Wer sich in den Kommentaren zum Adoptionsrecht auskennt, weiss, dass die Einzeladoption nur wegen 2 Ausnahmefällen in Deutschland nicht verboten ist:
Wenn während der der Adoption vorausgehenden Adoptionspflege die Ehe geschieden wird oder ein Ehepartner stirbt, kann die Einzeladoption dann erfolgen, wenn dem Kind keine weitere Veränderung der Bezugspersonen mehr zugemutet werden kann.
Es gibt also de facto keine Einzeladoptionsrecht in Deutschland. Homosexuelle können Kinder im Ausland adoptieren und dann von ihren Partnern per Sukzessiv-Adoption annehmen lassen. Eine solche Adoption erkennt quasi den status quo der familär bestehenden Verhältnisse an - das Kind lebt sowieso schon bei den Partnern - und verbessert lediglich den rechtlichen Status des Kindes.
Der Deutsche Staat ermöglicht jedoch nicht per Sukzessiv-Adoption quasi ein uneingeschränktes Adoptionsrecht für Homosexuelle Paare. Entweder muss der Erstadoptierer verheiratet sein, um ein Kind in Deutschland adoptieren zu können und sich dann scheiden lassen oder das Kind muss zunächst im Ausland adoptiert werden.
Anders als bei der Sukzessiv-Adoption handelt es sich bei einer Erstadoption nicht um eine nachträgliche Anerkennung einer bereits bestehenden Beziehung zwischen Kind und Adoptiveltern. Ein allgemeines Adoptionsrecht für Homosexuelle Paare folgt daher nicht aus der Anerkennung eines sukzessiven Adoptionsrechts.

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