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Abmahnung im Web: Juristen stoppen "Porno-Pranger"

CorbisDie von einer Regensburger Anwaltskanzlei geplante Veröffentlichung von Namen abgemahnter Internetnutzer ist vorerst hinfällig. Im Visier waren Tausende User. Sie sollen pornografische Filme illegal heruntergeladen oder weiterverbreitet haben.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...853196,00.html
  1. #1

    Verstößt die Massenabmahnkanzlei Urmann & Collegen selbst gegen Urheberecht?

    Siehe Verstößt die Anwaltskanzlei U+C selbst gegen Urheberecht? - Pastebin.com

    Auszug aus dem Recherche-Text:
    "(...)Auf der dazugehörigen Anwaltskanzlei-Webseite wird ein template von freecsstemplates.org benutzt *. Wäre interessant zu erfahren, ob die U + C Rechtsanwälte für das template bezahlt haben, da sie afaik sonst selbst gegen Urheberrecht verstoßen würden. (...)"
  2. #2

    ...

    na sollen sie mal klagen. die offensichtlich zu erwartende niederlage dürfte wohl eher keine werbung sein hahahaha
  3. #3

    Da steckt doch nur dahinter ...

    ... die Abgemahnten durch die Drohung der Bloßstellung zur Abagbe der Unterlassungserklärung und vor allem natürlich Zahlung der Kosten zu veranlassen. Interessant wäre es daher für konkret Betroffene, ob sich eine Anzeige wegen Nötigung lohnen würde - das würde den PR-Gag zum Bumerang werden lassen.
  4. #4

    Namedropping

    Frage mich, wieviel SPON dafür bekommt, den Namen dieser Anwaltskanzlei dauernd zu wiederholen. Aber wer es nötig hat, in seiner Firmierung "Collegen" mit 'C' zu schreiben, steht wohl eh nicht mit beiden Beinen auf dem Teppich, oder ?
  5. #5

    bei

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die von einer Regensburger Anwaltskanzlei geplante Veröffentlichung von Namen abgemahnter Internetnutzer ist vorerst hinfällig. Im Visier waren Tausende User. Sie sollen pornografische Filme illegal heruntergeladen oder weiterverbreitet haben.

    Juristen stoppen Porno-Pranger von Urmann und Collegen - SPIEGEL ONLINE
    der hohen fehler rate haette sich die Kanzlei auf eine Menge verfahren einstellen muessen.
  6. #6

    Seltsames Rechtsverständnis

    Nur mal zur Erinnerung: eine Liste mit Fleischereibetrieben, die Gammelfleisch verkauften, durfte es nicht geben. Aber eine Liste der abgemahnten Personen ist nach dem Rechtsverständnis dieser Kanzlei in Ordnung? Und was soll das für ein Grundrecht sein, eine solche Liste veröffentlichen zu dürfen?
  7. #7

    Pornos?

    Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass man beim runterladen eines Blockbusters
    immer wieder mal einen Porno bekommt. Frägt sich nun, wer denn ein Interesse daran
    hat, Pornos unter falschen Namen zu verbreiten.
  8. #8

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die von einer Regensburger Anwaltskanzlei geplante Veröffentlichung von Namen abgemahnter Internetnutzer ist vorerst hinfällig. Im Visier waren Tausende User. Sie sollen pornografische Filme illegal heruntergeladen oder weiterverbreitet haben.

    Juristen stoppen Porno-Pranger von Urmann und Collegen - SPIEGEL ONLINE
    Das ist doch jetzt mal wirklich ein hervorragendes Geschäftsmodell! Ich suche mir tausend Addressen aus dem Telefonbuch und schicke allen eine kostenpflichtige Abmahnung. Wenn sie nicht zahlen, dann werden die Namen der Addressaten auf der Pornoliste veröffentlicht.

    Ist es für diesen Beruf eigentlich Voraussetzung, dass man Rechtsanwalt ist?
  9. #9

    schönes Bild...

    da hätte man seit 1994 aber ruhig mal ein neues unrepräsentatives, gestelltes Foto machen können :)








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