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Ärger um "Miles & More": Vielflieger zeigt Lufthansa wegen Bonusmeilen an

DPADie Lufthansa hat die Bonusmeilen beim Vielfliegerprogramm "Miles & More" abgewertet, nun eskaliert der Streit. Nach SPIEGEL-Informationen ist eine weitere Strafanzeige gegen die Fluggesellschaft eingereicht worden. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug in 21 Millionen Fällen.

Ärger um "Miles & More": Vielflieger zeigt Lufthansa wegen Bonusmeilen an - SPIEGEL ONLINE
  1. #100

    Also, ...

    ... ich finde die ganze Aktion des IT-Professors einfach nur lächerlich. Mitnehmen, was nur geht. Wann werden diese Programm endlich abgeschafft? Die meisten Meilen sind eh von der Wirtschaft oder der öffentlichen Hand finanziert, weil dienstlich. Der Mann will sich einfach nur seinen nächsten Urlaub subventionieren lassen.
  2. #101

    Zitat von sodaso Beitrag anzeigen
    Ihre Aussage trifft nicht ganz den Punkt. Der Mitforist wollte sagen, wer wenig verdient, ist auf jeden Cent angewiesen. Wenn jemand aber ausreichend viel zur Verfügung hat, muss er nicht jede Erbse nachzählen. Es sei denn, er hat nichts besseres zu tun oder möchte unbedingt ins Licht der Öffentlichkeit.

    Als ich noch Student war, bei McD gejobbt habe und gerade genug für die Miete hatte, MUSSTE ich auf jeden Cent achten. Jetzt könnte ich es zwar immer nocht, aber ein durchschnittlicher Verdienst reicht in Deutschland aus, um nicht zu verhungern. Da kann ich in meiner Freizeit sinnvollere Dinge anstellen, als gegen eine Airline wg. Betrug oder Ähnlichem zu klagen(!). Absurd.
    Ihre Aussage trifft nicht ganz den Punkt. Es geht hier nicht um Cent und nicht um Erbsen, sondern um richtig Asche! Und in der Summe wohl um Millionen...
    Und nur weil jemand mehr verdient, ihm einen Vorwurf zu machen, dass er sich gegen Diebstahl wehrt, "nur weil er eh genug hat"...absurd!
  3. #102

    doch

    Zitat von geroi.truda Beitrag anzeigen
    Definitiv nicht - über welche Tatsache soll denn eine überraschend kurze Frist täuschen? Eine Täuschung durch Unterlassen (rechtzeitiger Aufklärung) gibt es nur, wenn eine Aufklärungspflicht besteht, was hier nicht der Fall ist; entweder ist die Frist zu kurz (und AGB-rechtlich schlicht unwirksam, mit der Folge dass der Effekt überhaupt nicht eintritt) oder aber lang genug (und dann eben wirksam); wenn die LH ausloten will, wie weit sie gehen kann ist das ihre Sache (und ihr Risiko), unter § 263 StGB lässt es sich unter keinem denkbaren Gesichtspunkt subsumieren.
    Die kurze Frist ist bereits der Betrug, hier wird versucht den nicht klagenden Kunden um seine Meilen zu prellen, das ist illegal. Hätte sich der Professor nicht rechtlich gewehrt, wäre der Betrug fortgesetzt worden.
  4. #103

    auch das sind M'n M Produkte

    Zitat von geroi.truda Beitrag anzeigen
    Das irren Sie sich aber gewaltig, was sich der "miles-and-more.com"-Homepage ohne Weiteres entnehmen lässt: Sie können bei einer Vielzahl von "Partner" der LH Meilen einlösen, z.B. für Mietwagenbuchungen, Hotelaufenthalte, der Telekom...
    Die kurze Frist ist Betrug, der Staatsanwalt wird das jetzt abschließend klären. Und das ist auch gut so.
  5. #104

    nein darf man nicht

    Zitat von rbsch Beitrag anzeigen
    Das ist Blödsinn! Warum sollte Ihre Meinung so gelten?

    Das ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, in den kann man alles aufnehmen, was nicht gerade gegen die guten Sitten verstößt. Und bei solchen, rein freiwilligen Leistungen, kann man auch einfach alles verfallen lassen.
    Beispiel: Ich gehe im REWE einkaufen, sammel fleißig Märkchen und sehe dann, dass mein Messerset schon vergriffen ist, das ich dafür haben wollte. Das ist dann halt Schicksal.
    Prämienprogramme kann man bei Bedarf auch kurzfristig einfach dichtmachen, es gibt keinerlei Rechtsanspruch darauf...
    Das Landgericht hat das ja auch bereits festgestellt. Sie kennen das Recht nicht. Meilen sind keine freiwilligen Leistungen, sondern vertragliche Abreden, die sind natürlich einklagbar, wie das Landgericht auch festgestellt hat.
  6. #105

    .

    Zitat von germanvirgin Beitrag anzeigen
    Ich bin vor zwei Wochen von Philadelphia nach Frankfurt und zurueck geflogen. Da hab ich im Gold Status gerade mal 1970 Meilen pro Flug gutgeschrieben bekommen. Vor einem Jahr waren es noch 4380 pro Flug.
    Die bescheissen die Leute wo sie koennen. Aber nicht laenger mit mir. Zukuenftig koennen die ihre Sitzplaetze an sich selber verkaufen. Zum Glueck gibt es noch andere Airlines und andere Allianzen. LH Ade
    Waren Sie mit dem Flug und den Leistungen der Fluggesellschaft zufrieden?
    Falls ja, dann kann ich nicht nachvollziehen, wie man sich über so etwas Lächerliches wie Bonusmeilen aufregen kann.
    Früher habe ich als Kind beim Arzt nach der Untersuchung von der Sprechstundenhilfe einen Lutscher oder ein paar Bonbons bekommen. Heute nicht mehr. Wechsle ich jetzt deswegen meinen Arzt?

    Die Welt ist voller Idioten. Und das wirklich Schlimme ist, dass es die meisten nicht merken.
  7. #106

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Wenn ich einen Kaufvertrag für ein Auto unterschreibe, ist der Händler monatelang an den Preis gebunden, egal was das Auto dann kostet. Übrigens wurde Lufthansa ja bereits verurteilt, Ihre Rechtsauffassung ist daher falsch.
    Im Vertrag für mein Auto letztes Jahr stand, dass der Preis für 4 Monate verbindlich ist. Bei einer Erhöhung der Listenpreise seitens des Herstellers würde der Preis im Bestellauftrag im gleichen Verhältnis angepasst werden.
  8. #107

    ....

    Zitat von rbsch Beitrag anzeigen
    Prämienprogramme kann man bei Bedarf auch kurzfristig einfach dichtmachen, es gibt keinerlei Rechtsanspruch darauf...
    Ach was..!
    LH verkaufte seine Tickets unter bestimmten Bedingungen, von denen eine das Versprechen enthielt, mit einem Ticket angekaufte Meilen irgendwann gegen einen Freiflug einzulösen! Damit haben diese Meilen einen exakt bestimmbaren monetären Wert!

    Wenn LH nun eine wirtstschaftliche Notwendigkeit erkennt, mehr Meilen für eine Flug zu verlangen, ist das okay, kann doch aber nur für künftig angesammelte Meilen gelten.

    Würden Altmeilen nicht zu alten Bedingungen eingelöst, hätte LH seine Kunden nachträglich noch betrogen, weil der damalige Ticketverkauf mit ganz anderen Versprechungen/Leistungen durchgeführt wurde. Vielleicht hat man auch die Meilen Sammelwut der werten Kundschaft, und hier ganz besondere bei 'Partnern' der LH wie Autovermietungen, Hotels, etc. einfach unterschätzt!
  9. #108

    Zitat von FrankDr Beitrag anzeigen
    Ihre Aussage trifft nicht ganz den Punkt. Es geht hier nicht um Cent und nicht um Erbsen, sondern um richtig Asche! Und in der Summe wohl um Millionen...
    Und nur weil jemand mehr verdient, ihm einen Vorwurf zu machen, dass er sich gegen Diebstahl wehrt, "nur weil er eh genug hat"...absurd!
    Es mag sein, dass es in der Summe um Millionen geht (für LH). Für den Kläger selbst, mit seinem fast sibenstelligen Meilenkonto, geht es höchstens um einen Papierwert. Er wird nie seine Meilen einlösen können, entweder weil er zu den vielen Meilen immer noch welche sammelt oder weil er gar nicht in die Lage dazu gelassen wird (Kontingent). Deswegen ist es auch irrelevant, ob sich alle Miles and More Teilnehmer verbrüdern und ihre Meilen gleichzeitig einsetzen wollen. Wenn eine Airline 100 Mio. Plätze im Jahr anbietet, auf den Meilenkonten sich womöglich Meilen für 200 Mio. befinden würden, dann wäre es ja grob fahrläßig die Möglichkeit des Meileneinsetzens nicht zu unterbinden.

    Die Welt wäre einfacher und glücklicher ohne Meilenprogramme, aber die europäischen Airlines müssen leider alles nachmachen, was in den USA erfunden wurde.

    Ich habe auch ein sechsstelliges Meilenkonto, aber es ist mir ziemlich egal, ob die jetzt bisschen weniger oder bisschen mehr Wert sind.
    Aber, es soll ja auch Menschen geben, die ihren Payback-Kontoauszug auf jede Gutschrift überprüfen. ;-)
  10. #109

    Zitat von DerBlicker Beitrag anzeigen
    Die kurze Frist ist bereits der Betrug, hier wird versucht den nicht klagenden Kunden um seine Meilen zu prellen, das ist illegal. Hätte sich der Professor nicht rechtlich gewehrt, wäre der Betrug fortgesetzt worden.
    Was "Betrug" ist ergibt sich aus 263 Abs.1 StGB - Ihre laienhafte Wertung hat damit schlicht gar nichts zu tun...








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