind Otto Normalbürger eben nur sehr schwer zu vermitteln ....
  2. #2

    "gerecht"

    Auch wenn das Urteil möglicherweise juristisch richtig, da im Zweifel für den Angeklagten ist, so bleibt als Tatsache doch festzuhalten, dass dieser "Mensch" ohne jeglichen Zweifel eine junges schwangeres Mädchen mit einem Draht erdrosselt und verscharrt hat und nun dafür völlig straffrei bleibt.
    Wer soll so etwas noch verstehen oder als Angehöriger überhaupt verarbeiten können ?
    Man kann nur hoffen, dass es hier noch irgendeine Art einer höhere Gerechtigkeit gibt welche über Paragraphen und dem karrieregeilen Revisions-ängstlichen deutschen Juristenpack steht...
  3. #3

    Irreführend

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Fast 29 Jahre wurde Lolita Brieger vermisst, erst im vergangenen Sommer fanden Ermittler die Leiche auf einer stillgelegten Müllkippe. Der Ex-Freund der Toten, ein angesehener Landwirt, wurde wegen Mordes angeklagt - und nun von einem Gericht freigesprochen.

    Lolita Brieger: Freispruch für wegen Mordes angeklagten Ex-Freund - SPIEGEL ONLINE
    Im Artikel wurde behauptet, im Prozess ging es vorwiegend darum, ob Mord nachgewiesen werden konnte, weil Totschlag schon verjährt wäre.
    Da frage ich mich aber, was anderes als Mord soll es gewesen sein, falls der Landwirt die Frau getötet hat? Wenn er sie aus Wut getötet hat, auch im Affekt, ist es trotzdem Mord, da sie ja zudem Schwanger war.
    Tiefer zu sinken und mörderischer zu sein ist geradezu unmöglich.
    Gegen Ende des Artikels kommt aber dann zum Vorschein, dass die Verteidigung die Tat bestritten hat, weil der Beschuldigte "zu Frau und Kind gestanden wäre".
    Das ist ziemlich irreführend. Ist das Gericht nun zum Schluß gekommen, dass der Beschuldigte die Tat durchgeführt hat und dass es Totschlag war? Dann wäre das ein Skandal erster Klasse, denn heimtückischer geh's nicht, wie oben bereits gesagt. Oder ist das Gericht zum Schluß gekommen, dass der Beschuldigte unschuldig ist? Wie? Aufgrund welcher Indizien oder Beweise? War der Hauptbelastungszeuge unglaubwürdig? Ziemlich konfus und nicht nachvollziehbar, das ganze.
  4. #4

    Gesellschaftlicher Makel?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Zudem wäre im Fall einer Trennung ein uneheliches Kind auch im Jahr 1982 kein gesellschaftlicher Makel gewesen, sagte Neuhaus.

    Lolita Brieger: Freispruch für wegen Mordes angeklagten Ex-Freund - SPIEGEL ONLINE
    Ein gesellschaftlicher Makel wohl nicht aber sehr wohl ein finanzieller Schlag ins Kontor, wenn man sich mal das damalige Unterhaltsrecht für uneheliche Kinder und deren Mütter ansieht. Die Staatsanwaltschaft wird wohl in die nächste Instanz gehen.
  5. #5

    Unschuldsvermutung

    Und zum Glück haben wir in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung. Was nicht bewiesen werden kann, gilt als nicht getan. Eine Vorveruteilung nur weil man jemanden nicht mag oder von hören sagen urteilt - ist das nicht gesellschaftlich zu verachten?!
  6. #6

    .

    Zitat von stefanbodensee Beitrag anzeigen
    Der Ruf des honorigen Landwirt-Sohnes dürfte trotz des Freispruchs endgültig ruiniert sein, ein leichter Trost, wenn auch nicht tröstend für die Familie der ermordeten Lolita Brieger. Manche Urteile sind Otto Normalbürger eben nur sehr schwer zu vermitteln ....
    Ihnen wäre es wohl lieber gewesen, dass ein Angeklagter verurteilt wird, obwohl man die Tat eben nicht nachweisen kann? Eventuell hätte es in diesem Fall den Schuldigen erwischt. Vielleicht aber auch nicht, wie in den Fällen Rupp und Wörzl.
  7. #7

    Zitat von simie Beitrag anzeigen
    Ihnen wäre es wohl lieber gewesen, dass ein Angeklagter verurteilt wird, obwohl man die Tat eben nicht nachweisen kann? Eventuell hätte es in diesem Fall den Schuldigen erwischt. Vielleicht aber auch nicht, wie in den Fällen Rupp und Wörzl.
    Geht wohl eher um Totschlag oder Mord und nicht darum, ob er der Täter war.

    Wobei man natürlich mal nachbohren sollte, warum der angebliche Zeuge es nicht gewesen sein kann. Dafür bietet der Artikel aber zu wenig.
  8. #8

    Gerechtigkeit

    Das Ganze ist für mich schwer zu verstehen.
    Wie sollen denn die Angehörigen damit fertig werden.
  9. #9

    Rechtsstaat

    Das Urteil ist nur zu begrüßen. Sehr wahrscheinlich hat der Angeklagte die Tat begangen, und sehr wahrscheinlich aus heimtückisch und aus niederen Beweggründen. Aber eben nur wahrscheinlich. Es konnte offensichtlich nicht eindeutig bewiesen werden, und damit war er freizusprechen. Das mag man als unerträgliche Ungerechtigkeit empfinden, aber wer hier über das "karrieregeile Juristenpack" fabuliert, sollte selbst mal unschuldig vor Gericht stehen. Man glaubt nicht, wie schnell derjenige unseren Rechtsstaat zu schätzen weiß.


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