Abschiebepraxis bei Säuglingen: Baby Karam soll raus aus Deutschland

Petra SchramekIn München droht einem acht Monate alten Säugling die Abschiebung. Karam soll Deutschland verlassen, alleine. Regelmäßig gehen Ausreisebescheide an Neugeborene und Kleinkinder. Reine Formsache, sagt die Behörde.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,822360,00.html
  1. #120

    Blödsinnige Parallele

    Zitat von MarkInTosh Beitrag anzeigen
    Und im Notfall redet man sich dann wieder mit dem "Befehlsnotstand" heraus, denn schließlich war ja alles "rechtens".
    Mit dem Begriff "Befehlsnotstand" hier eine Parallele zur Nazidiktatur zu insinuieren ist schlichtweg unsinnig. Schließlich gewährt unser Rechtsstaat Flüchtlingen für die Dauer einer Gefahr Aufenthalt und Sozialleistungen. Wenn die Gefahr im Herkunftsland nicht mehr gegeben ist, muss der Flüchtling eben wieder zurückkehren.
    Ich glaube manche Leute ziehen solche Parallelen nur, damit sie sich selbst den Heiligenschein des "Widerstandskämpfers" aufsetzen können. Ist ja auch so bequem, wenn man den A.... im trockenen hat und gegen keine echte Diktatur kämpfen muss.
    Was ist schon eine Sophie Scholl gegen jemanden, der bei SPON gegen die deutsche Bürokratie kämpft.
  2. #121

    Verschiedenes

    Zitat von klowasser Beitrag anzeigen
    Seltsam, dass dann da unten noch KFOR-Truppen stationiert sind. Machen die da unten nur Urlaub, wenn es da keine Probleme mehr gibt?

    Grenzkonflikt: Kosovo-Serben errichten erneut Straßenblockade | Politik | ZEIT ONLINE
    Im Kosovo, nicht in Serbien!


    Zitat von kuac Beitrag anzeigen
    Ein Kind, das in US Höhheitsgebiet geboren wurde (auch in Flugzeug oder auf einem Schiff), bekommt automatisch US Staatsangehörigkeit, egal welche Eltern, legal oder illegal.
    Stimmt auffallend, aber habe ich je das Gegenteil behauptet?
  3. #122

    Zitat von Eldegar Beitrag anzeigen
    Ich finde es herrlich, wenn Leute sich zu weit aus dem Fenster lehnen, oder sehen Sie Ihren Fehler nicht? Von daher ist Ihre erste Antwort ein Eigentor. (Hoffentlich habe ich jetzt keinen Tippfehler eingebaut...)
    Dieser User erwähnt allerdings, weder offensichtlich, noch unterschwellig, wie geil es doch sei, ein Deutscher zu sein.
  4. #123

    mit

    Zitat von Hochbeet Beitrag anzeigen
    Das nennt sich Territorial-Prinzip. In Deutschland gilt das Abstammungsprinzip, das prinzipiell davon ausgeht, dass nur der Deutscher ist, durch dessen Adern "deutsches Blut" fließt. Wir sind halt "exklusiv" und "identitätsprekär" (habe ich gerade erfunden und passt ganz gut auf die ambivalente Haltung zum Deutschsein).
    diesem Staatsbürgerschaftsrecht der Abstammung sind wir fast deckungsgleich mit Israel.
  5. #124

    .....

    "So wie die Sinti und Roma, die das EU-Land Frankreich ins EU-Land Rumänien abgeschoben hat?" Ich denke eine Serbin hat da einfach bessere Chancen, da sie dann einen EU-Pass haben wird. So weit wie ich weiß haben Sinti und Roma dergleichen nicht. Diese gelten ja oft nicht mal in den Ländern aus denen diese stammen als Bürger dieses Landes. Da muss man nur mal nach Ungarn sehen.
  6. #125

    Zitat von streijtaxt Beitrag anzeigen
    politisch verfolgt und der Krieg ist auch schon lange vorbei, was also hindert die junge Familie im Heimatland der Mutter zu leben, wie Millionen andre Serben auch? Und der Mann ist eh nur ein Wirtschaftsflüchtling, der hätte ja auch in der Türkei oder einem anderen arabisch geprägtem Land Asyl suchen können, wo man nicht wegen seiner Religion verfolgt wird, aber nein es war Deutschland........
    Und wenn dieser Mann ein irakischer Christ ist? In welchem muslimisch arabischen Land soll der denn Asyl bekommen?
  7. #126

    Zitat von nichtWeich Beitrag anzeigen
    Sie haben ja selber die Fakten geliefert.
    Ich wollte dem Foristen eine kleine Anleitung für seine Antwort geben.

    Zitat von nichtWeich Beitrag anzeigen
    1. Nicht die Sprache beherrschen----->kommt man eben nicht weit wenn man Ausländer ist.....passiert jedem Deutschen im Ausland genauso....
    2. Keine Ausbildung vorweisen-----> Davon haben wir in Deutschland schon genug eigene in der Bevölkerung. Die müssen wir nicht noch importieren oder etwa doch?
    Eben, das Ausländerrecht verhindert genau das, was der Forist befürchtet.

    Zitat von nichtWeich Beitrag anzeigen
    Das geltende Ausländerrecht wird zu schwach angewendet
    Angesichts der Tatsache, daß Ausländerbehörden gegen den Willen der Mutter Asylanträge für Babys stellen, nur mit dem Ziel gegen das Baby eine Abschiebeandrohung oder gar einen Abschiebetitel zu erwirken, sehe ich das völlig anders.

    Zitat von nichtWeich Beitrag anzeigen
    und ich kann angesichts, des geschilderten Ablaufs im Artikel (Die Dame weigert sich einen Antrag zu stellen), nur begrüssen, dass hier mal Fakten geschaffen werden.
    Die Dame hat völlig richtig gehandelt. Sie wollte verhindern, daß über einen aussichtslosen Asylantrag für ein in Deutschland geborenes Baby eine abschlägige Entscheidung getroffen wird. Sie hielt es wohl für selbstverständlich, daß ihre Aufenthaltsgenehmigung auch ein Bleiberecht für ihr Baby zur Folge haben müßte. Genau das gleiche tue ich auch. Ich frage mich sowieso, auf welcher Rechtsgrundlage die Behörde bei Kenntnis über und Zugriff auf die Eltern anstelle der Erziehungsberechtigten einen Asylantrag stellen kann?

    Zitat von nichtWeich Beitrag anzeigen
    ....dann können wir Menschen aus dem Ausland nicht anders behandelt und haben die Gesetze anzuwenden.
    Ja richtig, beispielsweise den Schutz der Familie gemäß Art. 6 GG, in dem übrigens auch das Verbot der Trennung der Kinder von ihren Erziehungsberechtigten geregelt ist, außer, die Erziehungsberechtigen versagen oder Kinder drohen zu verwahrlosen. Nichts von dem lässt dem Sachverhalt hier entnehmen.
  8. #127

    Zitat von Gertrud Stamm-Holz Beitrag anzeigen
    Die Mutter lebt seit 13 Jahren im Land und hat ein Bleiberecht. Damit befindet sie sich legal im Land und muss überhaupt nix tun.
    Das stimmt so nicht - weder hat man ein Bleiberecht, wenn man 13 Jahre in Deutschland lebt, noch steht es so im Artikel. Außerdem: Wenn sie ein Bleiberecht hätte (unbegrenztes), warum hat sie dann keine dt. Staatsbürgerschaft beantragt? Dann wäre das ganze Thema vom Tisch!
  9. #128

    Schiebepraxis ?

    Zitat von Stäffelesrutscher Beitrag anzeigen
    Auf dem Boden solcher Behördenpolitik ("Ausländer raus, auch wenn sie in Deutschland geboren sind") gedeihen NPD und NSU.
    Warum wird die Frau nicht gefragt ob ihr Kind Deutscher ist ?
    Der Geburtsort ist doch nicht maßgebend.
  10. #129

    Wie bitte???

    Zitat von Justitia Beitrag anzeigen
    Ich habe Ihnen wegen Ihrer Befürchtung, in Deutschland fände ungebremste Einwanderung in die Sozialsystem statt, die Frage gestellt, welche Möglichkeit hierzu denn nach dem Ausländerrecht eigentlich besteht? Können oder wollen Sie die Frage nicht beantorten?
    Welche Möglichkeiten gemäß des geltenden Ausländerrechts haben denn nicht EU-Ausländer zur Einwanderung nach Deutschland, zumal wenn sie nicht die deutsche Sprache beherrschen und keine Ausbildung vorweisen können?


    Also sie wollen wissen wie ein nicht EU-Ausländer, der kein Deutsch kann und keine Ausbildung hat, legal nach Dtl. kommen kann?