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Alle Reaktoren vom Netz: Japan feiert die Atom-Auszeit
APWarnungen vor einem Stromausfall konnten die Freude nicht trüben: Tausende Japaner bejubeln die Abschaltung des letzten aktiven Atomreaktors. Zum ersten Mal seit 42 Jahren kommt das Land ohne Atomenergie aus. Doch trotz Fukushima soll es kein endgültiger Ausstieg werden.
Atomkraft: Japan schaltet letzten Meiler im AKW Tomari ab - SPIEGEL ONLINE
- #310 06.05.2012 11:22 von
- #311 06.05.2012 11:23 von
- #312 06.05.2012 11:25 von
- #313 06.05.2012 11:31 von
??
Wenn Sie als natürliche Person eine PV-Anlage betreiben, haften Sie selbstverständlich mit ihrem gesamten Vermögen. Wenn die (was bei allen größeren Anlagen der Fall ist) PV-Anlage von einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) gehalten wird, haftet selbstverständlich die Kapitalgesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen. Die ist ja auch der Betreiber.
Bei KKWs gilt dasselbe. Die werden von Kapitalgesellschaften betrieben, die mit ihrem gesamten Vermögen haften. Die haften nicht nur mit dem "Betriebsinventar". Betriebsinventar wäre das KKW selbst (weil das im betriebswirtschaftlichen und juristischen Sinne einen eigenen Betrieb darstellt), die Betreiber haften aber nicht nur mit dem KKW, sondern mit ihrem gesamten Vermögen.
Organe der Kapitalgesellschaft sind nicht "Betreiber" der Anlage und haften (ebenso wie Anteilsinhaber) nicht für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft. Das gilt für KKW-Betreiber genauso wie für jede andere Kapitalgesellschaft. - #314 06.05.2012 11:41 von
Pseudo-Mini-Haftpflichtversicherng für AKWs
Die Autohaftpflichtversicherung ist bei mir summenmässig unbegrenzt.
Die deutschen Atommeiler sind nur mit 256 Mio versichert.
Bei außergewöhnlicher Naturkatastrophe werden sogar die 256 Millionen nicht gezahlt.
"Die Folgen eines atomaren Unfalls, der unmittelbar auf eine außergewöhnliche Naturkatastrophe zurückgeht, sind nicht versichert", sagt Dirk Harbrücker, Geschäftsführer der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) in Köln,
zitiert aus
Haftung beim Atomunfall: Diese Grenzen gibt es
Klarer Fall:
Bei außergewöhnlicher Naturkatastrophe zahlt die AKW-Versicherung nichts.
Das gibt es bei keiner privaten Erdbeben-Versicherung:
"Das Erdbeben war außergewöhnlich groß, deshalb zahlen wir nicht."
Auch die summenmäßig unbegrenzte Haftung gilt nicht bei außergewöhnlicher Naturkatastrophe, sondern ist begenzt auf 2,5 Milliarden.
Diesen Versicherungs-Wirr-Warr gibt es nur bei Kernkraft. - #315 06.05.2012 11:43 von
- #316 06.05.2012 11:43 von
Haftung von Vorständen
Das seit 1.5.1998 geltende Kontrag (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) ist da eindeutig. Zitat:
„Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der
Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden."
Die deutschen Betreiber von KKW sind Aktiengesellschaften.
Ein Vorstand, der dagegen verstösst haftet gemäß Aktiengesetz auch persönlich! Zitat aus AkTG:
„Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner
verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast."
Mit anderen Worten: Auch die Yacht ist dann weg...... - #317 06.05.2012 11:58 von
Ok, dann nochmal ausführlich
Die Eigentümer (Betreiber) von KKWs sind Aktionäre. Die Aktie ist nichts anderes als ein Anteilsschein am Betriebsinventar der AG (da die AG in der Regel kein Geld auf der Bank anhäuft sondern im Gegensatz dazu Fremdkapital nutzt). Geht eine AG den Bach hinunter, dann ist die Haftung der Eigentümer BEGRENZT, nämlich genau mit dem Verlust des Aktienwertes. Der Aktionär muss mit keinem Euro mehr haften. Also was soll die Aussage mit "Haftung mit dem gesamten Vermögen" eigentlich bewirken ausser etwas in den Raum zu stellen was faktisch nicht existiert.
Nochmal, wenn sie der Meinung sind, dass die Eigentümer einer AG mit mehr als dem Betriebsinventar haften, dann nennen sie endlich mal konkrete Beispiele anstatt sich dauernd im Kreis zu drehen. - #318 06.05.2012 12:00 von
- #319 06.05.2012 12:07 von
Na ja
Was ist denn die EE Umlage?
Und welche Kosten bei Atomkraft werden denn sozialisiert?
Die Baukosten: Ja
Im Gaufall: Ja
aber das wars
Und es ist unehrenhaft aus einem damaligen konsens hinsichtlich der Versicherungshöhe heute die Legitimation anzuzweifeln
Das darf man gerne für neue Kraftwerke machen
Auch gerne für bestehende Kraftwerke gemessen am Investitionszyklus einführen
Aber die hier geführte Diskussion ist unsinnig
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