Zitat von
stier11194
Woher wollen Sie das wissen?
Ich glaube Sie unterliegem da einem Zirkelschluss.
Ein Gericht muss bei Taten, zu denen es keinen echten verlässlichen Augenzeugen gibt, sich aus den Umständen des Falles sich ein Bild machen.
Zu diesen Umständen zählte offensichtlich auch die Schwarzgeldangelegenheit.
Stellt sich im nachhinein heraus, dass genau diese Umstände in Wirklichkeit gar nicht so waren, müsste - vorausgestzt es handelt sich um einen Rechtsstaat - der Fall neu beurteilt werden .
Wenn das stimmt, was hier der Spiegel schreibt, dann wäre dem Richter schwerste Fehler vorzuwerfen. Von einem neutralen Urteil wäre dann grundsätzlich nicht auszugehen.
Außerdem wird bei einem Wiederaufnahmefall das ganze neu beurteilt. Das bedeutet ein Gericht urteilt erneut die Schuld bzw. Unschuld, was haben Sie dagegen auszusetzen?
Seltsam, woher wissen sie so genau, dass Herr Mollath paranoid, querulatorisch, aggressiv,.. sein soll?
Den Schreihälsen, die Sie beschreiben, kann man es nie Recht machen, denn diese haben in Wirklichkeit den Rechtsstaat nicht verstanden.
Ein Rechtsstaat darf nicht prophylaktisch jemanden in die Psychatrie stecken, da erfordert es eindeutige und überprüfbare Nachweise. Gerade D hat hier einen negativen historischen Hintergrund, so dass aus meiner Sicht ein Wiederaufnahme mehr als angebracht ist.