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675.000 Dollar Strafe: Filesharer scheitert am Obersten Gerichtshof

APBeschwerde abgewiesen: Der Oberste Gerichtshof der USA befasst sich nicht mit einem Filesharing-Musterprozess. Für das Herunterladen von 31 Liedern im Internet verdonnerte ein Gericht einen Studenten zur Zahlung von 675.000 Dollar. Seit drei Jahren kämpft er gegen das Urteil.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...834402,00.html
  1. #1

    Zillionenstrafe

    Tenenbaum, mittlerweile Doktor der Physik, hatte sich in seiner Beschwerde dagegen gewandt, dass auch nichtgewerbliche Normalverbraucher zu Schadenersatzzahlungen in Billionenhöhe verurteilt werden können.
    Billionen? Amerikanische oder europäische? Selbst im ersteren Fall dürfte es nur eine Handvoll Privatpersonen auf der Erde geben, welche diese Summen theoretisch aufbringen könnten.
  2. #2

    Ist ja auch albern ...

    eine CD kostet ca. 15 Euro, 31 Songs entsprechen ca. 2 Cds, also liegt der Schaden ungefähr bei 30 Euro. Wenn die Lieder nicht weiter verteilt wurden.
    Natürlich schädigt man mit Downloads den Urheber, aber wer hat denn tatsächlich Anspruch auf eine solche Summe?
  3. #3

    20 000 Dollar Strafe pro Song? Selbst dem Dümmsten müsste auffallen, dass hier die Verhältnismäßigkeit nicht gewährt und die Strafe absurd ist. Mit solchen Urteilen deligitimiert sich die Contentindustrie selbst und baut Hass und Verbitterung auf.
  4. #4

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Musikindustrie hat es längst aufgegeben, einzelne Tauschbörsennutzer auf astronomische Schadenssummen zu verklagen, um so einen maximalen Abschreckungseffekt zu erzielen.
    Mir persönlich sind zwei Nachbarn bekannt, die nach Abmahnung im jeweiligen Familienkreis sich ihre MP3s nunmehr legal bei Amazon herunterladen...
  5. #5

    Frechheit...

    mehr kann man dazu nicht sagen...
  6. #6

    Zitat von pauschaltourist Beitrag anzeigen
    Mir persönlich sind zwei Nachbarn bekannt, die nach Abmahnung im jeweiligen Familienkreis sich ihre MP3s nunmehr legal bei Amazon herunterladen...
    Und was wollen Sie damit sagen?
    Entweder, dass Abmahnungen funktionieren würden oder, dass die Nachbarn etwas doofe seien?
  7. #7

    Zitat von scooby11568 Beitrag anzeigen
    eine CD kostet ca. 15 Euro, 31 Songs entsprechen ca. 2 Cds, also liegt der Schaden ungefähr bei 30 Euro. Wenn die Lieder nicht weiter verteilt wurden.
    Natürlich schädigt man mit Downloads den Urheber, aber wer hat denn tatsächlich Anspruch auf eine solche Summe?
    So natürlich ist das nicht. Warum und wann schadet ein 'Download' dem Urheber?
  8. #8

    och, wie, was, warum?

    Zitat von niska Beitrag anzeigen
    So natürlich ist das nicht. Warum und wann schadet ein 'Download' dem Urheber?
    Und diese Frage ist genau der Einstieg zu einer hundertseitigen Diskussion, die hier bereits ellenlang geführt wurde. Meine kurze Antwort: Ja, er schadet dem Urheber - Punkt
  9. #9

    Zitat von kontinuität Beitrag anzeigen
    Und diese Frage ist genau der Einstieg zu einer hundertseitigen Diskussion, die hier bereits ellenlang geführt wurde. Meine kurze Antwort: Ja, er schadet dem Urheber - Punkt
    Weil Sie das so sagen? Tja, dann muss es ja so sein...

    Ein Download kann dem Urheber sogar z.B. als Werbung Nutzen bringen.
    Ein Gratisdownload, der für Geld nie gemacht worden wäre, schadet ebenfalls nicht.
    Ihre pauschale Antwort ist somit so polemisch wie falsch.


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