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Abschiebepraxis bei Säuglingen: Baby Karam soll raus aus Deutschland
Petra SchramekIn München droht einem acht Monate alten Säugling die Abschiebung. Karam soll Deutschland verlassen, alleine. Regelmäßig gehen Ausreisebescheide an Neugeborene und Kleinkinder. Reine Formsache, sagt die Behörde.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,822360,00.html
- #120 20.03.2012 18:15 von
Blödsinnige Parallele
Mit dem Begriff "Befehlsnotstand" hier eine Parallele zur Nazidiktatur zu insinuieren ist schlichtweg unsinnig. Schließlich gewährt unser Rechtsstaat Flüchtlingen für die Dauer einer Gefahr Aufenthalt und Sozialleistungen. Wenn die Gefahr im Herkunftsland nicht mehr gegeben ist, muss der Flüchtling eben wieder zurückkehren.
Ich glaube manche Leute ziehen solche Parallelen nur, damit sie sich selbst den Heiligenschein des "Widerstandskämpfers" aufsetzen können. Ist ja auch so bequem, wenn man den A.... im trockenen hat und gegen keine echte Diktatur kämpfen muss.
Was ist schon eine Sophie Scholl gegen jemanden, der bei SPON gegen die deutsche Bürokratie kämpft. - #121 20.03.2012 18:15 von
- #122 20.03.2012 18:16 von
- #123 20.03.2012 18:20 von
- #124 20.03.2012 18:22 von
.....
"So wie die Sinti und Roma, die das EU-Land Frankreich ins EU-Land Rumänien abgeschoben hat?" Ich denke eine Serbin hat da einfach bessere Chancen, da sie dann einen EU-Pass haben wird. So weit wie ich weiß haben Sinti und Roma dergleichen nicht. Diese gelten ja oft nicht mal in den Ländern aus denen diese stammen als Bürger dieses Landes. Da muss man nur mal nach Ungarn sehen.
- #125 20.03.2012 18:24 von
- #126 20.03.2012 18:26 von
Ich wollte dem Foristen eine kleine Anleitung für seine Antwort geben.
Eben, das Ausländerrecht verhindert genau das, was der Forist befürchtet.
Angesichts der Tatsache, daß Ausländerbehörden gegen den Willen der Mutter Asylanträge für Babys stellen, nur mit dem Ziel gegen das Baby eine Abschiebeandrohung oder gar einen Abschiebetitel zu erwirken, sehe ich das völlig anders.
Die Dame hat völlig richtig gehandelt. Sie wollte verhindern, daß über einen aussichtslosen Asylantrag für ein in Deutschland geborenes Baby eine abschlägige Entscheidung getroffen wird. Sie hielt es wohl für selbstverständlich, daß ihre Aufenthaltsgenehmigung auch ein Bleiberecht für ihr Baby zur Folge haben müßte. Genau das gleiche tue ich auch. Ich frage mich sowieso, auf welcher Rechtsgrundlage die Behörde bei Kenntnis über und Zugriff auf die Eltern anstelle der Erziehungsberechtigten einen Asylantrag stellen kann?
Ja richtig, beispielsweise den Schutz der Familie gemäß Art. 6 GG, in dem übrigens auch das Verbot der Trennung der Kinder von ihren Erziehungsberechtigten geregelt ist, außer, die Erziehungsberechtigen versagen oder Kinder drohen zu verwahrlosen. Nichts von dem lässt dem Sachverhalt hier entnehmen. - #127 20.03.2012 18:26 von
Das stimmt so nicht - weder hat man ein Bleiberecht, wenn man 13 Jahre in Deutschland lebt, noch steht es so im Artikel. Außerdem: Wenn sie ein Bleiberecht hätte (unbegrenztes), warum hat sie dann keine dt. Staatsbürgerschaft beantragt? Dann wäre das ganze Thema vom Tisch!
- #128 20.03.2012 18:26 von
- #129 20.03.2012 18:27 von
Wie bitte???
Welche Möglichkeiten gemäß des geltenden Ausländerrechts haben denn nicht EU-Ausländer zur Einwanderung nach Deutschland, zumal wenn sie nicht die deutsche Sprache beherrschen und keine Ausbildung vorweisen können?
Also sie wollen wissen wie ein nicht EU-Ausländer, der kein Deutsch kann und keine Ausbildung hat, legal nach Dtl. kommen kann?
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