...für die Dauer der Betriebsferien.
Meine Gute, auch im Westen ist das Standard,wie in den USA und Nordkorea..... diese Kooperation und dann noch zusätzlich Privatisierung – schauste hier nach.....
Seit knapp 35 Jahren haben Strafgefangene, die arbeiten, Anspruch auf Einbeziehung in die Rentenversicherung. Das entsprechende Gesetz ist nur nie in Kraft getreten.
In der Schweiz gibt es bei der RV-Auszahlung eine monatliche Unter- und Obergrenze, zudem gibt es ja keinerlei Ansprüche in den Sozialsystemen: so viel einbezahlt - so viel Auszahlungsanspruch.
Sonst müßte die Rente der durchschnittlichen Lebensdauer an die Erben ausgezahlt werden, wenn einer 1 Tag vor oder nach dem Gang in die Rente verstirbt.
Auch in Privat-Versicherungen wie Haftpflicht, Auto, Hausschäden uam:
Kriegst Du alle Beiträge wieder zurück, wenn Du Dein Leben lang unfallfrei Auto gefahren bist oder keinen Feuerschaden am Haus hattest?
Nein, "des Fußes" ist sowohl nach alter als auch nach neuer Rechtschreibung richtig. Die NRS würde "Fusses" nur bei einem kurzen "u" verlangen, in diesen Fällen wäre aber bereits der Singular mit Doppel-s zu schreiben. Ein Beispiel für langes "u" mit "ß" und kurzes "u" im Genitiv dieses Wortes fällt mir nicht ein.
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Nachdem Samstag die ersten abschätzigen Bemerkungen über untrainierte Altherrenkörper quer über die Liegewiese geschallt waren, hatte sich Herr K. den weiteren Besuch des Freibades noch einmal gründlich durch den Kopf gehen lassen....
http://img01.lachschon.de/images/Minium-1109609666.jpg
Wobei die Betonung sicherlich auf "angeblich" liegt. Die Erhebung der Vermoegenssteuer kann ganz zwanglos in den allgemeinen Prozess der Steuerveranlagung integriert werden. Dazu muss man (fuer sowas gibt's simple Computerprogramme) dann lediglich seine Vermoegenswerte bei Abgabe der Steuererklaerung deklarieren. Da braucht man keinen einzigen Beamten zusaetzlich anstellen.
Das muss nicht sein, das ist einfach eine Frage der Regelung. Die hiesige Altersrente, AHV genannt fuer Alters- und Hinterbliebenenversicherung, betraegt minimal 1160 SFr. im Monat und maximal 2320 SFr. im Monat. Der Anteil AG/AN betraegt jeweils 5.15% vom Bruttoeinkommen, d.h. jemand der 10 Millionen SFr. brutto im Jahr verdient, loehnt 515'000 SFr. an die AHV pro Jahr und bekommt trotzdem nur maximal 2320 SFr. AHV-Rente (27'840 SFr. p.a.)im Monat. Das nenne ich mal sozial gerecht.
Doch, das rechnet sich alles ganz leicht. Man muss nur wollen.
Fuer Deutschland liefe es in der Tat auf eine Art Paradigmenwechsel hinaus. Ich kann jedoch, da nicht Jus und k.A. wo da was zu steht, nicht erkennen, ob da was verfassungswidrig ist oder nicht.
Apropos "verfassungswidrig": Seit wann hat Deutschland eigentlich eine Verfassung? Ist ja komplett an mir vorbeigegangen, diese Chose. ;-o