Zitat von
Hamberliner
In der Steinzeit hatten Nichtraucher Gelegenheit, einzig und allein zu dem Zweck, Rauchverbote durchzusetzen, sich absichtlich in den Rauch zu begeben. Was ich vorschlug war eine belüftungstechnische Trennung, die gab es in der Steinzeit nicht.
D.h. zwischen Nichtraucher- und Raucher-Halbwaggon gehört eine Schleuse, also zwei Türen im Abstand von ca. 1.5 m, von denen immer nur eine auf einmal offen sein kann, ein starkes Gebläse nach draußen das sich einschaltet wenn die Nichtraucherseite aufgeht, und von der Nichtraucherseite aus nur mit einer Magnetkarte zu öffnen, die man erst bekommt, wenn man unterschrieben hat, dass man Raucher ist. Nichtraucher, also Personen ohne diese Magnetkarte, die jenseits davon angetroffen werden, zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt, fliegen am nächsten Bahnhof 'raus und bekommen Hausverbot.
Selbstverständlich zu finanzieren allein von den Rauchern, per Raucherzuschlag, d.h. wer mit dem viel billigeren Nichtraucher-Fahrschein da angetroffen wird bekommt auch noch eine Anzeige nach §265a StGB.