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Ärger um "Miles & More": Vielflieger zeigt Lufthansa wegen Bonusmeilen an
DPADie Lufthansa hat die Bonusmeilen beim Vielfliegerprogramm "Miles & More" abgewertet, nun eskaliert der Streit. Nach SPIEGEL-Informationen ist eine weitere Strafanzeige gegen die Fluggesellschaft eingereicht worden. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug in 21 Millionen Fällen.
Ärger um "Miles & More": Vielflieger zeigt Lufthansa wegen Bonusmeilen an - SPIEGEL ONLINE
- #20 15.04.2012 12:02 von
Wenn ich Ihnen heute für Ihren nächsten Einkauf 50% Rabatt anbiete wenn Sie jetzt ein Produkt erwerben, morgen aber ohne Ankündigung nur noch 25% gewähren will, dann beschweren Sie sich zurrecht-
wenn ich Ihnen aber 3 Monate zuvor ankündige, das Ihre 50% in 3 Monaten auf 25% reduziert werden, dann ist das fair
Aber nicht per Mail mit wenig Wochen Vorlauf - #21 15.04.2012 12:03 von
Ich gratuliere ...
... den Klägern zu ihren Problemen. Das zeigt mir, dass sie sonst ein sehr sorgenfreies Leben haben. Leute mit echten Problemen könnten es sich nicht leisten, soviel Lebensenergie so sinnlos zu verplempern.
- #22 15.04.2012 12:03 von
Rabattmärkchen sammeln
Die ganze Meilensammelei führt in den Firmen vor allem dazu, dass Flugbuchungen nicht nach Wirtschaftlichkeit vorgenommen werden, sondern nach dem persönlichen Vorteil der Mitarbeiter. Meine Oma hat immer bei Tengelmann eingekauft, weil es da Rabattmärkchen gab, jetzt sinds halt die Meilen und der sogenannte "Status", auf den vor allem Leute abfahren, die ihn sonst im Leben nicht haben, nämlich die Jungberater, Vertriebler, Techniker und Ingenieure im Außendienst.
Jede der tollen Leistungen, die man "kostenlos" erhält, kann man sich für wenig Geld auch zukaufen, wenn man sie denn unbedingt haben will, nur wird das natürlich nicht kommuniziert, sonst wärs ja offensichtlich, dass der "Status" in Wirklichkeit einfach nur mit Geld zu tun hat. Ein "Senator", den die Lufthansa verleiht, ist schon eine fast lächerliche Anmaßung. Konsequent wäre es ja, wenn der "HON-Member" wenigstens zum Papst ernannt würde.
Ehrlicher wäre also eine klare Preispolitik der Lufthansa und weniger Bonusvernebelung. Bei manchen amerikanischen Airlines funktioniert das auch ganz gut. - #23 15.04.2012 12:03 von
- #24 15.04.2012 12:04 von
grundsaetzlich .........
sind "meilen" geldwertartige rueckverguetungen. und warum soll jemand auf solche rueckverguetungen verzichten nur weil die airline ihre "preise" aendert. wuerde ich nicht einsehen. und da ist die lufthansa nicht alleine. bei etihad z.b. wurden die meilen auch ganz stark entwertet.
ansonsten ist ihre gehaessigkeit sicher, insbesondere bei der lufthansa und deren passagiere, berechtigt. aus diesem grunde fliege ich schon seit jahrzehnen nicht mehr lufthansa. und die wenigen male wo es nicht anders ging waren .......... nicht gut. - #25 15.04.2012 12:05 von
- #26 15.04.2012 12:05 von
Wenn die Vertragsänderung unwirksam ist, dann ist das reines Zivilrecht und der Anspruch ist einzuklagen. Eine Seuche ist es, dass in solchen Fällen immer das Strafrecht bemüht wird. Meistens mit den Gummiparagrafen Betrug oder Untreue. Dabei geht es in Wirklichkeit nur darum, die andere Vertragspartei mit der Öffentlichkeitswirkung einer Strafanzeige unter Druck zu setzen.
- #27 15.04.2012 12:06 von
- #28 15.04.2012 12:09 von
- #29 15.04.2012 12:11 von
Sie mögen ja mit ihrer Arroganzanalyse im zweiten Teil ihres Beitrages richtig liegen, das macht den ersten deshalb aber leider nicht weniger falsch.
Kennen Sie den Mann persönlich? Können Sie die Raffgier, die Sie ihm ja offenkundig unterstellen, irgendwie nachweisen? Wissen Sie, wie viel Geld er ausgibt um überhaupt auf diese Anzahl an Meilen zu kommen?
Ich gehe fest davon aus, dass Sie keine der Fragen mit "Ja" beantworten können und empfehle Ihnen daher: Bei allem persönlichen Ärger, einfach mal die Füße bzw. Finger stillhalten.
Ich habe keine Ahnung, was die persönliche Motivation des Mannes ist, es ist mir ehrlich gesagt auch Wurst, aber gerechtfertigt ist sein Verhalten definitiv.
Davon abgesehen sollten sich alle Firmen, die solch riesige Bonusprogramme auflegen noch mal gründlich überlegen, ob sie das mögliche Ausmaß auch tatsächlich überschauen können.
Äpfel und Birnen...
Bei Geldwerten greift die allgemeine Inflation, auf die hat ein Unternehmen verständlicherweise keinen Einfluss, bei Sachgegenwerten die vertraglich geregelt sind hingegen schon. Also vielleicht beim nächsten Mal vorm Schreiben nachdenken.
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