Forum: Blogs
Abo-Abzocke: Bundestag beschließt Gesetz gegen Internet-Fallen
AFPEin Klick, und schon sind 50 Euro weg: Mit Abofallen im Internet verdienen Trickbetrüger viel Geld - doch damit soll nun Schluss sein. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das solche Abzocke unmöglich machen soll. Millionen Deutsche wurden schon hereingelegt.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...818823,00.html
- #1 02.03.2012 13:09 von
Zu Spaet
Eine unglaubliche Schweinerei, die man hette lange schon stoppen müssen und die Linken haben Recht was ist mit dem Inkasso Büros. Wie viele werden trotzdem weiter abgezockt werden mit neuen Spielregeln und nur weil Anwälte keinen Stolz haben. An die sollte man rangehen und alles Geld zurückfordern, was für eine Leistung haben diese Herren erbracht.
- #2 02.03.2012 13:11 von
- #3 02.03.2012 13:24 von
Steilvorlage für Abmahnanwälte?
Klar bin ich auch gegen diese hinterhältige Abzocke. Aber bedeutet das neue Gesetz jetzt wieder einen Geldsegen für Abmahnanwälte, die die tausenden von (oft kleinen und ehrlichen) Onlinehändler abmahnen, die diese neue Schaltfläche nicht so schnell in Ihrem Shop realisieren?
- #4 02.03.2012 13:28 von
- #5 02.03.2012 13:30 von
ICh halte so ein Gesetz nur für bedingt sinnvoll.
Es wiegt den Bürger in Sicherheit und nimmt noch mehr eigenverantwortung.
Es war ja nicht so, das man bisher einfach Rechnungen bekommen hat ohne etwas anzuklicken.
Oder durch das benutzen eines Links.
Nein, diese Seiten haben immer verlangt zumindest Name und Adresse einzugeben. (Zur Rechnungszustellung)
Der einigermaßen Verantwortugnsbewusste Nutzer kontne also in jedem Fall wo das verlangt war einen Blick in die AGB werfen und auch den ABO-Preis entdecken.
Ich finde dei Menschen sollten hin und wieder ein wenig selbst Denken und nicht stupide rumklicken... - #6 02.03.2012 13:32 von
- #7 02.03.2012 13:33 von
Richtig so
...und ich freue mich schon auf den Tag, an dem die Offline-Abzocke endlich auch gesetzlich verboten wird!
- #8 02.03.2012 13:39 von
Kauf nur für registrierte Benutzer
Wesentlich sinnvoller erscheint mir im Sinne des Verbraucherschutzes zu sein, dem Internet-Verkäufer gesetzlich vorzuschreiben, nur registrierte Benutzer (nach dessen E-Mail Bestätigung und deutlichen Hinweisen) zum Abo zulassen zu dürfen.
Für kreative Trickbetrüger bietet selbst die vorgeschriebene Button-Pflicht ausreichend Schlupflöcher... :-) - #9 02.03.2012 13:42 von
Abmahnanwälte ...
... sind wohl nicht wirklich die Täter, sondern die, die urheberrechtliche geschützte Werke unerlaubt verbreiten - und dazu gehört auch der häufig per Netz verbreitete Porno, denn auch in dieser Branche wird versucht, vor oder hinter der Kamera Geld mit dem "Werk" zu verdienen. Man mag allerdings über die Gebühren nachdenken. Dabei gilt, das Abmahnen auch Abschrecken soll zum Schutz der Inhaber des Urheberrechts.
Die aktuellen Top-Themen

Antworten / Zitieren

