Das Grundgesetz mag eine Staatspleite nicht verbieten. Allerdings dürfte das Grundgesetz implizit von anderen Voraussetzungen ausgehen, nämlich u. a., dass die Politiker stets zum Wohle des deutschen Volkes agiert und versucht haben, Schaden vom Volk abzuwenden.
Eine deutsche Staatspleite, um für die Schulden anderer Länder geradezustehen, wäre ungeheuerlich.

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