Gut, dann haben Sie jetzt also endlich das Trennungsprinzip verstanden. Dann ist auch klar, dass ihre Behauptung, die Aktionäre wären Eigentümer der KKWs, Unsinn ist.
Ganz einfach: Es war eine Verletzung der Gesellschafterrechte. Zivilrechtlich ist das aber KEIN Eigentum an der AG. Etwas komplizierter wird es aber im öffentlichen Recht: Der öffentlich-rechtliche (insbesondere verfassungsrechtliche) Eigentumsbegriff ist allerdings weiter, umfasst auch Forderungen, etc, insbesondere auch Gesellschafterrechte.
Siehe meinen anderen Kommentar.



