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55-Milliarden-Euro-Fehler: Rechnungsprüfern droht Verfahren

Die Milliarden-Schlamperei bei der Bad Bank der HRE bleibt nicht ohne Folgen: Nach SPIEGEL-Informationen wird die Wirtschaftsprüferkammer ein berufsrechtliches Verfahren gegen die Abschlussprüfer von PwC einleiten. Denen war ein 55 Milliarden Euro schwerer Fehler unterlaufen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...796152,00.html
  1. #30

    Frage:

    Halte ich mich ärmer als ich bin, brauche ich mehr Kredit - zahle mehr Zinsen usw...

    Schon der Schaden bekannt?
  2. #31

    Deppen

    Es ist schon mehr als zwei Jahrzehnte her da prüften die Herrgötter (Wirtschaftsprüfer) wieder einmal die alljährliche Bilanz des mittelständischen Industrieunternehmens, der ich als Bereichsleiter Rechnungswesen vorstand.
    Die stets arrogante Art gipfelte darin, dass an einer Differenz von 10 Pfennig zwischen Hauptbuch und Nebenbuch eine Woche - vierzig Stunden - von einem Mitarbeiter der WP gesucht wurde.
    Vielleicht ist es ja so - je größer das Unternehmen - je größer sind die Annehmlichkeiten auch für die Herren Wirtschaftsprüfer - und ja und der Prüfungsauftrag für den nächsten Zeitraum muß her.
    Hat denn da keiner etwas von Plausibilitätskontrolle gehört.
    Und warum ...
    deckt Schäuble die Verantwortlichen der Bank.
    Trinken die immer noch Kaffee und haben lediglich das richtige Parteibuch.
    Gute Nacht - gute Nacht Deutschland
  3. #32

    Deppen

    Es ist schon mehr als zwei Jahrzehnte her da prüften die Herrgötter (Wirtschaftsprüfer) wieder einmal die alljährliche Bilanz des mittelständischen Industrieunternehmens, der ich als Bereichsleiter Rechnungswesen vorstand.
    Die stets arrogante Art gipfelte darin, dass an einer Differenz von 10 Pfennig zwischen Hauptbuch und Nebenbuch eine Woche - vierzig Stunden - von einem Mitarbeiter der WP gesucht wurde.
    Vielleicht ist es ja so - je größer das Unternehmen - je größer sind die Annehmlichkeiten auch für die Herren Wirtschaftsprüfer - und ja und der Prüfungsauftrag für den nächsten Zeitraum muß her.
    Hat denn da keiner etwas von Plausibilitätskontrolle gehört.
    Und warum ...
    deckt Schäuble die Verantwortlichen der Bank.
    Trinken die immer noch Kaffee und haben lediglich das richtige Parteibuch.
    Gute Nacht - gute Nacht Deutschland
  4. #33

    .

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit Interesse habe ich den Blog zu der Meldung gelesen. Da das SPIEGEL-Forum nur maximal 3500 Zeichen erlaubt, musste ich folgenden Text auf mehrere Einträge aufteilen.

    Auch wenn ich weder bei PWC gearbeitet habe, noch Banken oder Versicherungen geprüft habe, so gehörte ich bis vor kurzem doch diesen "Gestalten" wie sie hier genannt werden, an. Ich war mehr als acht Jahre bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung von Industrie- und Handelsgesellschaften beschäftigt. Somit möchte ich gerne eine branchensprezifische Sicht der Dinge darlegen.

    Als die ersten Meldungen zu der Fehlbuchung publik wurden war absehbar, dass der Branche massive Kritik bevorsteht.

    Ich habe mit Ex-Kollegen und Kolleginnen über den Vorfall diskutiert und konnten uns nicht vorstellen, dass eine Doppelbuchung in dieser Größenordnung vorlag. Eine Doppelbuchung hätte auffallen müssen.

    Wie sich im weiteren Verlauf zeigte, lag "legendlich" ein Ausweisfehler vor.

    Um zu verstehen warum ein Ausweisfehler keine Auswirkung auf das Ergebnis und den Finanzbedarf eines Unternehmens hat, muss man sich den konzeptionellen Aufbau einer Bilanz vergegenwärtigen.

    Mit dem sog. externen Rechnungswesen, welchen in einen Jahresabschluss mündet soll der Kaufmann gegenüber Begünstigsten im weitesten Sinne (sog. Jahresabschlussaddressaten) Rechenschaft ablegen, ggf. dient der Jahresabschluss (je nach Konzeption) auch der Gewinnermittlung/-Verteilungsmöglichkeit und dem Gläubigerschutz.

    Die Rechenschaft mittels eines Jahresabschlusses erfolgt durch die Veröffentlichung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), ggf. Anhang, ggf. Eigenkapitalspiegel, ggf. Kapitalflussrechnung, ggf. Segmentberichterstattung sowie zusätzlich ggf. einen Lagebericht. Im Folgenden ist nur die Bilanz von Interesse.

    In der Bilanz wird das Vermögen (z.B. Maschinen, PKW's, Vorräte, Forderungen, Bankguthaben, Bargeld) und die Schulden (z.B. Bankkredite, Rückstellungen für Altersvorsorge, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerschulden) dargestellt.

    Das Vermögen wird auf der linken Seite der Bilanz (sog. Aktiva) und die Schulden sowie das Reinvermögen (s. unten) auf der rechten Seite der Bilanz (= Passiva) ausgewiesen.
    Zieht man vom Vermögen die Schulden ab ergibt sich das Reinvermögen (= sog. Eigenkapital).
    Wenn sich das Reinvermögen über ein bestimmten Zeitraum (z.B. 1 Jahr) erhöht, also der Kaufmann vermögender wird, hat er einen Gewinn erwirtschaftet, wird das Reinvermögen geringer, hat er einen Verlust erwirtschaftet und ist "ärmer".

    Hinweis: Ergebnisneutrale Eigenkapitaltransaktionen wie z.B. Grund/Stammkapitalerhöhungen werden hier nicht berücksichtigt und sind für die grundsätzliche Erklärung auch nicht von Relevanz.
  5. #34

    .

    Beispiel Zum 31.12.2010 beträgt das Vermögen der XYZ GmbH 5 Mio. EURO und die Schulden 4 Mio. EURO. Das Reinvermögen (= Eigenkapital) beträgt damit 1 Mio. EUR (5-4).
    Zum 31.12.2011 beträgt das Vermögen der XYZ GmbH 6 Mio. EURO und die Schulden 4,5 Mio. EURO. Das Reinvermögen beträgt damit 1,5 Mio. EURO (6-4,5). Damit ist das Reinvermögen vom 31.12.2010 zum 31.12.2011 hin von 1 Mio EURO auf 1,5 Mio EURO gestiegen. Der Kaufmann hat also im Jahr 2011 0,5 Mio. EURO Gewinn gemacht und ist um diesen Betrag vermögender als vorher.

    Daher sind die Bilanzsummen in der Bilanz auf der Aktiva und Passiva auch immer gleich hoch, da das Reinvermögen immer genau den Unterschied zwischen Aktiva und Passiva ausgleicht.
    So beträgt zum 31.12.2010 das Vermögen (= Aktiva = linke Seite der Bilanz) 5 Mio EURO und die rechte Seite der Bilanz auch 5 Mio EURO (4 Mio EURO Schulden plus 1 Mio. EURO Reinvermögen).
    Daher leitet sich das Wort "Bilanz" von dem italenischen Wort für Waage ab, denn beide Waagschalen (Aktiva und Passiva) sind immer gleich stark gewichtet, da das Reinvermögen die Residualgröße von Vermögen und Schulden ist.

    Dieses in sich geschlossene System ergibt sich aus der konzeptionelle Grundlage der doppelten Buchführung.
    Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände und Schulden getrennt aufzuführen, d.h. alle Vermögensgegenstände auf der linken Seite der Bilanz und alle Schulden auf der rechten Seite der Bilanz. Die Verrechnung von Vermögensgegenstände und Schulden (Saldierung) ist grundsätzlich nicht gestattet.

    Nach deutschem Handelsrecht sind jedoch, abweichend von diesem Grundsatz, Forderungen und Verbindlichkeit aufzurechnen (= saldierrn), wenn folgende Bedingugnen erfüllt sind:
    - Schuldner und Gläubiger sind personenidentisch,
    - Forderungen und Verbindlichkeiten sind gleichartig,
    - und eine ungefähr identische Laufzeit haben.

    Beispiel: Die XYZ GmbH hat eine Forderung mit einer Laufzeit von einem Jahr gegen die ABC AG in Höhe von 10 Mio. EURO. Allerdings schuldet die XYZ GmbH der ABC AG auch 8 Mio. EURO. Art der Verbindlichkeit und Laufzeit entsprechen denen der Forderung.
    In diesem Fall sind in der Bilanz der XYZ GmbH nicht die 10 Mio. EURO Forderung auf der linken Seite der Bilanz und die 8 Mio. EURO Schulden auf der rechten Seite der Bilanz auszuweisen, sondern nur der Überschuss. Die XYZ GmbH hat einen höheren Anspruch gegen die ABC AG als sie selber schuldet. Somit weist die XYZ GmbH eine Nettoforderung auf der linken Seite der Bilanz von 2 Mio EURO aus (10 -8).

    Spiegelbildlich weist die ABC AG eine Nettoverbindlichkeit von 2 Mio EURO auf der rechten Seite der Bilanz aus.
    Zivilrechtlich bestehen Forderung und Verbindlichkeit grundsätzlich unabhängig voneinander auch wenn hier die Möglichkeit der Aufrechnung besteht, jedoch nicht die Pflicht.
    Wirtschaftlich macht die Saldierung (im Fachjorgon auch Netting genannt) jedoch mehr Sinn, da man sich Verwaltungsarbeit spart (z.B. bedarf es nur einer Zahlung und nicht zwei Zahlungen) und wird in der Praxis, insbesondere im Bankwesen regelmäßig angewendet. Daher ist in der Bilanz die Saldierung vorzunehmen.
  6. #35

    .

    Wenn man sich jedoch die Erläuterungen zur Ermittlung des Reinvermögens vor Augen führt, dann wird deutlich, dass sich das Reinvermögen und damit das Ergebnis der Gesellschaft durch das fehlende Netting überhaupt nicht verändert hat. Die Gesellschaft ist dadurch weder ärmer noch reicher, sondern genauso vermögend wie vorher. Das gilt auch für den Gesellschafter der FMS Wertmanagement, München, dem Bund. Man fokussierte in der Berichterstattung nur auf die Schulden, aber man vergaß dass es sich um ein geschlossenes System handelt. Wenn sich was an den Schulden ändert, dann MUSS sich auch am Reinvermögen [und]/oder am Vermögen etwas ändern. Es ändert sich im vorliegenden Fall jedoch NUR am Vermögen etwas, aber nicht am Reinvermögen. In der doppelten Buchführung muss man immer alle Seiten betrachten um ein vollständiges Bild zu erhalten.
    Ein Beispiel soll das noch mal verdeutlichen:

    XYZ GmbH hat Maschinen im Wert von 1 Mio. EURO, Vorräte von 2 Mio. EURO, Forderungen gegen die ABC AG von 10 Mio EURO und Bankguthaben von 5 Mio EURO. --> Vermögen in Höhe von 18 Mio EURO

    An Schulden hat die XYZ GmbH Steuerrückstellungen von 1 Mio. EURO, Pensionsrückstellungen von 5 Mio EURO und Verbindlichkeiten gegenüber der ABC AG von 8 Mio. EURO. --> Schulden in Höhe von 14 Mio. EURO

    Damit beträgt das Reinvermögen 18 -14 = 4 Mio.
    In einer vereinfachten Bilanz sieht das wie folgt aus:

    AKTIVA

    Maschinen: 1 Mio.
    Vorräte: 2 Mio.
    Forderungen gegen ABC AG: 10 Mio.
    Bankguthaben: 5 Mio.
    ----------------------------------------------
    Bilanzsumme (AKIVA): 18 Mio.

    PASSIVA

    Reinvermögen (EK): 4 Mio.
    Steuerrückstellungen: 1 Mio.
    Pensionsrückstellungen: 5 Mio.
    Verbindlichkeiten gegenüber ABC AG: 8 Mio.
    ---------------------------------------------
    Bilanzsumme (PASSIVA): 18 Mio.
  7. #36

    Na Sie haben wohl den Knall nicht mitbekommen oder?

    Zitat von n.holgerson Beitrag anzeigen
    Leute, das ist ja wieder typisch. Da gibt es einen Riesenfehler. Und was passiert? Jeder, selbst die Typen die offensichtlich überhaupt keine Ahnung haben, spielen sich jetzt auf und fordern Konsequenzen.
    Leute es gibt ........
    Es geht hier nicht darum, das jemand einen Fehler gemacht hat.....sondern um die Dimension des Fehlers....55.000.000.000€

    Und soviel sollte ich von einem BWL-Studenten schon erwarten....spätestens in der abschliessenden, mit unwichtigen Informationen überfrachteten, Powerpointpräsentation, sollte der Fehler auftauchen....
    Aber nein.....man lernt ja nicht zu rechnen sondern im BWL-Studium lernt man nur eben diese Powerpointpräsentation zu erstellen. Den Rest haben echte Akademiker gemacht.....und keiner mit BWL-Abschluss.
  8. #37

    Was ist eigentlich passiert?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mal schlüssig erklären könnte, was da nun genau passiert ist.
    Die Erklärung, da sei versäumt worden, Guthaben mit Schulden zu verrechnen, überzeugt nicht. Ich habe vor langen Jahren gelernt, dass das Deutsche Bilanzrecht eine solche Verrechnung ausdrücklich verbietet. Meinem Wissen nach hat sich das nicht geändert.
    Die Erklärung, da sei plus und minus verwechselt worden taugt allenfalls für einen Kindergarten.
    Vielleicht ist alles ja ganz einfach nur so, dass die „Bilanzbuchalter“ des Staates ganz anderes rechnen (müssen), als die Bilanzbuchhalter einer Bank. Aber ich gebe gern zu, es ist äußerst schwierig, so etwas dem interessierten Laien zu erklären.
  9. #38

    Ok

    Zitat von spiegel_user Beitrag anzeigen
    Die Gesellschaft ist dadurch weder ärmer noch reicher, sondern genauso vermögend wie vorher.
    Kann ja sein. Es wäre aber trotzdem für die Buchprüfer peinlich, wenn ihnen diese banale Sache nicht auffiel.
  10. #39

    sanctas simplicitas

    Zitat von spiegel_user Beitrag anzeigen
    [...] Die Gesellschaft ist dadurch weder ärmer noch reicher, sondern genauso vermögend wie vorher. Das gilt auch für den Gesellschafter der FMS Wertmanagement, München, dem Bund. Man fokussierte in der Berichterstattung nur auf die Schulden, aber man vergaß dass es sich um ein geschlossenes System handelt. Wenn sich was an den Schulden ändert, dann MUSS sich auch am Reinvermögen [und]/oder am Vermögen etwas ändern. Es ändert sich im vorliegenden Fall jedoch NUR am Vermögen etwas, aber nicht am Reinvermögen. In der doppelten Buchführung muss man immer alle Seiten betrachten um ein vollständiges Bild zu erhalten. [...]
    au weia! Und Sie sind sich sicher, dass Sie Wirtschaftsprüfer waren???
    Da haben Sie ja nun sehr schön und umständlich die Vorzüge der doppelten und der Bilanzbuchführung dargelegt. Tapfertapfer. Aber wesentliche Zusammenhänge sind Ihnen trotz achtjähriger Wirtschaftsprüfertätigkeit offenkundig verschlossen geblieben. Man kann eine Bilanz nie von der GuV unabhängig betrachten. "Vermögen" (als Guthaben oder als Schulden) liegt nicht einfach rum. Es bringt oder kostet nämlich Zinsen!

    Weil Sie so gerne rechnen:
    Sehen wir der Einfachheit halber mal ab von den Kosten für die Kreditbesicherung, Kreditversicherung, Zinsbesicherung, Zinsversicherung und die damit wiederum verbundenen Nebenkosten für Personal, Boni, und Ehda-Kosten ... und nehmen wir einen mäßigen Interbanken-Zinssatz von lediglich 1% an.
    Macht bei 55 Mrd. € glatte 550.000.000,- € p.a. Bei den inkrimierten 2 Jahren, gibt das die schöne runde Summe von 1,1 Mrd. € Zinsen. - Die sind mit Sicherheit in der GuV aufgelistet. - Wo ging dieses Geld hin ? Wo kam es her?
    Geld, für das bekanntlich der Steuerzahler aufzukommen hat!

    Sie behaupten einen "lediglichen Ausweisfehler" ???
    Schonmal was von der "beleghaften Buchführung" gehört?
    Aufgrund welcher Belege, welcher Unterlagen, welcher Überweisungen & damit verbundenen Datenträger wurden da diese 55 Mrd. Luftschulden verbucht??? Und wie Sie so schön aufzeigen: Wenn ich die 55 Mrd. schon auf der Passivseite habe, mittels welcher völlig hirnrissigen Gegenbuchungen - für die Sie ja wieder eigentlich Belege brauchen (!), kriegenSie dieselbe Summe dazu, auf der Aktivseite wieder zu erscheinen, damit die Bilanzsumme ausgeglichen ist? - Und das Ganze auch noch mit einer Buchhaltungssoftware, die klassischerweise ein Vertauschen von + und - schon systemseitig verunmöglicht!

    Was Sie hier als "branchenspezifische Sicht" der Dinge darlegen ist ein Armutszeugnis: Für Sie war und ist eine Bilanz offenbar in Ordnung, wenn die Bilanzsumme ausgeglichen ist. Aha. Klein spiegel–user hat links und rechts Zahlen zusammengezählt und freut sich, dass die Summen identisch sind.
    Wenn das für Sie die Tätigkeit einer Wirtschaftsprüfung darstellt ... dann steht es um die Branche noch schlimmer, als dieser Skandal eh schon vermuten lässt.


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