....was anderes erwartet ???
"Das Hessische Finanzgericht ließ das nicht zu: Auch der Musiker kann die Entfernungspauschale nur einmal pro Tag geltend machen. Damit liege zwar eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmer vor. Rechtlich sei das aber nicht zu beanstanden - es handele sich um einen Sonderfall, der nicht speziell geregelt werden müsse (Aktenzeichen 4 K 3301/09)."
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