CorbisDass Pharmahersteller in Deutschland den Nutzen ihrer Innovationen belegen und über den Preis verhandeln müssen, ist neu - aber seit 2011 Gesetz. Mit Ticagrelor von AstraZeneca hat nun das erste Medikament die Bewertung durchlaufen. Konnten die Kassen Ausgaben in Millionenhöhe verhindern?
Eine kleine Ungenauigkeit im Text könnte etwas verwirren. Denn die Dossiers sind beim G-BA einzureichen, der dann eine Bewertung vom IQWiG erstellen lassen kann. Daher sind die Probleme der Hersteller auch in der Verhandlung mit dem G-BA (letzter Absatz) und nicht mit dem IQWiG.
Wäre ich Herstellers eines in der Tat innovativen Medikamentes, dass ich für z.B. 100 € pro Einheit in den Markt bringen möchte, dann reiche ich die geforderten Unterlagen ein und gebe als Preis 133 € an. In den Verhandlungen bewillige ich zähneknirschend einen Rabatt von 25%. Ziel erreicht.
Wenn es ganz schlecht läuft, verzichte ich zunächst auf Deutschland und biete das Medikament in einem anderen Land an. Die von dort kolportierten Behandlungserfolge, werden dann schon den nötigen Druck auf die hiesigen Stellen erzeugen.