stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit von 2006:
"aus sicht der bundesregierung kann der forderung des petenten, alkohol generell zu verbieten und ihn als 'harte droge' dem betäubungsmittelgesetz (btmg) zu unterstellen nicht entsprochen werden.
alkohol ist keine 'harte droge' im sinne des btmg, sondern ein lebensmittel und genussmittel, das sich grundsätzlich von den betäubungsmitteln unterscheidet, die in den anlagen des btmg aufgeführt sind. der gesetzgeber hat bewusst auf eine unterstellung des alkohols unter das btmg verzichtet."
S. 1
das sagt alles über die jetzige drogenpolitik aus....

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