DSO/ Johannes Rey In Deutschland herrscht ein drastischer Mangel an Spenderorganen. Der Bundestag hat nun die Reform des Transplantationsgesetzes beschlossen. Die Entscheidungslösung sieht vor, dass sich jeder aktiv mit der Frage beschäftigen soll, ob er spendet oder nicht.
Bundestag stimmt für Entscheidungslösung zur Organspende - SPIEGEL ONLINE
Neue Qualität des Nannystaates erreicht.
Selten eine so positive Nachricht in der jüngeren Vergangenheit gelesen...!
Jeder, der schon einmal auf ein Spenderorgan hat warten müssen wird dieses Gesetz begrüßen. Es wird helfen auf das Thema aufmerksam zu machen und Menschen dazu zu bringen sich damit auseinanderzusetzen.
Selbstverständlich bleibt es jedem weiterhin unbenommen eine Spende abzulehnen, wenngleich sich jeder dann auch die Frage stellen sollte, ob er im Zweifelsfall nicht selbst auch sehr glücklich wäre eines zu bekommen. Ich kenne jedenfalls keinen Organempfänger, der NACH dem Empfang nicht selbst seine Spendenbereitschaft erklärte und selbst hartgesottene Organspendengegner änderten schlagartig ihre Meinung.
Also: DANKE BUNDESTAG...!
Bin eigentlich für die Organspende.
Habe leider mehrere korrupte ärzte kennengelernt.
Diagnoseberichte fälschen ist bei denen ganz normal.
Ausserdem haben sie keine Zeit.
endlich wird dieses thema mal aufgearbeitet. es war längst überfällig hier eine gute regelung zu finden für die organspende, die für jeden lebensnotwendig werden könnte.
Guten Tag, ein dringender Hinweis:
Schon die Überschrift des Artikels ist falsch.
Es gibt keine Pflicht sich zu entscheiden. Das wäre m.E. auch verfassungswidrig.
Zitat aus der BT-Drs. 17/9030 (Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz)
:„(2a) Niemand kann verpflichtet werden, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben.“
zitat von der HP des Bundestages:
"Der fraktionsübergreifende Entwurf sieht vor, dass alle Krankenversicherten über 16 Jahre ausführliche Informationen zum Thema Organspende geschickt bekommen. Ferner sollen sie in dem Brief eine Aufforderung finden, den mitgeschickten Spenderausweis auszufüllen. Eine Pflicht, sich zu entscheiden, ist nicht vorgesehen. Deshalb wird die geplante Neuregelung auch "freiwillige Entscheidungslösung" genannt. Das heißt, es drohen keine Konsequenzen, wenn der Spenderausweis nicht ausgefüllt wird.
Auf dem Organspendeausweis kann man — wie bisher — der Organspende generell zustimmen, einzelne Organe ausschließen oder nur bestimmte Organe freigeben. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Organspende grundsätzlich abzulehnen oder die Entscheidung einer Person des Vertrauens zu übertragen."
Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler, MdB B90/Grüne