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Altbundespräsident Herzog: "Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite"

DPAMit Spannung wird das Votum des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge gegen das Euro-Rettungspaket erwartet. Altbundespräsident Roman Herzog, früher selbst höchster Verfassungsrichter, hält die Klagen für wenig aussichtsreich.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...844452,00.html
  1. #1

    Pleite

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Mit Spannung wird das Votum des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge gegen das Euro-Rettungspaket erwartet. Altbundespräsident Roman Herzog, früher selbst höchster Verfassungsrichter, hält die Klagen für wenig aussichtsreich.

    Euro-Rettung: Roman Herzog sieht keine Chance für Klagen in Karlsruhe - SPIEGEL ONLINE
    Das Grundgesetz mag eine Staatspleite nicht verbieten. Allerdings dürfte das Grundgesetz implizit von anderen Voraussetzungen ausgehen, nämlich u. a., dass die Politiker stets zum Wohle des deutschen Volkes agiert und versucht haben, Schaden vom Volk abzuwenden.
    Eine deutsche Staatspleite, um für die Schulden anderer Länder geradezustehen, wäre ungeheuerlich.
  2. #2

    herzog ist ein alter mann

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Mit Spannung wird das Votum des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge gegen das Euro-Rettungspaket erwartet. Altbundespräsident Roman Herzog, früher selbst höchster Verfassungsrichter, hält die Klagen für wenig aussichtsreich.

    Euro-Rettung: Roman Herzog sieht keine Chance für Klagen in Karlsruhe - SPIEGEL ONLINE
    herzog kann nicht erkennen, worin sich die abtretung des haushaltsrechts des parlaments von früheren abtretungen an die eu unterscheidet? das ist für einen ehemaligen verfassungsrichter nix andres als der ultimative alzheimer-nachweis.

    wenn das haushaltsrecht abgetreten wird, dann benötigen wir auch kein parlament mehr, kein verfassungsgericht und auch kein grundgesetz.
  3. #3

    "Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite", logisch, denn die sucht der Staat sich auch nicht aus, oder beschließt sie einfach. Die kommt von selber auf den Staat zu, wenn sich seine Politiker verspekuliert haben.
  4. #4

    Das hat gerade noch gefehlt

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Mit Spannung wird das Votum des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge gegen das Euro-Rettungspaket erwartet. Altbundespräsident Roman Herzog, früher selbst höchster Verfassungsrichter, hält die Klagen für wenig aussichtsreich.

    Euro-Rettung: Roman Herzog sieht keine Chance für Klagen in Karlsruhe - SPIEGEL ONLINE
    "Wenn das Grundgesetz die Staatspleite nicht verbietet", ja dann wird es ja hoechste Zeit dass man da mal an die Grenzen geht. Staatspleite mit all den menschlichen Dramen, mit all dem wirtschaftlichen Elend das dann folgt, um eine Reihe von zockenden Banken zu retten, das ist als 'Staatsraeson' nicht schlecht. Wo da bei dem Wort 'raison' allerdings die Vernunft bleibt, das ist die grosse Frage.
  5. #5

    Wie beruhigend...

    ...und doch aufschlußreich, wie Herr Herzog denkt.

    "Die Regierung ist in schwierigen Lagen berechtigt, sehr hohe Risiken einzugehen. Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite."
    Dann ist ja alles in Ordnung...

    "Er könne nicht erkennen, 'worin sich die jetzt diskutierte Abtretung von Souveränitätsrechten von den früheren Abtretungen unterscheidet', sagte Herzog der 'WirtschaftsWoche'. Das Bundesverfassungsgericht habe Regierung und Parlament bei seiner letzten Entscheidung gesagt: 'Passt auf, ihr kommt an eine Grenze. Es hat aber nicht gesagt: Bis hierhin und nicht weiter', betonte Herzog."
    Das könnte auch eher entsprechende Schlüsse auf "frühere Abtretungen" anregen.
    Nur: Wenn ein Staat pleite ist, dann scheint er mir nur noch wenig souverän. Und das soll verfassungskonform sein ?
    Na ja - wer derart in die Höhe baut, dem wird der Boden zum Problem.
  6. #6

    ...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Mit Spannung wird das Votum des Bundesverfassungsgerichts über die Eilanträge gegen das Euro-Rettungspaket erwartet. Altbundespräsident Roman Herzog, früher selbst höchster Verfassungsrichter, hält die Klagen für wenig aussichtsreich.

    Euro-Rettung: Roman Herzog sieht keine Chance für Klagen in Karlsruhe - SPIEGEL ONLINE
    Der Spiegel verzichtet anders als Weltonline, Herzogs Kritik an der EZB-Politik, die Grundgesetzwidrig sei mit im Artikel aufzunehmen...

    Ansonsten bietet das GG das Recht auf Eigentum, eine Staatspleite ist ein massiver Eingriff in dieses Recht, denn wenn der Staat Pleite geht, geht natürlich nicht der Staat Pleite, sondern seine Bürger. Auch sind die ganzen anderen staatlichen Pflichten, die im GG stehen bei einer Staatspleite nicht mehr gesichert - entsprechend kann man sehr wohl eine Pflicht ableiten, dass die BRD solvent bleiben muss.
  7. #7

    Staatspleite ?

    "Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite"
    "Das Grundgesetz verbietet nicht – nach der finanziellen Ausplünderung und Bereicherung einiger weniger, zu Multimillionären – die Staatspleite"
    Diejenigen, die diese finanzkriminelle Machenschaften für ihre persönliche Bereicherung ausnützen, gehören vor ein Staatsgericht gestellt !
    Denn Sie vernichten damit jeden Staat – jedes Volk !
  8. #8

    Äußerungen zur Unzeit

    Ich halte es für einen Versuch der Einflussnahme und deshalb für höchst bedenklich, dass ein ehemalige Verfassungsrichter (und Bundespräsident) noch während der Beratungen unseres Verfassungsgericht persönliche Stellungnahmen abgibt.

    Anstand und Klugheit hätten hier geboten, zu schweigen.
  9. #9

    "furchtbarer" Jurist

    Die "furchtbaren Juristen" gibts also immer wieder, hier ist jetzt einer der den Putsch von oben legalisiert.


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