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Café SponTan

...für die Dauer der Betriebsferien.
  1. #105140

    Zitat von Eubie_Blake Beitrag anzeigen
    Das heißt, wir können länger beim Pflügen.
    Pflügen nicht eigentlich immer nur Ochsen? ;-() ROFL
  2. #105141

    Zitat von Marbot Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht ganz, mal hat es geklappt, mal nicht und Rechnung habe ich dafür noch keine bekommen, und da es heute so schön geklappt hat, probier ich es gleich noch einmal mit einem meiner Lieblingssongs (kein Jazz):

    Mike Batt - Caravan Song - YouTube

    Anstandslos passiert...
    Give peace a chance steuere ich nun mal zu der lebhaften, aber scharfen Diskussion hinzu. Es soll kein Opfer geben, bitte.

    Die Macht der Gruppe zu benutzen ist demokratisch gesehen auch Gewaltausübung.
  3. #105142

    Zitat von sonntagskind87 Beitrag anzeigen
    Das sieht - nicht nur - der Konrad anders:
    Duden | querulatorisch | Bedeutung, Rechtschreibung
    Wahrscheinlich hast Du recht, darum streite ich nicht: ich hatte es eben von den "bekannten Querulanten" abgeleitet .
    Aber inhaltlich stimme ich mit Carl überein.
    Friedelmaus
  4. #105143

    Zitat von sonntagskind87 Beitrag anzeigen
    Sind es nicht die Zeugen Jehovas, die aus religiösen Gründen Bluttransfusionen bei OPs ihrer Kinder ablehnen? Also da gibts noch vieles zu klären, aber es kann einfach nicht alle Verantwortung nur auf die Justiz geschoben werden.
    Nun ja, was heißt schon Verantwortung? Es sollten Leute darüber urteilen, die sich mit unserem Recht, unsere Rechtsgeschichte und seiner Interpretation auskennen. Ich würde so etwas ungern Leuten überlassen, die durch Zufall (oder weil sie so gut 'rüberkommen bei den Wahlveranstaltungen) in eine Entscheider-Position gekommen sind....
  5. #105144

    Zitat von LurchiD Beitrag anzeigen
    In Frankreich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.

    In Deutschland ist alles verboten, was nicht erlaubt ist.

    In Italien ist auch das erlaubt, was verboten ist.

    In Italien ist auch das verboten, was erlaubt ist.
    In Italien sind Verkehrszeichen lediglich hinweisende Empfehlungen.
    F.
  6. #105145

    Zitat von sonntagskind87 Beitrag anzeigen
    Sind es nicht die Zeugen Jehovas, die aus religiösen Gründen Bluttransfusionen bei OPs ihrer Kinder ablehnen? Also da gibts noch vieles zu klären, aber es kann einfach nicht alle Verantwortung nur auf die Justiz geschoben werden.

    Sehe ich ähnlich. In der Tat ist die 'rechtstechnische' Komponente hier unproblematisch und zweitrangig. Daß eine Beschneidung rein tatbestandlich eine Körperverletzung darstellt, ist überhaupt keine Frage. Es geht um deren Rechtfertigung durch Einwilligung (bei Kindern seitens der gesetzlichen Vertreter). Ob aber eine tatsächlich erteilte Einwilligung die Körperverletzung zu einer rechtmäßigen solchen machen darf, ist letztlich immer eine Frage der Güterabwägung und damit eine quasi die Juristerei überlagernde vorrangige Wertentscheidung auf der philosophischen/ethischen Ebene.
    .
  7. #105146

    Zitat von LouisWu Beitrag anzeigen
    Nun ja, was heißt schon Verantwortung? Es sollten Leute darüber urteilen, die sich mit unserem Recht, unsere Rechtsgeschichte und seiner Interpretation auskennen. Ich würde so etwas ungern Leuten überlassen, die durch Zufall (oder weil sie so gut 'rüberkommen bei den Wahlveranstaltungen) in eine Entscheider-Position gekommen sind....
    Verantwortung trägt in einer Demokratie der Gesetzgeber, die Justiz hat die Funktion, (menschliche) Fehler, so gut es geht, im Einzelfall zu beseitigen.
  8. #105147

    Aus Erfahrung klug

    Zitat von sonntagskind87 Beitrag anzeigen
    Das sieht - nicht nur - der Konrad anders:
    Duden | querulatorisch | Bedeutung, Rechtschreibung

    Wir Juristen haben damit ja auch hin und wieder mal zu tun, gell? ;-)
    .
  9. #105148

    Zitat von LouisWu Beitrag anzeigen
    Das ist vielleicht so. Die Suche nach einer entsprechenden, lustfördernden Schleimhaut (die eigene wurde ja entfernt) hat aber demographische Folgen, die nicht von Pappe sind sondern aus Fleisch und Blut.

    Doch, das ist im Grunde das Einzige, was wirklich zählt: Viele zu werden...

    Sehe ich ja auch so. Doch wo will man da die Grenze ziehen? Ist eine Impfung des Kindes ein unzulässiger Eingriff in sein Selbstbestimmungsrecht? Es ist ein ziemlich schwieriges Thema, und ich beneide die Rechtskundigen nicht....
    Das Recht der religiösen Selbstbestimmung liegt bei 14 Jahren. Das ist eine erste Möglichkeit sich zu einem Glauben zu bekennen oder diesen abzulehnen. Geschenkt.

    Aber das man in einem Glauben großwerden kann, der einem Fleisch abschneiden kann, ist noch mal ein wesentlicher Unterschied. Was wäre zu entscheiden, es ginge um ein Ohr? Eine Impfung hingegen ist der Versuch (und Carl mag das elegant einschlägiger formulieren können) Krankheiten abzuwehren. Die Wahrscheinlichkeit, dass Mumps, Masern, Röteln, Pocken abzuwehren sind und im höchsten Fall und mit größter Wahrscheinlichkeit nur Narbenpunkte auf dem Arm zurückbleiben, ist sicher anders zu bewerten, als ein Eingriff in die Intimssphäre, der eine entblößte Eichel zurücklässt, die verledert, weil die Oberflächenhaut nur ungenügend ersetzt, was die Vorhaut von Natur aus leistet. Nochmals die Aufforderung, die Vergleiche richtig und angemessen zu wählen, auch wenn es um Penis und Vagina geht, wo dann machen eventuell aus Scham oder sexuell konnotierter Gedankenblockade nicht mehr angemessen über freiheitliche Rechte nachdenken können.

    Keine Eltern haben das Recht ohne Not oder Verstand am Geschlecht ihres Kindes herumoperieren zu lassen. Der Glaube an ein höheres Wesen genügt regelmäßig nicht, ein Kind am Fleische zu verletzen. Nicht mal im Falle einer Phimose ist es Eltern gestattet, im Rahmen ihrer elterlichen Sorge leichtfertig zu entscheiden, solange es alternative medizinische Möglichkeiten gibt - und die sind weit mehrheitlich möglich - dass ein Kind beschnitten wird. Es ist schlicht eine ethische Leichtfertigkeit, Bequemlichkeit oder Unwissenheit zu entscheiden, man müsse einen Jungen beschneiden lassen.

    Aus religiösen Gründen ergibt sich aber keine Not, sondern nur die Eitelkeit einer vermeintlichen Rechtgläubigkeit, die aber regelmäßig nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt ist, wie näherungsweise verschiedene Entscheidungen des Verfassungsgerichtes nahelegen, wollte sich dieses nicht permanent widersprechen. Es geht mir und demnach um verschiedene Sachverhalte. Aus der Religionsfreiheit ist jedenfalls die Verstümmelung der Kinder eines Glaubens nicht gedeckt und immer eine Straftat, die in praxi wider besseren Wissens geduldet wurde. Sozusagen eine der benennbaren Sünden unseres Systems, dass es sich gerade bei der Beschneidung von Jungen lieber bequem macht als stringent zu urteilen.
  10. #105149

    Zitat von sonntagskind87 Beitrag anzeigen
    Es gibt noch über 70.000 blogs und bestimmt über 10.000 andere Forenthreads allein hier bei SPON. Da ist noch ein weites Feld für Missionare ...
    Missionieren für etwas, beispielsweise eine Religion oder ein anderes Produkt, ist aber noch etwas anderes, als sich beauftragt zu fühlen, andere belehren oder aufklären zu müssen.








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