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75.000 Aufstocker: Arbeitslosengeld reicht vielen nicht zum Leben

APViele Erwerbslose können von dem ihnen zustehenden Arbeitslosengeld nicht leben und müssen zusätzlich Hartz IV beantragen. Laut einem Zeitungsbericht waren Ende 2011 rund 75.000 Menschen davon betroffen. Dabei gehe es vor allem um Geringqualifizierte.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...829370,00.html
  1. #1

    Ein BGE ist machbar, Herr Nachbar

    Lösung: Arbeitslosengeld abschaffen und BGE einführen. Löhne und Renten müssen bei einem BGE angepaßt werden. Ein BGE spart Verwaltungskosten und illegalen Gelderwerb kann man mit der Abschaffung von Bargeld erschweren (nur noch elektronisches Geld, automatische Steuerabzüge, keine Steuererklärung für Normalbürger mehr notwendig). (imho)
  2. #2

    Wunder

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Viele Erwerbslose können von dem ihnen zustehenden Arbeitslosengeld nicht leben und müssen zusätzlich Hartz IV beantragen. Laut einem Zeitungsbericht waren Ende 2011 rund 75.000 Menschen davon betroffen. Dabei gehe es vor allem um Geringqualifizierte.

    75.000 Aufstocker: Arbeitslosengeld reicht vielen nicht zum Leben - SPIEGEL ONLINE
    wunder, wie konnte das passieren? Überraschung!!!!
    und es werden noch mehr werden in dieser richtung.
  3. #3

    Familie passt nicht zum Einkommen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Viele Erwerbslose können von dem ihnen zustehenden Arbeitslosengeld nicht leben und müssen zusätzlich Hartz IV beantragen. Laut einem Zeitungsbericht waren Ende 2011 rund 75.000 Menschen davon betroffen. Dabei gehe es vor allem um Geringqualifizierte.

    75.000 Aufstocker: Arbeitslosengeld reicht vielen nicht zum Leben - SPIEGEL ONLINE
    Die Erklärung ist ja wohl ganz einfach.
    Die Notwendigkeit der Ergänzung des Alg-I ergibt sich in 90% der Fälle aus einer Diskrepanz zwischen Einkommen und Familiengrösse.
    Sprich: Das Einkommen reicht nicht aus um alle Mäuler zu stopfen.
    Da muss nicht unbedingt, wie nur allzuoft gerne kollportiert, an Hungerlöhnen liegen.
  4. #4

    Tja , ein hochkrimineller . . .

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Viele Erwerbslose können von dem ihnen zustehenden Arbeitslosengeld nicht leben und müssen zusätzlich Hartz IV beantragen. Laut einem Zeitungsbericht waren Ende 2011 rund 75.000 Menschen davon betroffen. Dabei gehe es vor allem um Geringqualifizierte.

    75.000 Aufstocker: Arbeitslosengeld reicht vielen nicht zum Leben - SPIEGEL ONLINE
    . . . Sicherheitsverwahrter müßte man sein .

    Mord + Totschlag bringen 500 € / Monat in diesem Gaga - Land .
    Das sogar rückwirkend !
  5. #5

    Zitat von MrStoneStupid Beitrag anzeigen
    Lösung: Arbeitslosengeld abschaffen und BGE einführen. Löhne und Renten müssen bei einem BGE angepaßt werden. Ein BGE spart Verwaltungskosten
    Welche Verwaltungskosten werden denn da gespart und wie hoch ist denn dieser eingesparte Betrag?
    Wer ist denn bei einem BGE für die 'Anpassung der Löhne' zuständig und in welche Richtung werden di Löhne dann angepaßt?
  6. #6

    Schön wäre es...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor Verlust seines Arbeitsplatzes mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, besitzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
    75.000 Aufstocker: Arbeitslosengeld reicht vielen nicht zum Leben - SPIEGEL ONLINE
    Das entspricht leider nicht den Tatsachen für alle Arbeitnehmer.

    "Das Bundesarbeitsministerium will Spezialregelungen für die Arbeitslosenversicherung kurzfristig Beschäftigter schaffen. Die tageweise Beschäftigung ist vor allem im Rundfunk und bei Produktionsgesellschaften im Fernsehen verbreitet. Die Beschäftigten zahlen zwar Arbeitslosenversicherungsbeiträge, kommen aber wegen der Meldepraxis ihrer Arbeitgeber nie auf 360 Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren, der Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Denn die Arbeitgeber melden diese “unständigen” Beschäftigten an jedem Arbeitstag neu an- und ab. Das führt dazu, das Personen, die an zehn Monaten im Monat Vollzeit tätig sind, innerhalb von zwei Jahren nur auf 240 Tage kommen. Demgegenüber würde ein Teilzeitarbeitnehmer, dessen Arbeitgeber diesen an jedem Tag in der Woche 3 Stunden beschäftigt, sogar auf 730 Arbeitstage kommen, bei gleichem Gehalt wie der unständig Beschäftigte.

    Nach der bisher geltenden Rechtslage müssen die kurzfristig Beschäftigten, soweit berufsmäßig und nicht nur aushilfsweise tätig, in jedem Fall Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen, auch wenn ihnen das nichts bringt. Das eingezahlte Geld kann nicht zurückgefordert werden. Die Betroffenen subventionieren damit die Arbeitslosenversicherung der dauerhaft Beschäftigten."

    (Quelle:DJV - Deutscher Journalisten-Verband: 30.03.2009: Spezialregelungen für die Arbeitslosenversicherung unständig Beschäftigter)

    Wir, die Betroffenen, warten nach wie vor auf die Spezialregelung des Bundesarbeitsministeriums.
    Aber bis die verantwortlichen Damen und Herren "Schnitzel" sagen können, habe ich es bereits 2 mal gegessen.
  7. #7

    Lebe als Student von der Hälfte davon, komme damit gut zurecht. Zahle davon meine Wohnung, Nebenkosten und mein Essen. Beim Essen habe ich das Glück das ich es günstig in der Mensa bekomme, ansonsten hat man so gut wie keine Vorteile.
  8. #8

    Zitat von MütterchenMüh Beitrag anzeigen
    Die Erklärung ist ja wohl ganz einfach.
    Die Notwendigkeit der Ergänzung des Alg-I ergibt sich in 90% der Fälle aus einer Diskrepanz zwischen Einkommen und Familiengrösse.
    Sprich: Das Einkommen reicht nicht aus um alle Mäuler zu stopfen.
    Da muss nicht unbedingt, wie nur allzuoft gerne kollportiert, an Hungerlöhnen liegen.
    Zu dumm dass man noch zusätzliches Geld als Familie für die Kinder bekommt, ihr Argument ist daher völlig bedeutungslos.
  9. #9

    Und mit der Hälfte meine ich die Hälfte von 511€.


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