dapdFast 29 Jahre wurde Lolita Brieger vermisst, erst im vergangenen Sommer fanden Ermittler die Leiche auf einer stillgelegten Müllkippe. Der Ex-Freund der Toten, ein angesehener Landwirt, wurde wegen Mordes angeklagt - und nun von einem Gericht freigesprochen.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...838181,00.html
Hier hat die Unschuldsvermutung ja nicht viel auszurichten, denn es gibt eine Leiche, und einen Zeugen, und es handelt sich um eine mit einem Draht strangulierte Schwangere.
Mehr Indizien sind ja gar nicht vorstellbar. Das Gericht ist nach Darstellung ja auch davon überzeugt, das dies der Täter ist.
Nur es sieht die Mordmerkmale nicht. Aber wie kann es denn ein Totschlag sein, wenn man seine schwangere ungeliebte Freundin mit einem Draht erdrosselt und die Leiche auf einer Mülldeponie entsorgt? Klassisches Fehlurteil.
Das ist wie beim Fußball: Faul im Strafraum ist entweder Elfmeter - oder es gab kein Faul, dazwischen gibt es für den Schiesrichter nichts.
Das gleiche Problem stellt sich hier für die Richter: entweder Mord mit zwingend lebenslänglich - oder Totschlag mit Straffreiheit. Hätten Mord und Totschlag die gleichen Verjährungsfristen (was hier offensichtlich von Vorteil gewesen wäre), dann hätte das Gericht auch mit weniger als zehn Jahren Gefängnis bestrafen können. Denn es ist tatsächlich nicht auszuschließen, daß er sich vom Opfer erpresst gefühlt und im Affekt gehandelt hat.
Aus dem Schneider ist der Angeklagte auch von anderer Seite noch nicht: da zumindest Totschlag vom Gericht festgestellt wurde, droht ihm ein weiterer Zivilprozeß von der Familie der Opfer mit hohen finanziellen Forderungen, und Mobbing, das ihm (und seiner Verwandtschaft) in seiner Heimatstadt das Weiterleben schwer machen könnte. Vielleicht sollte er von sich aus der Familie des Opfers entgegenkommen, sein Anwesen verkaufen, ihnen den Erlös zur Verfügung stellen und wegziehen. Und auch seine Verwandtschaft könnte noch etwas Geld dazulegen, um Frieden zu stiften.
Wenn man einen Menschen im Zorn tötet, also die Kontrolle verliert dann ist es Totschlag und eben kein Mord.
Mord setzt soweit mir bekannt Heimtücke und ein gewisses Maß an Planung voraus, was bei einer "spontanen Tötung" im Zorn nicht gegeben ist.
Das mögen Sie so bewerten, das deutsche Gesetz bewertet es anders