Alle Reaktoren vom Netz: Japan feiert die Atom-Auszeit

APWarnungen vor einem Stromausfall konnten die Freude nicht trüben: Tausende Japaner bejubeln die Abschaltung des letzten aktiven Atomreaktors. Zum ersten Mal seit 42 Jahren kommt das Land ohne Atomenergie aus. Doch trotz Fukushima soll es kein endgültiger Ausstieg werden.

Atomkraft: Japan schaltet letzten Meiler im AKW Tomari ab - SPIEGEL ONLINE
  1. #310

    Zitat von tw1974 Beitrag anzeigen
    ....Schauen Sie mal in ihren KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag, ..
    OT:
    Ich habe meine angeschaut: unbegrenzte Deckungssumme...und nun?
  2. #311

    Zitat von tw1974 Beitrag anzeigen
    Möglich. Aber Tepco haftet mit seinem gesamten Vermögen.
    Welches während der H2-Explosionen verdampft ist.
  3. #312

    Zitat von tw1974 Beitrag anzeigen
    Möglich. Aber Tepco haftet mit seinem gesamten Vermögen.
    Die haben noch nicht einmal mehr das Geld für eine Briefmarke, um Ihnen schriftlich mitzuteilen, wie hoch noch das Vermögen ist....
  4. #313

    ??

    Zitat von makese Beitrag anzeigen
    NEIN, KKW-Betreiber haften NICHT mit ihrem gesamten Vermögen sondern nur mit ihrem Betriebsinventar. Falls sie anderer Meinung sein sollten, dann bringen sie den Beweis dafür, dass die Vorstände unserer KKW-Betreiber im Ernstfall auch ihr Häuschen (oder ihre kleine Yacht am Mittelmeer) veräussern müssen. Das MUSS nämlich der, der ein paar Solardinger auf dem Dach hat, tun.
    Wenn Sie als natürliche Person eine PV-Anlage betreiben, haften Sie selbstverständlich mit ihrem gesamten Vermögen. Wenn die (was bei allen größeren Anlagen der Fall ist) PV-Anlage von einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) gehalten wird, haftet selbstverständlich die Kapitalgesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen. Die ist ja auch der Betreiber.

    Bei KKWs gilt dasselbe. Die werden von Kapitalgesellschaften betrieben, die mit ihrem gesamten Vermögen haften. Die haften nicht nur mit dem "Betriebsinventar". Betriebsinventar wäre das KKW selbst (weil das im betriebswirtschaftlichen und juristischen Sinne einen eigenen Betrieb darstellt), die Betreiber haften aber nicht nur mit dem KKW, sondern mit ihrem gesamten Vermögen.

    Organe der Kapitalgesellschaft sind nicht "Betreiber" der Anlage und haften (ebenso wie Anteilsinhaber) nicht für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft. Das gilt für KKW-Betreiber genauso wie für jede andere Kapitalgesellschaft.
  5. #314

    Pseudo-Mini-Haftpflichtversicherng für AKWs

    Zitat von tw1974 Beitrag anzeigen
    (1) Die Kernkraftwerke sind gegen Atomunfälle versichert,aber eben nur bis zu einer bestimmten Haftungshöchstgrenze. Schauen Sie mal in ihren KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag, privaten Haftpflichtversicherungsvertrag oder gewerblichen Haftpflichtversicherungsvertrag. Da gibt es immer eine Haftungshöchstgrenze. Es gibt keine Versicherung auf der Welt, die eine technische Anlage unbegrenzt haftpflichtversichert.
    ...
    Ich kann nicht erkennen, dass KKWs bevorzugt werden.
    Die Autohaftpflichtversicherung ist bei mir summenmässig unbegrenzt.
    Die deutschen Atommeiler sind nur mit 256 Mio versichert.
    Bei außergewöhnlicher Naturkatastrophe werden sogar die 256 Millionen nicht gezahlt.
    "Die Folgen eines atomaren Unfalls, der unmittelbar auf eine außergewöhnliche Naturkatastrophe zurückgeht, sind nicht versichert", sagt Dirk Harbrücker, Geschäftsführer der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) in Köln,
    zitiert aus
    Haftung beim Atomunfall: Diese Grenzen gibt es

    Klarer Fall:
    Bei außergewöhnlicher Naturkatastrophe zahlt die AKW-Versicherung nichts.
    Das gibt es bei keiner privaten Erdbeben-Versicherung:
    "Das Erdbeben war außergewöhnlich groß, deshalb zahlen wir nicht."

    Auch die summenmäßig unbegrenzte Haftung gilt nicht bei außergewöhnlicher Naturkatastrophe, sondern ist begenzt auf 2,5 Milliarden.
    Diesen Versicherungs-Wirr-Warr gibt es nur bei Kernkraft.
  6. #315

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    OT:
    Ich habe meine angeschaut: unbegrenzte Deckungssumme...und nun?
    Das steht bei meiner auch. In den Geschaeftsbedingungen steht allerdings dass 'unbegrenzt' 40 Millionen Euro heisst.
  7. #316

    Haftung von Vorständen

    Zitat von makese Beitrag anzeigen
    NEIN, KKW-Betreiber haften NICHT mit ihrem gesamten Vermögen sondern nur mit ihrem Betriebsinventar. Falls sie anderer Meinung sein sollten, dann bringen sie den Beweis dafür, dass die Vorstände unserer KKW-Betreiber im Ernstfall auch ihr Häuschen (oder ihre kleine Yacht am Mittelmeer) veräussern müssen. Das MUSS nämlich der, der ein paar Solardinger auf dem Dach hat, tun.
    Das seit 1.5.1998 geltende Kontrag (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) ist da eindeutig. Zitat:
    „Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der
    Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden."

    Die deutschen Betreiber von KKW sind Aktiengesellschaften.
    Ein Vorstand, der dagegen verstösst haftet gemäß Aktiengesetz auch persönlich! Zitat aus AkTG:
    „Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner
    verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast."

    Mit anderen Worten: Auch die Yacht ist dann weg......
  8. #317

    Ok, dann nochmal ausführlich

    Zitat von tw1974 Beitrag anzeigen
    Wenn Sie als natürliche Person eine PV-Anlage betreiben, haften Sie selbstverständlich mit ihrem gesamten Vermögen. Wenn die (was bei allen größeren Anlagen der Fall ist) PV-Anlage von einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) gehalten wird, haftet selbstverständlich die Kapitalgesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen. Die ist ja auch der Betreiber.

    Bei KKWs gilt dasselbe. Die werden von Kapitalgesellschaften betrieben, die mit ihrem gesamten Vermögen haften. Die haften nicht nur mit dem "Betriebsinventar". Betriebsinventar wäre das KKW selbst (weil das im betriebswirtschaftlichen und juristischen Sinne einen eigenen Betrieb darstellt), die Betreiber haften aber nicht nur mit dem KKW, sondern mit ihrem gesamten Vermögen.

    Organe der Kapitalgesellschaft sind nicht "Betreiber" der Anlage und haften (ebenso wie Anteilsinhaber) nicht für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft. Das gilt für KKW-Betreiber genauso wie für jede andere Kapitalgesellschaft.
    Die Eigentümer (Betreiber) von KKWs sind Aktionäre. Die Aktie ist nichts anderes als ein Anteilsschein am Betriebsinventar der AG (da die AG in der Regel kein Geld auf der Bank anhäuft sondern im Gegensatz dazu Fremdkapital nutzt). Geht eine AG den Bach hinunter, dann ist die Haftung der Eigentümer BEGRENZT, nämlich genau mit dem Verlust des Aktienwertes. Der Aktionär muss mit keinem Euro mehr haften. Also was soll die Aussage mit "Haftung mit dem gesamten Vermögen" eigentlich bewirken ausser etwas in den Raum zu stellen was faktisch nicht existiert.
    Nochmal, wenn sie der Meinung sind, dass die Eigentümer einer AG mit mehr als dem Betriebsinventar haften, dann nennen sie endlich mal konkrete Beispiele anstatt sich dauernd im Kreis zu drehen.
  9. #318

    Zitat von antilobby Beitrag anzeigen
    Also werden die Gewinne der EE privatisiert und die wahren Kosten (Speicher, Netzausbau, usw.) sozialisiert.
    Netter Versuch, das AKW-Prinzip umzukehren. Klappt leider nicht. Denn die bei AKWs sozialisierten Kosten und Folgekosten gibt es bei EE nicht.
  10. #319

    Zitat von soulbrother Beitrag anzeigen
    Netter Versuch, das AKW-Prinzip umzukehren. Klappt leider nicht. Denn die bei AKWs sozialisierten Kosten und Folgekosten gibt es bei EE nicht.
    Na ja
    Was ist denn die EE Umlage?

    Und welche Kosten bei Atomkraft werden denn sozialisiert?
    Die Baukosten: Ja
    Im Gaufall: Ja

    aber das wars

    Und es ist unehrenhaft aus einem damaligen konsens hinsichtlich der Versicherungshöhe heute die Legitimation anzuzweifeln
    Das darf man gerne für neue Kraftwerke machen
    Auch gerne für bestehende Kraftwerke gemessen am Investitionszyklus einführen

    Aber die hier geführte Diskussion ist unsinnig