Hier irrt die Reiserechtlerin (oder wird sie von den Airlines gesponsort?). Es geht bei den Ausgleichszahlungen nicht um Schuld oder Unschuld der Airlines, sondern darum, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Technische Mängel werden jedoch nach geltendender Rechtsprechung in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand anerkannt.

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