Zitat von
ak-73
Das ist mitnichten Notwehr, es ist Geiz und Nicht-Anerkennung gesellschaftlicher Spielregeln. Sie berufen sich auf Paragraphen, die dabei überhaupt keine Anwendung finden. Wenn Sie es anders sehen, dann bleibt ihnen immer noch der Gang vor das Gericht, da wird der zuständige Richter ihre Klage unversehens abweisen, was inhaltlich bedeutet, dass sie sich irgendwelche fadenscheinigen Argumente zusammenklauben um dem Gemeinwesen *seinen rechtmäßigen Anteil* vorenthalten.
Da gibt's nur eins: mehr Schnüffelstaat und härtere Sanktionen. Erst wenn die Kosten-Nutzen-Relation entsprechend ist, erst dann werden es einige Leute begreifen.
Gegen Selbstsucht lässt sich nicht argumentieren, da hilft nur das Recht des Stärkeren.
Alex