Die Versammlungsfreiheit gilt in der Tat auch für Nazis, aber eben auch für den berechtigten Protest GEGEN sie. Und darum ging es ja gerade bei der Diskussion hier: Es wurde von mindestens 2 Mitforisten die Forderung aufgestellt, dass für den Zeitraum, in dem Nazis eine Versammlung durchführen, Gegendemonstrationen verboten (!) oder in größtmögliche Entfernung verbannt werden sollten.
Wenn nun aber diese "richterliche Verfügung" beinhalten würde, dass - wie hier gefordert - das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für Menschen, die gegen Nazis protestieren wollen, grundsätzlich außer Kraft gesetzt würde, wäre Gegenwehr hiergegen durchaus legitim und auch gemäß dem Grundgesetz (Widerstandsrecht) geboten. So autoritäts- und obrigkeitshörig ist halt nicht jeder, dass er jegliche auch noch so willkürliche Anordnung hinnimmt, nur weil sie von einem Richter getroffen wurde.

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