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Angeklagter Bauer: Freispruch im Fall Lolita Brieger

dapdFast 29 Jahre wurde Lolita Brieger vermisst, erst im vergangenen Sommer fanden Ermittler die Leiche auf einer stillgelegten Müllkippe. Der Ex-Freund der Toten, ein angesehener Landwirt, wurde wegen Mordes angeklagt - und nun von einem Gericht freigesprochen.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...838181,00.html
  1. #40

    Zitat von pita223 Beitrag anzeigen
    Das erwarte ich von einem guten Rechtssystem!!
    Ich hingegen erwarte von einem guten Rechtssystem, dass es sich an seine Grundsätze hält. Und nicht an das, was manche Leute mit dreimal Fußaufstampfen und übertrieben vielen Ausrufezeichen in irgendwelchen Internetforen fordern.
  2. #41

    Fehlurteil

    Hier hat die Unschuldsvermutung ja nicht viel auszurichten, denn es gibt eine Leiche, und einen Zeugen, und es handelt sich um eine mit einem Draht strangulierte Schwangere.
    Mehr Indizien sind ja gar nicht vorstellbar. Das Gericht ist nach Darstellung ja auch davon überzeugt, das dies der Täter ist.
    Nur es sieht die Mordmerkmale nicht. Aber wie kann es denn ein Totschlag sein, wenn man seine schwangere ungeliebte Freundin mit einem Draht erdrosselt und die Leiche auf einer Mülldeponie entsorgt? Klassisches Fehlurteil.
  3. #42

    es droht noch ein Zivilprozeß

    Das ist wie beim Fußball: Faul im Strafraum ist entweder Elfmeter - oder es gab kein Faul, dazwischen gibt es für den Schiesrichter nichts.

    Das gleiche Problem stellt sich hier für die Richter: entweder Mord mit zwingend lebenslänglich - oder Totschlag mit Straffreiheit. Hätten Mord und Totschlag die gleichen Verjährungsfristen (was hier offensichtlich von Vorteil gewesen wäre), dann hätte das Gericht auch mit weniger als zehn Jahren Gefängnis bestrafen können. Denn es ist tatsächlich nicht auszuschließen, daß er sich vom Opfer erpresst gefühlt und im Affekt gehandelt hat.

    Aus dem Schneider ist der Angeklagte auch von anderer Seite noch nicht: da zumindest Totschlag vom Gericht festgestellt wurde, droht ihm ein weiterer Zivilprozeß von der Familie der Opfer mit hohen finanziellen Forderungen, und Mobbing, das ihm (und seiner Verwandtschaft) in seiner Heimatstadt das Weiterleben schwer machen könnte. Vielleicht sollte er von sich aus der Familie des Opfers entgegenkommen, sein Anwesen verkaufen, ihnen den Erlös zur Verfügung stellen und wegziehen. Und auch seine Verwandtschaft könnte noch etwas Geld dazulegen, um Frieden zu stiften.
  4. #43

    Zitat von MtSchiara Beitrag anzeigen
    Aus dem Schneider ist der Angeklagte auch von anderer Seite noch nicht: da zumindest Totschlag vom Gericht festgestellt wurde, droht ihm ein weiterer Zivilprozeß von der Familie der Opfer mit hohen finanziellen Forderungen, und Mobbing, das ihm (und seiner Verwandtschaft) in seiner Heimatstadt das Weiterleben schwer machen könnte. Vielleicht sollte er von sich aus der Familie des Opfers entgegenkommen, sein Anwesen verkaufen, ihnen den Erlös zur Verfügung stellen und wegziehen. Und auch seine Verwandtschaft könnte noch etwas Geld dazulegen, um Frieden zu stiften.
    Welchen (hohen) finaziellen Schaden sollten die Angehörigen geltend machen?
    Oder hätten Sie gerne Rechtsverhältnisse wie manch anderen Ländern, wo man sich ggf. "freikaufen" kann?
  5. #44

    .

    Zitat von pita223 Beitrag anzeigen
    Der Mann ist schuldig, das steht außer Frage. Damit steht auch außer Frage, dass er für eine solch schwere Tat schwer bestraft werden muss. Es ist völlig unverständlich und inakzeptabel, dass ein Rechtssystem nicht in der Lage ist, hier die klarste aller klaren Entscheidungen zu treffen. Manchmal frage ich mich, was da - abgesehen von den Angeklagten - für Leute in den Gerichtssälen sitzen. Das ganze Gefasel über Todschlag, Mord oder sonstigem ist doch irrelevant. Der Mann hat gestanden. Opfern muss Recht zugestanden werden. Punkt. Das erwarte ich von einem guten Rechtssystem!!
    Die anderen Leute in den Gerichtssäälen können sich nur an das geltende Recht halten.
    Wenn Sie es nicht als ausreichend erachten, dann sollten Sie sich bei den Gesetzgebern beschweren, nicht bei den Richtern, denn diese können nicht anders urteilen als dass es das Gesetz erlaubt.
  6. #45

    .

    Zitat von stefan.albrecht@virgilio. Beitrag anzeigen
    Also aus meiner Sicht ist es Mord zu werten, wenn jemand seine Freundin tötet, weil sie schwanger ist und er verhindern will, dass diese Freundin an seinem sozialen Umfeld teilhat. Selbst wenn er es im Zorn macht. Sowas zeugt schlicht und einfach von extremer Schlechtheit des Täters und von niedrigsten Motiven.
    Wenn man einen Menschen im Zorn tötet, also die Kontrolle verliert dann ist es Totschlag und eben kein Mord.
    Mord setzt soweit mir bekannt Heimtücke und ein gewisses Maß an Planung voraus, was bei einer "spontanen Tötung" im Zorn nicht gegeben ist.

    Zitat von stefan.albrecht@virgilio. Beitrag anzeigen
    Damit bewerte ich das als so ziemlich die übelste Form von Mord und mir stellt sich die Frage, wie ein Gericht sowas als Totschlag bewerten will.
    Das mögen Sie so bewerten, das deutsche Gesetz bewertet es anders
  7. #46

    .

    Zitat von hausierer Beitrag anzeigen
    Hier in unserem Rechtsstaat ist aber auch wirklich alles möglich. Da gilt es als erwiesen, dass jemand eine Tötung begangen hat, wird aber dafür nicht bestraft weil man ihm kein Motiv für diese Tötung nach " so langer Zeit " nachweisen kann. " Im Sinne der Anklage ". Langsam verkommt unser Rechtssystem immer mehr und man kann solche Urteile fast schon als pervers bezeichnen.Weiter so liebe Richter, ihr fördert mit solchen Urteilen den Rechtsradikalismus und ihr tragt damit wesentlich dazu bei, daß immer mehr Menschen den Glauben an Sühne und Gerechtigkeit verlieren. Das Einzige was hier noch funktioniert ist die Bankenrettung....
    Wieso schimpfen Sie auf die Richter? Die können sich nur an das bestehende Gesetz halten, wenn es eben nicht mehr hergibt, was sollen sie denn machen?
    Der richtige Adressat wäre der Gesetzgeber, der eine Verjährung bei Totschlag zuöäßt.


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