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Abo-Abzocke: Bundestag beschließt Gesetz gegen Internet-Fallen

AFPEin Klick, und schon sind 50 Euro weg: Mit Abofallen im Internet verdienen Trickbetrüger viel Geld - doch damit soll nun Schluss sein. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das solche Abzocke unmöglich machen soll. Millionen Deutsche wurden schon hereingelegt.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...818823,00.html
  1. #60

    Internet-Fallen

    Zitat von markus_wienken Beitrag anzeigen
    Hier ist Recht das Thema und da kann man den Anwälten nun einmal nichts vorwerfen.
    Das eigentliche Problem ist, daß Juristen die Justiz usurpiert haben, damit sie aus von Juristen schwammig formulierten Gesetzen Rechte herleiten können, die in erster Linie ihnen selbst finanziell zugute kommen.
    Es ist eben nicht alles i.O. was "juristisch" noch durchgeht.

    Bei dem neuen Gesetz geht es übrigens um Internet-Fallen, die i.d.R. von Abmahnanwälten konzipiert werden, damit dieselben dann Massenabmahnungen versenden können.

    Der Schutz des Urheberrechts, der wichtig ist, ist nicht deren Motiv.
  2. #61

    Betrug!

    Zitat von devilsown Beitrag anzeigen
    Es geht nicht um Webseiten, die außerhalb des deutschen Rechts einen Vertrag zusammenkonstruieren.
    In diesem Fall spitzfindig, da wir es mit einer Masche zu tun haben, die der Gesetzgeber nicht vorhersehen konnte. Abgesehen davon bezweifle ich, dass diese Methoden der Geldscheffelei auf dem Boden deutschen Rechts stattfinden. Es gab bisher nur keinen oder viel zu wenige Richter, die dieses unseriöse Gebaren beim Namen genannt haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Verträge, die so zustande kommen, sind nichtig!

    Zitat von devilsown Beitrag anzeigen
    Abo-Fallen-Seiten hatten in der Vergangeheit schon weitere gesetzlich Hürden zu nehmen: Die Kosten mußten auf der Anmeldeseite sicht- und lesbar stehen. Taten sie es nicht, war nach deutschem Recht kein Vertrag....usw. ... dann war es Betrug.
    Genau damit haben wir es hier zu tun, „sicht- und lesbar“ ist ein dehnbarer Begriff.

    Zitat von devilsown Beitrag anzeigen
    Eine typische solche Seite ist "opendownload" … was lesen sie dort? Können Sie das nachvollziehen, dass Nutzer das überlesen? Ich nicht. Selbst besoffen würde mir das mit dem Abo und den 8, 96, 192 € auffallen.
    Gebe Ihnen Recht. Aber es gibt auch andere Seiten – und die meine ich. Nehmen Sie zum Beispiel „openoffice“. Eine seriöse Seite, von der Sie Programme kostenlos herunterladen können. Dann gibt es aber Schlaumeier, die Sie unbemerkt umleiten, und plötzlich schließen Sie ein einjähriges Download-Abo ab, dass Sie niemals haben wollten. Die arglistige Täuschung besteht in diesem Fall einmal in der unauffälligen Umleitung auf eine völlig andere Seite, dann darin, dass Sie dort unter einem VORWAND (Sie erfahren NICHT, dass hier Daten für eine Rechungserstellung erhoben werden) persönliche Daten abgeben, weiterhin darin, dass die Konditionen (96 Euro) irgendwo auf der Seite zwar erscheinen, aber so versteckt, dass Sie guten Glaubens davon ausgehen dürfen, dass Sie es hier NICHT mit einer kostenpflichtigen Seite zu tun haben. Das alles zusammen ist Betrug!

    Zitat von devilsown Beitrag anzeigen
    Und zum Kaffee: Waren Sie mal in den USA? Das nimmt dort Ausmaße an…
    Ja, kenne ich. Wir sind hier aber nicht in den USA. Bei uns gilt deutsches Recht, noch.
  3. #62

    Nicht gezaubert, sondern real

    Zitat von matthias schwalbe Beitrag anzeigen
    Bei dem Fall, den Sie jetzt aus den Hut gezaubert haben kann man ja immer noch einen RA einschalten.
    1.) Dieser Fall ist nicht „aus dem Hut gezaubert“, sondern real. Und ich kenne weitere.
    2.) Ihr wirklich guter Hinweis „… kann man ja immer noch einen RA einschalten“ verrät, dass Sie offenbar noch kein Opfer solcher Machenschaften wurden. Aber auch mit ein wenig Nachdenken ginge Ihnen auf, dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes mit Kosten verbunden ist. Würden SIE tatsächlich in einen teuren Rechtsstreit eintreten wollen für einen Gegenstand, der gar nicht existiert, allenfalls von der Gegenseite in betrügerischer konstruiert wurde?

    Zitat von matthias schwalbe Beitrag anzeigen
    Das einige Mitbürger nicht belastbar genug sind zeig(t) doch … ein roter Punkt auf deren Briefkästen: "Bitte keine Werbung oder Gratis-Zeitungen"
    Ein haltloser Vergleich. Haben Sie mal daran gedacht, dass es hier auch um Müllvermeidung gehen könnte? Dass viele Menschen marktschreierische Angebote von Teppichen und Kaffeefahrten einfach nur ablehnen?

    Zitat von matthias schwalbe Beitrag anzeigen
    Für diese Zeitgenossen reicht scheinbar dann auch NICHT, der Hinweis auf den Umverpackungen von Lebensmittel, dass es sich bei dem Bild auf der Verpackung lediglich um einen "Serviervorschlag" handelt
    Ziemlich zusammenhanglos, finden Sie nicht?
  4. #63

    Bedenken?

    Zitat von haber100 Beitrag anzeigen
    Aber meinen Sie, dass sich durch dieses Gesetz etwas ändern kann?
    Absolut! Das Gesetz fordert unter anderem „bei jedem Bestellvorgang eine Schaltfläche mit Hinweis auf die entstehenden Kosten einzublenden“. Genau das war bisher nicht der Fall. Eine entscheidende Lücke, in der sich findige und windige Geschäftemacher eingenistet haben.

    Zitat von haber100 Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass sich unseriöse Anbieter hinter vorgeblich kostenlosen Angeboten verbergen, hierdurch die Adressen der Betroffenen erhalten und dann unsinnige Mahnungen versenden. Den Betroffen hilft nur, standhaft zu bleiben. Das bleibt auch nach der Gesetzesänderung so.
    Das Problem ist, dass sich unseriöse Anbieter an tatsächlich kostenlose Angebote unbemerkt ankoppeln, zum Beispiel, indem Sie arglose Nutzer von der tatsächlich kostenlosen Seite auf ihre eigene, kostenpflichtige Seite umleiten und ihnen einen Service unterjubeln, den sie nie haben wollten. Klarer Betrug! Ein weiteres Problem besteht darin, dass ein solches Vorgehen nach bisher geltendem Recht formal auch noch Bestand hatte, weil Ihnen der Abzocker nachweisen kann, dass Sie Ihre IP-Adresse auf seiner Seite hinterlassen haben. Sie sind ihm ins Netzt gegangen.

    Zitat von haber100 Beitrag anzeigen
    Aber ein Gesetz nur für den Zweck, das Thema in die Tagesschau zu bringen, halte ich für bedenklich!
    Ihre Bedenken würde ich gern zerstreuen, denn ein Problem sehe ich da wirklich nicht, im Gegenteil. Ein neues Gesetz, zumal eines von dieser Tragweite und Bedeutung, MUSS der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Und dass hier Profilierungssucht oder sonst etwas im Spiel war, glaube ich nicht.
  5. #64

    Zustimmung

    Zitat von immernochnaiv Beitrag anzeigen
    Ich verrechne Ihre Forderung gerne gegen Meine …
    Ihre Reaktion in allen Ehren, aber ich glaube nicht wirklich, dass ein Abzockdienst sich davon beeindrucken lässt. Im Gegensatz zu Ihnen hat der immerhin ein Gewerbe angemeldet, wenn auch ein schmutziges. Sie hätten vielleicht sogar noch rechtliche Probleme, wenn Sie ohne nachweislich gewerbliche Grundlage „Rechnungen“ stellen. Viel bedeutsamer aber finde ich, dass Sie ZUGEBEN, dass überhaupt eine Forderung gegen Sie besteht. Das sollten Sie auf gar keinen Fall tun. Wenn Sie der Betrüger aber wirklich in Ruhe lassen sollte: Glückwunsch.

    Zitat von immernochnaiv Beitrag anzeigen
    Das Gesetz ist ABSOLUT angebracht und längst überfällig!
    Vollste Zustimmung!
  6. #65

    Zitat von rums.feld Beitrag anzeigen
    Das eigentliche Problem ist, daß Juristen die Justiz usurpiert haben, damit sie aus von Juristen schwammig formulierten Gesetzen Rechte herleiten können, die in erster Linie ihnen selbst finanziell zugute kommen.
    Ich bin kein Jurist und zu beurteilen wie schwammig Gesetze formuliert sind.
    Kann aber schon sein.

    Zitat von rums.feld Beitrag anzeigen
    Es ist eben nicht alles i.O. was "juristisch" noch durchgeht.
    Es mag nicht i.O. sein, es ist aber Recht.

    Zitat von rums.feld Beitrag anzeigen
    Bei dem neuen Gesetz geht es übrigens um Internet-Fallen, die i.d.R. von Abmahnanwälten konzipiert werden, damit dieselben dann Massenabmahnungen versenden können.
    Ist das so?

    Zitat von rums.feld Beitrag anzeigen
    Der Schutz des Urheberrechts, der wichtig ist, ist nicht deren Motiv.
    Diesen Satz verstehe ich nicht.
  7. #66

    Nichts Neues...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Klick, und schon sind 50 Euro weg: Mit Abofallen im Internet verdienen Trickbetrüger viel Geld - doch damit soll nun Schluss sein. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das solche Abzocke unmöglich machen soll. Millionen Deutsche wurden schon hereingelegt.

    Abo-Abzocke: Bundestag beschließt Gesetz gegen Internetfallen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
    Die Betrüger verlegen jetzt einfach ihren Sitz ins Ausland, schon brauchen sie den Button und das Gesetz nicht mehr beachten. Außerdem sind sie im Ausland noch schwieriger zu belangen. Und nun????
  8. #67

    Zitat von Fritze_1955 Beitrag anzeigen
    Die Betrüger verlegen jetzt einfach ihren Sitz ins Ausland, schon brauchen sie den Button und das Gesetz nicht mehr beachten. Außerdem sind sie im Ausland noch schwieriger zu belangen. Und nun????
    Ich glaube aber kaum, dass in solch einem Fall ein deutsches Inkassounternehmen mit dem Geldeintreiben beauftragt werden kann. Dann würde das wohl schon im Fall des Schutzgeldeintreibens für die "Ehrenwerte Gesellschaft" Süditaliens oder die chinesische Triaden so praktiziert werden.
  9. #68

    Leicht zu umgehen!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Klick, und schon sind 50 Euro weg: Mit Abofallen im Internet verdienen Trickbetrüger viel Geld - doch damit soll nun Schluss sein. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das solche Abzocke unmöglich machen soll. Millionen Deutsche wurden schon hereingelegt.

    Abo-Abzocke: Bundestag beschließt Gesetz gegen Internetfallen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
    Auch dieses Gesetzt wird wieder leicht zu umgehen sein. Viel wichtiger wäre eine Stärkung des Widerrufsrecht gewesen. Denn das lässt sich immer noch einfach in den AGBś aushebeln.

    Der Anbieter muß zu einer Testphase von 14 Tagen verpflichtet werden. In dieser Zeit kann der Verbraucher das Angebot Testen, und jederzeit durch drücken einer vorgeschriebenen Schaltfläche das Angebot kündigen.

    Der Anbieter hat das Recht für die Testphase eine Gebühr zu verlangen. Diese muß klar erkennbar angegeben sein.
    zum Beispiel: " Jetzt 14 Tage testen für 4,95 EUR"

    Für mit in Deutschland lebenden Verbrauchern abgeschlossene Verträge gilt deutsches Recht.

    Jeder seriöse Anbieter wird sich darauf einlassen.
  10. #69

    neue Pfründe

    Zitat von hhismanic Beitrag anzeigen
    Absolut! Das Gesetz fordert unter anderem „bei jedem Bestellvorgang eine Schaltfläche mit Hinweis auf die entstehenden Kosten einzublenden“. Genau das war bisher nicht der Fall. Eine entscheidende Lücke, in der sich findige und windige Geschäftemacher eingenistet haben.
    Nö.
    „bei jedem Bestellvorgang" ist absoluter Quark wenn ein seriöser Online Shop einen Warenkorb anbietet und dann mit einem Link zur Kasse bittet und mehrere Bezahlverfahren anbietet. Das ist m.E. eindeutig, dass der Verkauf von z.B. Waren kostenpflichtig ist.

    Der Gesetzesvorschlag sieht nun aber vor, dass bei jedem Bestellvorgang eine Schaltfläche einzublenden ist. Und nicht etwa, dass im Bestellvorgang die Kostenpflichtigkeit eindeutig zu erkennen sein muss. Das wäre mit Warenkorb und Abfrage der vom Kunden gewünschten Zahlungsoption gegeben.

    Nun müssen tausende seriöser Online Shop Betreiber wegen eines unausgereiften Gesetzes ihre Shops im Bestellablauf teuer abändern ohne dass sich für den Käufer oder Verkäufer ein Zusatznutzen ergibt.

    Zitat von hhismanic Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass sich unseriöse Anbieter an tatsächlich kostenlose Angebote unbemerkt ankoppeln, zum Beispiel, indem Sie arglose Nutzer von der tatsächlich kostenlosen Seite auf ihre eigene, kostenpflichtige Seite umleiten und ihnen einen Service unterjubeln, den sie nie haben wollten. Klarer Betrug! Ein weiteres Problem besteht darin, dass ein solches Vorgehen nach bisher geltendem Recht formal auch noch Bestand hatte, weil Ihnen der Abzocker nachweisen kann, dass Sie Ihre IP-Adresse auf seiner Seite hinterlassen haben. Sie sind ihm ins Netzt gegangen.

    Ihre Bedenken würde ich gern zerstreuen, denn ein Problem sehe ich da wirklich nicht, im Gegenteil. Ein neues Gesetz, zumal eines von dieser Tragweite und Bedeutung, MUSS der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Und dass hier Profilierungssucht oder sonst etwas im Spiel war, glaube ich nicht.
    Das Problem ist eher, dass erst jahrelang nix gemacht wurde und dann das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird.

    Statt den Beteiligten dieser Abzockerei auf dem Rechtsweg so richtig Dampf zu machen, incl. Bestrafung der beteiligten Anwälte, werden auch den nicht beteiligten Marktteilnehmern von Gesetzes wegen neue Pflichten auferlegt.

    Und den Abmahnanwälten werden neue Pfründe geöffnet.


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