...für die Dauer der Betriebsferien.
Anstandslos passiert...
Give peace a chance steuere ich nun mal zu der lebhaften, aber scharfen Diskussion hinzu. Es soll kein Opfer geben, bitte.
Die Macht der Gruppe zu benutzen ist demokratisch gesehen auch Gewaltausübung.
Nun ja, was heißt schon Verantwortung? Es sollten Leute darüber urteilen, die sich mit unserem Recht, unsere Rechtsgeschichte und seiner Interpretation auskennen. Ich würde so etwas ungern Leuten überlassen, die durch Zufall (oder weil sie so gut 'rüberkommen bei den Wahlveranstaltungen) in eine Entscheider-Position gekommen sind....
Sehe ich ähnlich. In der Tat ist die 'rechtstechnische' Komponente hier unproblematisch und zweitrangig. Daß eine Beschneidung rein tatbestandlich eine Körperverletzung darstellt, ist überhaupt keine Frage. Es geht um deren Rechtfertigung durch Einwilligung (bei Kindern seitens der gesetzlichen Vertreter). Ob aber eine tatsächlich erteilte Einwilligung die Körperverletzung zu einer rechtmäßigen solchen machen darf, ist letztlich immer eine Frage der Güterabwägung und damit eine quasi die Juristerei überlagernde vorrangige Wertentscheidung auf der philosophischen/ethischen Ebene.
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Das Recht der religiösen Selbstbestimmung liegt bei 14 Jahren. Das ist eine erste Möglichkeit sich zu einem Glauben zu bekennen oder diesen abzulehnen. Geschenkt.
Aber das man in einem Glauben großwerden kann, der einem Fleisch abschneiden kann, ist noch mal ein wesentlicher Unterschied. Was wäre zu entscheiden, es ginge um ein Ohr? Eine Impfung hingegen ist der Versuch (und Carl mag das elegant einschlägiger formulieren können) Krankheiten abzuwehren. Die Wahrscheinlichkeit, dass Mumps, Masern, Röteln, Pocken abzuwehren sind und im höchsten Fall und mit größter Wahrscheinlichkeit nur Narbenpunkte auf dem Arm zurückbleiben, ist sicher anders zu bewerten, als ein Eingriff in die Intimssphäre, der eine entblößte Eichel zurücklässt, die verledert, weil die Oberflächenhaut nur ungenügend ersetzt, was die Vorhaut von Natur aus leistet. Nochmals die Aufforderung, die Vergleiche richtig und angemessen zu wählen, auch wenn es um Penis und Vagina geht, wo dann machen eventuell aus Scham oder sexuell konnotierter Gedankenblockade nicht mehr angemessen über freiheitliche Rechte nachdenken können.
Keine Eltern haben das Recht ohne Not oder Verstand am Geschlecht ihres Kindes herumoperieren zu lassen. Der Glaube an ein höheres Wesen genügt regelmäßig nicht, ein Kind am Fleische zu verletzen. Nicht mal im Falle einer Phimose ist es Eltern gestattet, im Rahmen ihrer elterlichen Sorge leichtfertig zu entscheiden, solange es alternative medizinische Möglichkeiten gibt - und die sind weit mehrheitlich möglich - dass ein Kind beschnitten wird. Es ist schlicht eine ethische Leichtfertigkeit, Bequemlichkeit oder Unwissenheit zu entscheiden, man müsse einen Jungen beschneiden lassen.
Aus religiösen Gründen ergibt sich aber keine Not, sondern nur die Eitelkeit einer vermeintlichen Rechtgläubigkeit, die aber regelmäßig nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt ist, wie näherungsweise verschiedene Entscheidungen des Verfassungsgerichtes nahelegen, wollte sich dieses nicht permanent widersprechen. Es geht mir und demnach um verschiedene Sachverhalte. Aus der Religionsfreiheit ist jedenfalls die Verstümmelung der Kinder eines Glaubens nicht gedeckt und immer eine Straftat, die in praxi wider besseren Wissens geduldet wurde. Sozusagen eine der benennbaren Sünden unseres Systems, dass es sich gerade bei der Beschneidung von Jungen lieber bequem macht als stringent zu urteilen.