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Ärger um "Miles & More": Vielflieger zeigt Lufthansa wegen Bonusmeilen an

DPADie Lufthansa hat die Bonusmeilen beim Vielfliegerprogramm "Miles & More" abgewertet, nun eskaliert der Streit. Nach SPIEGEL-Informationen ist eine weitere Strafanzeige gegen die Fluggesellschaft eingereicht worden. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug in 21 Millionen Fällen.

Ärger um "Miles & More": Vielflieger zeigt Lufthansa wegen Bonusmeilen an - SPIEGEL ONLINE
  1. #80

    rueckstellungen ..........

    Zitat von amk747 Beitrag anzeigen
    Was wäre wenn alle angesammelten Bonusmeilen auf einen Schlag, sagen wir innerhalb eine - zwei Wochen, eingelöst werden würden... sozusagen ein Run auf Lufthansa...

    Könnte das die Airline stämmen? Oder wieviele Milliarden € aus den Bonusmeilen sind noch nicht eingelöst? Welche Risiko birgt eine solche Worst-Case-Vorstellung für die Lufthansa? Welche Vorkehrungen hat das Unternehmen gegen einen solchen Schlag getroffen?...
    dafuer muesste die airline rueckstellungen bilden. eigendlich ganz einfach und sollte normal sein. und zur information, ETIHAD hat sein bonus-porgram kuerzlich ganz erheblich verschlechtert und singapore airlines hat es im Y-bericht verbessert.
  2. #81

    .

    Um es noch einmal klar zu formulieren: Bonusmeilen sind eine Ersatzwährung. Der Herausgeber dieser Währung kann den Wert seiner Währung anpassen, indem er z.B. die Preise (in der Einheit Bonusmeile) für reale Produkte oder Dienstleistungen ändert.

    Es ist natürlich kulant und kundenfreundlich, gewisse Übergangsfristen zu gewähren. Aber man kann nicht erwarten, dass die Währung für immer ihren Wert behält. Und man kann nicht erwarten, dass diese Übergangsfristen beliebig lange sind.

    Im normalen Geschäftsalltag gibt es für Preise (in Euro) selten überhaupt eine Übergangsfrist.
  3. #82

    *

    Zitat von rbsch Beitrag anzeigen
    Danke für den Kommentar, ich habe genau das Gleiche gedacht.

    Eine Klage gegen den Passus in den AGB wäre vermutlich auch sinnlos. Es ist weder überraschend noch wettbewerbswidrig, sondern bei allen Meilenprogrammen so üblich.

    Außerdem wäre wenn eine Zivilklage angebracht, keine Strafanzeige. Aber es geht ja nicht um die Meilen, sondern um Aufmerksamkeit...

    Rob.
    Die zentrale Frage ist ja, ob die AGB das so hergeben, oder aber eine Vorlaufzeit (Aufbrauchfrist, während der die "Bonusmeilen" noch zu den alten Konditionen eingelöst werden können) erforderlich ist. Ich würde das - anders als das erstinstanzliche Gericht - eher verneinen, da die "Bonusmeilen" mittlerweile eine Art privates Ersatzgeld sind, das für eine Vielzahl von Gütern und Dienstleistungen aller möglichen Anbieter eingelöst werden kann, und die Konditionenänderung im Hinblick auf die Flugprämien daher nur eine - jederzeit mögliche - Preiserhöhung darstellt, aber man kann das sicher auch anders sehen. Strafrechtlich Relevanz hat das Ganze aber jedenfalls nicht, die Strafanzeige ist wieder einmal nur ein laienhafter Gag...
  4. #83

    das ist grundfalsch

    Zitat von geroi.truda Beitrag anzeigen
    Der Anzeigenerstatter zeichnet sich ja wohl durch massive Rechtsunkundigkeit aus - eine Täuschung im Sinne der Betrugsstrafbarkeit muss sich auf Tatsachen beziehen (§ 263 Abs. 1 StGB). Ob die kurzfristige und möglicherweise ohne die erforderliche Vorlaufzeit (zwecks Gewährung einer Aufbrauchfrist an die Kunden) erfolgte Änderung der AGB wirksam oder unwirksam war ist aber keine Tatsachen-, sondern eine Rechtsfrage (über die man sich im Instanzenzug noch über Jahre füglich streiten mag), und daher überhaupt kein geeigneter Gegenstand einer strafrechtlich relevanten Täuschung. Hier geht's wieder mal nur um die lächerliche Seite der "Ökonomie der Aufmerksamkeit"...
    Genau deshalb wurde die Email des Lufthansa Managements ins Verfahrens eingebracht, in der steht, dass man die Einlösung von Meilen vor der Veränderung gezielt verhindern möchte. Sollte das war sein, geht es eindeutig um Betrug.
  5. #84

    auch das ist falsch

    Zitat von rbsch Beitrag anzeigen
    Danke für den Kommentar, ich habe genau das Gleiche gedacht.

    Eine Klage gegen den Passus in den AGB wäre vermutlich auch sinnlos. Es ist weder überraschend noch wettbewerbswidrig, sondern bei allen Meilenprogrammen so üblich.


    Rob.
    Für bereits gesammelte Meilen darf es keine Veränderungen geben, sollte etwas anderes in den AGB stehen, sind sie nichtig.
  6. #85

    auch das ist falsch

    Zitat von TS_Alien Beitrag anzeigen
    Um es noch einmal klar zu formulieren: Bonusmeilen sind eine Ersatzwährung. Der Herausgeber dieser Währung kann den Wert seiner Währung anpassen, indem er z.B. die Preise (in der Einheit Bonusmeile) für reale Produkte oder Dienstleistungen ändert.

    Es ist natürlich kulant und kundenfreundlich, gewisse Übergangsfristen zu gewähren. Aber man kann nicht erwarten, dass die Währung für immer ihren Wert behält. Und man kann nicht erwarten, dass diese Übergangsfristen beliebig lange sind.

    Im normalen Geschäftsalltag gibt es für Preise (in Euro) selten überhaupt eine Übergangsfrist.
    Wenn ich einen Kaufvertrag für ein Auto unterschreibe, ist der Händler monatelang an den Preis gebunden, egal was das Auto dann kostet. Übrigens wurde Lufthansa ja bereits verurteilt, Ihre Rechtsauffassung ist daher falsch.
  7. #86

    das ist falsch

    Zitat von geroi.truda Beitrag anzeigen
    Die zentrale Frage ist ja, ob die AGB das so hergeben, oder aber eine Vorlaufzeit (Aufbrauchfrist, während der die "Bonusmeilen" noch zu den alten Konditionen eingelöst werden können) erforderlich ist. Ich würde das - anders als das erstinstanzliche Gericht - eher verneinen, da die "Bonusmeilen" mittlerweile eine Art privates Ersatzgeld sind, das für eine Vielzahl von Gütern und Dienstleistungen aller möglichen Anbieter eingelöst werden kann, und die Konditionenänderung im Hinblick auf die Flugprämien daher nur eine - jederzeit mögliche - Preiserhöhung darstellt, aber man kann das sicher auch anders sehen. Strafrechtlich Relevanz hat das Ganze aber jedenfalls nicht, die Strafanzeige ist wieder einmal nur ein laienhafter Gag...
    Es ist eben keine Ersatzwährung,denn die Meilen sind nur für Produkte aus dem Lufthansa Miles'n More Programm verwendbar. Der Kunde hat einen Vertrag, an den hat sich Lufthansa zu halten. Die Strafanzeige wurde wegen der Email aus dem Lufthansa Management gestellt, welche Anlass zu der Vermutung gibt, man wolle durch eine kurze unerwartbare Frist Kunden gezielt um ihre Meilen bringen. Das wäre dann in der Tat Betrug.
  8. #87

    Mittelmaß

    Mittelmäßige Fluggesellschaft mit bescheidenem Vielfliegerprogramm macht besagtes Programm noch unattraktiver. Was schließen wir daraus? Mit anderen Fluggesellschaften und Allianzen fliegen, eigentlich ganz einfach.
  9. #88

    Vielflieger-Boni

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Lufthansa hat die Bonusmeilen beim Vielfliegerprogramm "Miles & More" abgewertet, nun eskaliert der Streit. Nach SPIEGEL-Informationen ist eine weitere Strafanzeige gegen die Fluggesellschaft eingereicht worden. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug in 21 Millionen Fällen.

    Ärger um "Miles & More": Vielflieger zeigt Lufthansa wegen Bonusmeilen an - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Reise
    Ich habe mehrere Vielfliegerkarten, löse aber die Guthaben immer möglichst schnell auf.

    Bei der gegenwärtigen Konkurrenzsituation der Fluggesellschaften gibt es nur noch wenige Gründe mit Lufthansa zu fliegen: entweder man kann kein Englisch und/oder der Flughafen ist in der Nähe. Bei grenznahen Wohnorten sollte man immer schauen, ob es nicht zeitlich und finanziell günstiger ist, im Ausland zu starten.

    Nun halte ich mich mit lediglich 6 bis 8 Interkontinentalflügen pro Jahr, meist aus Südostasien und zur Zeit Salomon-Inseln, nicht für einen typischen Vielflieger, aber ich möchte als Passagier gut behandelt werden und, egal wer das Ticket bezahlt hat, ich möchte nicht um Punkte betrogen werden.

    Aber Luxemburg ist beispielsweise ein netter überschaubarer Flughafen und man ist schnell in London, Paris, Zürich oder Amsterdam, wo die Auswahl an Fluggesellschaften und Flugzielen mindestens ebenso groß ist wie in Frankfurt.
  10. #89

    Neigbare Sitze

    Zitat von Lazarus Long Beitrag anzeigen
    Nur mal so nebenbei, Emirates bezahlt ihr Personal besser als LH UND Hat ein wesentlich besseres Produkt - 180 Grad neigbare Sitze sind in der Business bei EK schon lange Standard...bei LH sollen sie jetzt kommen.
    LH - meiden wo's nur geht.
    Also ich kann ihre Begeisterung für die 180º neigbaren Sitzen nicht teilen. Wenn man versucht die Zeit im Flieger mit einem Laptop auf dem Schoß zu verbringen und der Fordermann einfach so mal seinen Sitz nach hinten kippt, wird es ganz schön eng. Man lebt seinen Neigesitzkompfort immer auf Kosten der dahintersitzenden Passagiere aus.








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