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Café SponTan

...für die Dauer der Betriebsferien.
  1. #98830

    Gar nicht lang her ...

    Zitat von prosperosbluebeard Beitrag anzeigen
    Vielleicht schauen Sie mal neben dem SGB II ...
    Vielleicht sollte man daran erinnern, dass das erste beschlossene Gesetz der SPD/Grünen gar keinen Freibetrag zur Altersvorsorge enthielt und dies den SoziGreens erst durch CDU/FDP im Bundesrat und Vermittlungsausschuß "reingedrückt" wurde.
  2. #98831

    Zitat von umgänglich Beitrag anzeigen
    Genau das habe ich geschrieben ;-)
    Sie haben das mit einem ominösen Wert in Verbindung gebracht - und das ist falsch!
    s.t.p.m.
  3. #98832

    Zitat von mockingbird85 Beitrag anzeigen
    Vielleicht sollte man daran erinnern, dass das erste beschlossene Gesetz der SPD/Grünen gar keinen Freibetrag zur Altersvorsorge enthielt und dies den SoziGreens erst durch CDU/FDP im Bundesrat und Vermittlungsausschuß "reingedrückt" wurde.
    Wir wollen doch nicht hingehen und die Geschichtsumschreibung der letzten 10 Jahre durch solche Aufklärungsarbeit in den Grundfesten zerstören...... – iron aus
  4. #98833

    Moin! Habe ich doch neulich: „Keine Wachstumsimpulse auf Kosten neuer Schulden!“ gelesen. Tja, die Banken sind uns allen eben immer um Jahrzehnte voraus – so lange, wie die das nun schon praktizieren ...
  5. #98834

    Zitat von prosperosbluebeard Beitrag anzeigen
    Sie haben das mit einem ominösen Wert in Verbindung gebracht - und das ist falsch!
    s.t.p.m.
    Ich habe geschrieben, sinngemäß und für die, die verstehen wollen: Er ist zu jung für die Anerkennung des Wertes seiner Sammlung als Altersvorsorge. Wohlwissend, dass es Beträge gibt, nach Lebensalter gestaffelt.
  6. #98835

    Zitat von mockingbird85 Beitrag anzeigen
    Vielleicht sollte man daran erinnern, dass das erste beschlossene Gesetz der SPD/Grünen gar keinen Freibetrag zur Altersvorsorge enthielt und dies den SoziGreens erst durch CDU/FDP im Bundesrat und Vermittlungsausschuß "reingedrückt" wurde.
    War doch nicht schlecht, oder?
  7. #98836

    Zitat von umgänglich Beitrag anzeigen
    War doch nicht schlecht, oder?
    Die Freunde der FDP aus der Versicherungswirtschaft hatten kein Interesse daran, dass auf einen Schlag Millionen Menschen alle Verträge vorzeitig kündigen müßten und dadurch auch bei der restlichen Bevölkerung große Unruhe hinsichtlich dem Sinn solcher Versicherungen zur Altersorsorge aufkäme.
    Wenn nämlich der Bezug von Hartz IV doch nur kurz und vorübergehend sein sollte bis zum Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt (der bis heute noch nicht da ist), dann wären solche Zerstörungen von mühsam aufgebautem Vermögen schlechtes Image für die Versicherungswirtschaft.
  8. #98837

    Zitat von umgänglich Beitrag anzeigen
    Ich habe geschrieben, sinngemäß und für die, die verstehen wollen: Er ist zu jung für die Anerkennung des Wertes seiner Sammlung als Altersvorsorge. Wohlwissend, dass es Beträge gibt, nach Lebensalter gestaffelt.
    Geschwurbel hoch 3

    Sie dürfen keine frei veräußerbaren Vermögenswerte besitzen, die eine bestimmte Höhe überschreiten „ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende voll-jährige Person, mindestens aber jeweils 3 100 Euro“,

    deshalb sind nur die Renten und Zusatzversorgungen (Riester etc.), die auf einen bestimmten Termin nach Rentenbeginn festgelegt sind.
    „geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geld-werten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der
    erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,

    Sollten Sie aber GruSi im Alter erhalten, wird genau dieser Riesterrentenanspruch angerechnet..... pech
  9. #98838

    Zitat von prosperosbluebeard Beitrag anzeigen
    deshalb sind nur die Renten und Zusatzversorgungen (Riester etc.) ....
    Und diese Vorschriften sind auch noch in den letzten 8 Jahren bestimmt 10 mal nach Grund und Höhe geändert worden im Gesetz ...
  10. #98839

    Was sagt eigentlich der Europäische Gerichtshof dazu?

    Zitat von mockingbird85 Beitrag anzeigen
    Vielleicht sollte man daran erinnern, dass das erste beschlossene Gesetz der SPD/Grünen gar keinen Freibetrag zur Altersvorsorge enthielt und dies den SoziGreens erst durch CDU/FDP im Bundesrat und Vermittlungsausschuß "reingedrückt" wurde.
    Aber das ist doch egal. Es gibt in Deutschland 19 Millionen Vollzeitjobs, die nicht im Niedriglohnbereich liegen. Bei 50 Millionen im arbeitsfähigen Alter geht also schon bald jeder zweite bei Renteneintrittsalter zum Sozialamt, um Grundsicherung zu beantragen. Erlaubt sind dann nur noch die Beerdigungskosten als Altersvorsorge (wohl ca. 2600€). War mal ca. 10 Minuten in so einem Forum drin – länger habe ich das nicht ausgehalten: Mein Gott ist dieser Staat retrovertiert und vormundschaftlich! - Na wie wir alle wissen, hat ja das deutsche Finanzamt vollen Zugriff z.B. auf das indische ...
    Die Wahrheit ist: Gegängelt wird nur der, bei dem man es kann. Leider steht das aber nicht im Grundgesetz …
    Übrigens: ich verwehre mich gegen den Begriff „HartzIV“. Die Kommission heißt richtig „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. €uropa war eben schon vor zehn Jahren nicht modern (geplant worden)...


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