Auch der Text, den Sie in Ihrem Link angeben, zeigt auf, dass das sehr unterschiedlich gesehen wird.
In S-H wurden nach dem Streik im Juni 2010 diverse disziplinarische Maßnahmen (Bußgelder, Beförderungsstopp, Einträge in die Personalakten) verhängt, die die GEW nun anhand von sechs Musterklagen in Straßburg rückgängig machen will bzw. als widrig beurteilt bekommen haben will. Das Urteil ist noch nicht gefallen.
Die betroffenen Lehrkräfte werden natürlich bei Erfolg der Klagen nichts davon haben. Aber vielleicht kommt etwas Grundsätzliches (kein Streikverbot für verbeamtete Lehrer) dabei heraus.

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