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60.000 Euro Strafe: Teurer Streit um einen Parkplatz

Ein Mann im Luxuswagen schnappt einem anderen den Parkplatz weg - und wird dann auch noch ausfällig. Nun ist der 68-Jährige zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...851894,00.html
  1. #1

    1 Tag vor Heilig Abend

    Ich frage mich, wieso dieser Dreck vor Gericht verhandelt wird. Wer kann denn nachweisen, dass er so lange auf die Parklücke gewartet hat und dass der alte Mann dies und jenes gesagt oder getan hat. Schuld ist nur Luxuswagen. Wäre der alte Mann mit einem noch älteren Opel in die Lücke gegurkt, wär das alles halb so schlimm gewesen.
  2. #2

    jAuskömmlich

    Bei einem Tagessatz von 2000 Euro wurde also ein Monatseinkommen von 60.000 Euro festgestellt.

    Das könnte man wohl als "auskömmlich" bezeichnen. Ein ALG II-Empänger hätte icn diesem Fall statt 60.000 "nur" 300 Euro bezahlen müssen, es hätte ihn aber ungleich härter getroffen.

    Die 60.000 sind also immer noch zu wenig!
  3. #3

    Tagessätze bei Geldbußen....

    ... beziehen sich auf Nettobeträge,

    d.h. bei 60.000 Netto im Monat (= 720.000 p.a.) dürften es Brutto irgendwo bei ca. 1,3 Mio. p.a. sein.

    Insofern ist die Geldbuße wirklich als Peanuts zu bezeichnen.
  4. #4

    Zitat von widower+2 Beitrag anzeigen
    Bei einem Tagessatz von 2000 Euro wurde also ein Monatseinkommen von 60.000 Euro festgestellt.

    Das könnte man wohl als "auskömmlich" bezeichnen. Ein ALG II-Empänger hätte icn diesem Fall statt 60.000 "nur" 300 Euro bezahlen müssen, es hätte ihn aber ungleich härter getroffen.

    Die 60.000 sind also immer noch zu wenig!
    Richtig, wenn der Typ auf so hochnäsige Art und Weise jede Mitwirkung bei der Ermittlung des zutreffenden Tagessatzes verweigert, kann das Gericht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse schätzen und einen Tagessatz von bis zu 30.000 Euro festlegen:

    § 40 StGB Verhängung in Tagessätzen - dejure.org.
  5. #5

    Straßenverkehrsordnung

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein Mann im Luxuswagen schnappt einem anderen den Parkplatz weg - und wird dann auch noch ausfällig. Nun ist der 68-Jährige zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden.

    Streit um Parkplatz in Hamburg endet mit hoher Geldstrafe vor Gericht - SPIEGEL ONLINE
    Seit wann ist das "Wegschnappen" eines Parkplatzes ein Verstoß gegen die StVo, der eine derartige Strafe rechtfertigen würde?

    Seit wann verschafft das Warten auf einen Parkplatz dem Wartenden einen Rechtsanspruch auf den Platz?

    Das Verhalten des 68-Jährigen war sicher nicht schön. Aber die Bestrafung ist unverhältnismäßig und wird in der nächsten Instanz kassiert werden (worüber die pc-Medien dann schweigen).

    Es gab da mal eine nette Geschichte, sie mag frei erfunden sein. In einem umgekehrten Fall wartete eine dicke Limousine auf einen freiwerdenden Parkplatz. Doch plötzlich drängte sich ein rostiger Kleinwagen in die Lücke. Die Fahrerin meinte zum Besitzer des Luxusschlitten, sie wäre zwar noch jung aber sehr frech.

    Daraufhin fuhr der ältere Herr den rostigen Kleinwagen platt und erklärte der verdutzten Göre, er wäre zwar schon alt, aber sehr reich.
  6. #6

    Re: wieso dieser Dreck vor Gericht verhandelt wird

    Zitat von metalslug Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, wieso dieser Dreck vor Gericht verhandelt wird
    Es werden noch nichtigere Fälle vor deutschen Gerichten verhandelt....

    Zitat von metalslug Beitrag anzeigen
    Wer kann denn nachweisen, dass er so lange auf die Parklücke gewartet hat und dass der alte Mann dies und jenes gesagt oder getan hat. Schuld ist nur Luxuswagen.
    Der/die Beifahrer/in des anderen Fahrers.... Die Passanten die das mitbekommen haben?

    Zitat von metalslug Beitrag anzeigen
    Wäre der alte Mann mit einem noch älteren Opel in die Lücke gegurkt, wär das alles halb so schlimm gewesen.
    Der hätte auch seine Strafe, bestimmt mit niedrigerem Tagessätzen, aufgebrummt bekommen. Das hätte den Opelfahrer wahrscheinlich sogar mehr weggetan als den "Luxusautofahrer". Auch für Millionäre und ehemalige Millionäre gilt das Strafgesetzbuch.

    Die Strafe bekam er übrigens nicht dafür, daß er den Parkplatz weggeschnappt hat, sondern für die Beleidigung: "Verzieh dich, du Arschloch, du kennst die Regeln wohl nicht", soll der Angeklagte gesagt haben.

    "Der 68-Jährige hatte im Prozess erklärt: "Mein Einkommen ist auskömmlich." Pro Monat bekomme er 1.400 Euro dafür, dass er seine Familie in Finanzdingen berate. Allerdings ermittelte das Gericht, dass der einstige Multi-Millionär (Finanz-Investor) ein teures Auto fährt, in einer großen Wohnung mit Alsterblick lebt und Zugriff auf das Konto seiner vermögenden Frau hat."
  7. #7

    Parklücke

    Zitat von metalslug Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, wieso dieser Dreck vor Gericht verhandelt wird. Wer kann denn nachweisen, dass er so lange auf die Parklücke gewartet hat und dass der alte Mann dies und jenes gesagt oder getan hat. Schuld ist nur Luxuswagen. Wäre der alte Mann mit einem noch älteren Opel in die Lücke gegurkt, wär das alles halb so schlimm gewesen.
    Leider wurde im Artikel nicht beschrieben, wie der Parkplatz weggeschnappt wurde.

    Entweder konnte der Wartende nicht Auto fahren, oder er hat Pech gehabt, denn es gibt Verkehrssituationen wo es schon mal vorkommen kann, dass einem der Parkplatz weggeschnappt werden kann.

    Zum Beispiel wird vom Parkplatzsuchenden gesehen, dass jemand zu seinem parkenden Fahrzeug geht. Er fährt näher, um rasch in die gleich leere Parklücke fahren zu können. Der Parker fährt heraus, aber es gibt Gegenverkehr und der Wartende kann nicht schnell genug in die Lücke fahren. Wenn nun ein Autofahrer, welcher im Gegenverkehr mitfuhr, in die Parklücke einfährt, hat der Wartende eben Pech gehabt.

    Gut, dass der Fahrer des Luxuswagens pöbelte, ist natürlich dumm. Deshalb hat er auch eine Geldstrafe verdient. Aber nicht wegen dem Wegschnappen des Parkplatzes.

    Vielleicht wird die Pöbelei noch mehr Konsequenzen haben, wenn das Gericht, das so lange nach dem Einkommen des Luxus-Fahrers ermitteln musste, feststellt, dass dessen Einkommen nicht ehrlich zustande gekommen ist. Dann wird es vermutlich eine neue Verhandlung geben, aber nicht vorm Verkehrsgericht.

    Wer erhält eigentlich die 60.000 Euro? Ein Sozialprojekt oder der angepöbelte, dem ich das auch ganz herzlich gönne, auch wenn er vielleicht nicht ganz so gut Auto fahren kann.
  8. #8

    Lesen bildet...

    Zitat von rennflosse Beitrag anzeigen
    Seit wann ist das "Wegschnappen" eines Parkplatzes ein Verstoß gegen die StVo, der eine derartige Strafe rechtfertigen würde?
    Die Strafe gab es nicht für das "wegschnappen" des Parkplatzes, sondern für das Verhalten des Mannes im anschließenden Streit. Und wenn sie so hoch ausfällt, dann muss er schon ganz extrem beleidigend geworden sein.
  9. #9

    Warten auf einen Parkplatz muss unter Strafe gestellt werden!

    Ich finde das Warten auf Parkplätze muss unter Strafe gestellt werden! In Düsseldorf auf der Kö kann man jeden Samstag km lange Staus beobachten, die nur durch wartende Autos, wild blinkend, mitten auf der Fahrbahn stehend, verursacht werden. Jeder der in einer Grossstadt aufgewachsen ist (also ein echter Grossstädter) kennt das. Das grenzt an Nötigung und da wird ein Blitzparker verurteilt. Eine Frechheit!








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